Ankündigung auf Eigenbedarf nach knapp 3 Monaten?

7 Antworten

Ich hoffe, dir helfen diese beiden Links vorerst ein bisschen weiter. Du sollstens aber auf jeden Fall den Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht konsultieren. Schließlich geht es nicht nur um das Suchen einer neuen Wohnung, sondern auch um die hohen Kosten, die der Umzug gekostet hat und evtl. wieder auf dich zukommen.


rafb.de/rechtsgebiete/mietvertrag_eigenbedarf.html

Der Vermieter muss den Kündigungsgrund grundsätzlich ausführlich und detailliert in dem Kündigungsschreiben angeben. Eine mündliche Ankündigung oder auch ein Schreiben mit der knappen Mitteilung, dass die Wohnung wegen Eigenbedarf benötigt werde, ohne den Bedarf zu erläutern, kann das Mietverhältnis nicht beenden.

Die Kündigung ist dann rechtsmissbräuchlich, wenn im selben Haus eine oder mehrere vergleichbare Wohnungen leer stehen und der Vermieter auch dort einziehen könnte, wenn der Eigenbedarf nur befristet besteht, wenn der Vermieter einen weit überhöhten Wohnbedarf geltend macht oder wenn die Kündigungsgründe schon zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages vorlagen oder vorhersehbar waren, etc.


rechthaber.com/wp-content/uploads/2008/10/mieterschutz-bei-eigenbedarf-bmj-broschure.pdf

Die Rechtsprechung beurteilt Eigenbedarfskündigungen nach relativ kurzer Mietdauer in der Regel als treuwidrig und damit unwirksam, wenn der Eigenbedarf bei Abschluss des Mietvertrages bereits vorhanden oder absehbar war. Frau Müller hätte ihren Mietern von vornherein reinen Wein einschenken und die Wohnung am besten für eine bestimmte Zeit vermieten sollen. Dann hätten auch die Mieter gewusst, woran sie sind.

Er hatte mich vor der Unterzeichnung des Vertrags sogar noch gefragt, ob ich denn schon vorhabe, länger in der Wohnung zu wohnen.

Das sieht mir so aus als ob er schon wusste, dass er bald einziehen will und keine Lust hatte, eine leerstehende Wohnung zu haben.

Ist es rechtlich in Ordnung, dass mein Vermieter, mir nach so kurzer Zeit, auf Eigenbedarf kündigt?

Nach so kurzer Mietdauer ist das wohl nicht in Ordnung. Aber es gibt natürlich unverhergesehene Vorkommnisse, die der Vermieter vielleicht nicht wusste.

Wichtig ist, ob der Vermieter den Eigenbedarf klar begründet hat. Nur zu schreiben man melde Eigenbedarf an, reicht nicht.Dann wäre die Kündigung unwirksam.

Hier mal ein Link zu Eigenbedarf und den Vorrausetzungen:

http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/r1011.htm

Ich würde mich an einen Anwalt oder Mieterbund wenden um ggf. gegen die Kündigung zu klagen oder zumindest eine Aufwandsentschädigung und Übernahme von Umzugs-u. Renovierungskosten zu fordern.

MfG

johnny

Hm, immer eine kompliuierte Geschichte. Ich überlege gerade wie das bei mir damals war....also letztlich konnte man mich erst aus der Wohnung schmeissen bis ich was vergleichbares gefunden habe. das hat bei mir ca. 6 Monate gedauert. wie gesagt eine vergleichbare Wohnung. Er muss den Eigenbedarf aber begründen. bei meinem Bekannten war es genau wie bei dir...gerade eingezogen und mitmal Eigenbedarf, weil der Neffe in die Wohnung wollte. Ist der Vermieter nicht mit durchgekommem, denn mein Kumpel hätte das gerichtlich ausgefochten. wäre ja auch verarschung...erst einziehen und dann gleich wieder raus:-[ an letzter Stelle steht immer Räumungsklage und bis die kommt, fliesst viel Wasser den Bach runter.

danke für die rasche antwort.

gemäß dem fall, es wäre ihm bewusst gewesen, dass er in ein paar monaten die wohnung selbst braucht, wie soll ich dann vorgehen?

es waren allein imense kosten für den markler, die für mich angefallen sind, daher möchte ich alles in erfahrung bringen, ob es nach so kurzer zeit gerechtfertigt ist, auf eigenbedarf zu kùndigen...

Jorgfried  04.06.2012, 01:13

Widersprich der Kündigung vorsorglich, da der Verdacht naheliegt, dass ihm der Kündigungsgrund schon bei Vertragsabschluss bekannt war. Dann sprich mit ihm und lass dir von ihm ein Angebot unterbreiten. Dazu rechnest du vorher alle alle deine Kosten zusammen, damit er schonmal den Mindestbrag kennt - also alte Umzugskosten, neue Umzugskosten, alte und neue Maklergebühr, Investitionen in der Wohnung (neue Gardinen, Fussboden, Möbel). Falls er rumdiskutieren will und nur einen Umzug übernehmen will, dann kündige an deinen Zeitaufwand geltend zu machen - damit dürfte er noch schlechter wegkommen. Und grundsätzlich bleibst du eh solange, bis du was neues gefunden hast - oder er was vergleichbares anbietet.

Mein Bauchgefühl sagt: laß überprüfen (wie auch immer), ob dem Vermieter die Umstände für die Eigenbedarfskündigung schon vor Unterzeichnung des Mietvertrages mit Dir bekannt waren.

Ich habe das Bauchgefühl, daß sich jemand auf Deine Kosten die eigene Eigentumswohnung renovieren lassen wollte.

OK, der Fall kann natürlich auch ganz anders gelagert sein.