Müssen beim Auszug die Tapeten ab?
Hallo :)
Meine Oma musste ins Altersheim und deswegen haben wir ihre Wohnung gekündigt.
Der Vermieter verlangt nun, dass wir alle Tapeten abreißen oder dies von einem Maler machen lassen.
Ich habe mich gerade im Internet erkundigt und dort einen Artikel gelesen, dass Mieter bei unwirksamen Klauseln im Mietvertrag gar nicht renovieren müssen.
Vielleicht kennt sich ja einer von euch damit aus und kann mir helfen, ob wir nun wirklich dazu verpflichtet sind oder ob wir gar keine Schönheitsreparaturen erledigen müssen. (Bild befindet sich im Anhang)
Danke im Voraus !
7 Antworten
Selbst wenn die Renovierungsvereinbarung wirksam wäre (was sie nicht ist), so müßten die Tapeten trotzdem nicht entfernt werden. Denn bei der Renovierungspflicht des Mieters geht es einzig und allein darum, die Abnutzungsspuren der vertragsgemäßen Nutzung zu beseiteigen, mehr nicht. Das Entfernen der Tapete würde weit darüber hainaus gehen. Wenn der Vermieter irgend etwas umgestalten möchte, ist das sein Vergnügen.
Bei der Wohnungsrückgabe kann der Vermieter aber ggf. trotzdem verlangen, dass an den Wänden der Wohnung keine aufdringlichen Mustertapeten oder bunte Tapeten kleben.
Sind es solche, dann kann trotzdem eine Renovierungspflicht bestehen, auch wenn die Klausel zu den Schönheitsreparaturen unwirksam ist.
Solche müssten dann ersetzt werden.
Starre Renovierungsklauseln sind unwirksam und auch ein paar andere Formulierungen in diesem Vertrag halte ich für nicht mehr aktuell.
Ab zum Mieterschutzbund, die werden euch genau sagen, was ihr noch machen müsst und was nicht und werden euch ein kleines Schreiben für den VM aufsetzen.
Wenn ihr nicht im Mieterschutzbund seit, so kostet euch dieses Schreiben einen kleinen Obulus, ggf einen Mitgliedschaft im Mieterschutzbund.
Das ist ein alter Mietvertrag bzw. ein Mietvertrag mit unwirksamer Klausel die es erlaubt, das Ihr gar nicht renovieren müsst.
Nur besenrein hinterlassen; das bedeutet grob gereinigt.
https://www.mieterschutzbund-berlin.de/Sch%C3%B6nheitsreparaturen.html
Aber bunte Wände mit grellen Farben muss man dennoch entfernen, das hat der BGH entschieden.
Die Renovierungsfristen sind starr, daher sind diese gänzlich unwirksam.
Die Wohnung ist besenrein zu übergeben.