Müssen beim Auszug die Tapeten ab?

7 Antworten

Selbst wenn die Renovierungsvereinbarung wirksam wäre (was sie nicht ist), so müßten die Tapeten trotzdem nicht entfernt werden. Denn bei der Renovierungspflicht des Mieters geht es einzig und allein darum, die Abnutzungsspuren der vertragsgemäßen Nutzung zu beseiteigen, mehr nicht. Das Entfernen der Tapete würde weit darüber hainaus gehen. Wenn der Vermieter irgend etwas umgestalten möchte, ist das sein Vergnügen.

Starre Renovierungsklauseln sind unwirksam und auch ein paar andere Formulierungen in diesem Vertrag halte ich für nicht mehr aktuell.

Ab zum Mieterschutzbund, die werden euch genau sagen, was ihr noch machen müsst und was nicht und werden euch ein kleines Schreiben für den VM aufsetzen.

Wenn ihr nicht im Mieterschutzbund seit, so kostet euch dieses Schreiben einen kleinen Obulus, ggf einen Mitgliedschaft im Mieterschutzbund.

Das ist ein alter Mietvertrag bzw. ein Mietvertrag mit unwirksamer Klausel die es erlaubt, das Ihr gar nicht renovieren müsst.

Nur besenrein hinterlassen; das bedeutet grob gereinigt.

https://www.mieterschutzbund-berlin.de/Sch%C3%B6nheitsreparaturen.html

Aber bunte Wände mit grellen Farben muss man dennoch entfernen, das hat der BGH entschieden.

Die Renovierungsfristen sind starr, daher sind diese gänzlich unwirksam.

Die Wohnung ist besenrein zu übergeben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung