Darf ein Hausmeister im Auftrag des Vermieters Abmahnungen schreiben

9 Antworten

Ich war in der gleichen Situation. Ich hatte einen Mieter der wenn ich dem erlaubt hatte mein Wort über alles stellte, wenn ich dem was verboten hatte, bezeichnete er mich als "normalen Mieter" und das müssen alle Mieter abstimmen - und dann hat er alleine für alle Mieter bestimmt, auch wenn alle anderen Mieter dagegen waren.

Zum einen hatte ich eine Vollmacht vom Eigentümer und war zum anderen auch als Vermieter der Hausgemeinschaft betitelt. Damit hatte ich zwar alle Befugnisse, aber leider gilt im Zweifel nur der Name im Grundbuch. Das nutzte halt der !@§$% Mieter den ich hatte.

Daher musste ich bei Schriftverkehr mit diesem Mieter immer das Schreiben aufsetzen, per email an den Eigentümer schicken, der druckte das aus und unterschrieb, schickte das dann entweder an mich für eine weitere Unterschrift oder direkt an den Mieter. Da der !@§$ auch immer behauptet hatte, er hätte Schreiben die ich einfach so in den Kasten gesteckt hatte nie bekommen hätte, musste es sowiso ein Einschreiben sein. Und ob ich das auf die Post bringe oder der Eigentümer kommt von der Zeit her auf das selbe raus. Die email ist ja in 5 Sekunden da, kostet also keinen extra Tag.

Commodore64  25.06.2014, 10:36

P.S.: Wenn ich was direkt in den Kasten des Mieters eingeworfen hatte, dann habe ich später immer "Einwurf mit Zeugen" gemacht, also notfalls einen anderen Mieter als Zeugen zum Kasten mit gtenommen oder wenn es ging einen unbeteiligten, also meistens Nachbarn. Der Nachbar von gegenüber hat die Einwürfe auch immer schön mit seinem Handy gefilmt, auch wie der Briefumschlag aus sah und da stand immer das Datum drauf.

Im nachhinein vielleicht nicht so gut gewesen, aber als der mal wieder behauptet hatte, dass der das Schreiben nie bekommen hätte, hab ich dem gesagt, gut, kriegt er das noch mal und ich würde sicher stellen, dass auf jeden Fall was ankommt. Damals hatte ich Zugang zu einer Anlage die Briefe druckt, flatet und in Umschläge steckt. 100 Briefe waren auch nicht teuer an Material. Und die habe ich dem alle unter seiner Wohnungstür durchgeschoben...

Wenn du eine Vollmacht des Vermieters für solche Dinge hast, dann kannst du mit deinem Namen und dem Zusatz i. A. (im Auftrag) unterschreiben.

Zyogen  25.06.2014, 09:47

Siehe dazu auch http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__54.html

Um etwaige Zweifel bereits im Vorfeld auszuräumen, sollte der Hausmeister dann nicht "i.A." zeichnen, sondern "in Vollmacht" - natürlich nur, wenn eine entsprechende Handlungsvollmacht auch existiert.

Bambi1964  25.06.2014, 09:31

Jawohl.

Wenn der Eigentümer und Vermieter dir die entsprechende Vollmacht erteilt, dann darfst du auch eine Abmahnung schreiben. - Von der Form her solltest du die Abmahnung mit dem Kürzel "i.A." (im Auftrag) unterzeichnen.

Lasse dir aber zur eigenen Absicherung diese Vollmacht auch vom Vermieter schriftlich erteilen, nicht dass du im Falle von Widersprüchen noch "zwischen die Parteien" gerätst.

anderpader 
Beitragsersteller
 25.06.2014, 09:57

Danke für die Antwort. Ich bin auf Nebenjob Basis beim Vermieter angestellt . Ich kümmer mich um die Vermietung , und erledige alle anfallenden Arbeiten . Ich wohne selber im Haus und habe zu fast allen Mietern ein freundschaftliches Verhältnis . Leider ist es aber nicht immer möglich alles freundschaftlich zu klären ! Die Mieter kommen auch immer mit Beschwerden oder Problemen zu mir . Der Vermieter ist ein guter Freund von mir . Ich habe so eine Vollmacht von ihn , bin mir aber nicht sicher ob diese Ausreicht . Ich schreibe ja keine Abmahnungen Grundlos und auch nicht ohne zuvor mit dem Vermieter telefoniert zu haben .

homme  25.06.2014, 10:09
@anderpader

Ob deine Vollmacht in jeder Beziehung ausreicht, kann dir natürlich niemand bestätigen, ohne die Vollmacht, ihre detaillierte Formulierung selbst zu kennen. - Wenn der Vermieter jedoch ein guter Freund von dir ist und ihr euch vor jeder Aktion abstimmt, was du im Einzelfall unternehmen willst, oder unternehmen sollst, kann ja eigentlich nicht viel schief gehen. - Zumindest, solange ihr "gute Freunde" bleibt"!

Nach meinem Verständnis kümmert sich der Hausmeister gegen Bezahlung um bestimmte Aufgaben im / am Haus. Vertragspartner für die Mieter ist der Vermieter oder der vom Vermieter bestimmte Hausverwalter. Es sei denn im Vertrag des Hausmeisters steht, dass dieser im Namen des Vermieters Abmahnungen ausspricht.

Da der Hausmeister regelmäßig vor Ort ist, stellt dieser natürlich gegebenenfalls anmahnungswürdige Zustände fest, die er dem Vermieter / Hausverwalter zu melden hat.

Er kann natürlich auch versuchen (je nach Schwere der Vorwürfe) gewisse Dinge mit den Mietern auf dem "kleinen Dienstweg" zu klären, indem der das Thema bei den Mietern anspricht und darum bittet den Zustand abzustellen.

Er kann auch im Auftrag des Vermieters / Hausverwalters Schriftstücke im Hausflur aushängen oder in die Briefkästen der Mieter werfen.

Die Abmahnungen unterschreiben kann / sollte meines Wissens aber der Vermieter / Hausverwalter selbst. Es sei denn, der Hausmeister hat gleichzeitig die schriftliche Freigabe des Vermieters, dass diese Aufgabe ebenfalls an ihn übertragen wurde.

Wie schaut es Rechtens aus

Hast Du denn einen ausdrücklichen Auftrag, eine Person aufgrund einer ganz konkreten Angelegenheit abzumahnen? Ich denke, wenn der Vermieter in der Lage wäre, Dir einen solchen Auftrag schriftlich zu erteilen, dann hätte er auch selbst abmahnen können.

Unter Umständen kann Dir der Vermieter aber eine Vollmacht erteilen, in seinem Namen zu handeln. Das ist etwas ganz anderes als ein Auftrag. Da sollte der Vermieter aber mal einen Anwalt/Notar zu Rate ziehen, da eine Vollmachtserteilung erhebliche juristische Auswirkungen hat.