Vermieter verweigert mir den Zutritt zum Heizraum, muß ich weiterhin zahlen?

5 Antworten

Wenn die Temperatur in deiner Wohnung zu niedrig ist, dann hast du das Recht die Miete entsprechend zu mindern, nachdem du den Vermieter schriftlich über den Missstand informiert hast. Frieren bei einer Zentralheizung muss man nämlich nicht.

Hier der Link zur Mindesttemperatur: http://www.welt.de/print-welt/article166007/Vermieter_muss_in_der_Wohnung_Mindesttemperatur_garantieren.html

Regenmacher  06.10.2007, 13:10

Und hier der Link für die Mietminderung: http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_heizung.htm

Wenn du dir den Ärger zutraust, würde ich dem Vermieter damit "drohen", Elektro-Radiatoren in deiner Wohnung aufzustellen. Allerdings verbrauchen die Dinger richtig Strom. Und dann würden deine Nebenkosten steigen; das tun sie aber bei zusätzlicher Heizung auch. Es könnte sich also als "zweischneidiges Schwert" erweisen, aber eine Drohung wäre es wert, finde ich.

Regenmacher  06.10.2007, 13:04

Elektro-Radiatoren, was soll der Quatsch? Die laufen über den Zähler des Mieters und nicht des Vermieters.

Wenn sich der Heizungsraum i n deiner Wohnung befindet und er in die qm-Berechnung einfliesst (du also dafür mitzahlst) muss er dir den Zugang gewähren. Aber selbst, wenn nicht: ich würde Strafanzeige wegen Nötigung erstatten. Schliesslich ist es Sache des Mieters, ob und wieviel Energie er verbraucht - solange er sie auch bezahlt. Bei dem Hintergrund (Verdacht auf versuchter Entmietung) dürfte eine Anzeige insoweit erfolgreich sein. Noch besser wäre, wenn diese Anzeige alle Mieter unterschreiben, die davon betroffen sind, weil sie nicht so heizen können, wie sie wollen.

Wenn es dir - euch - zu kalt ist, muss der Vermieter für angemessene Wärme sorgen. Wenn du im Keller wohnst, ist es schwierig, weil die Wohnungen über dir mit Sicherheit wärmer sind.

Aber einen Anspruch auf Zugang zum Heizraum hast du nicht. Das ist wie bei einem Technikraum.

Wenn es dauerhaft zu kalt ist, Vermieter anschreiben und mit Mietminderung winken. Dein Vermieter wird wahrscheinlich - wenn ich dich richtig verstehe - versuchen, dich zu kündigen. Aber das musst du dann aushalten.

In der Zwischenzeit würde ich mich nach einer neuen Bleibe umsehen. Ich will alles - ausser Aerger...

Kunke1 
Beitragsersteller
 06.10.2007, 11:11

Thx schon mal für deine Antw. Ich hab den Vermieter schn mehrmals darauf hingewiesen, er solle mir die HZ aufdrehen, es geschieht aber nichts! Soll ich nun weiterhin NK zahlen? Er hat übrigens natürlich noch meine Kaution. Außerdem habe ich seit Mai/07 noch keinen Tropfen Heizöl verbraucht, nun wäre es aber an der Zeit.

Raimund1  07.10.2007, 02:19
@Kunke1

Wie macht denn der Vermieter die Nebenkostenabrechnung? Da müsste doch alles genau aufgeschlüsselt sein? Oder hast du noch keine Abrechnung?

Leider kann der Vermieter Euch den Zugang zum Heizungsraum verwehren. Allerdings gibt es gesetzliche Heizperioden und da ist er verpflichtet, die Heizung einzuschalten. Ich bin mir nicht sicher, ob die Heizperiode im September oder im Oktober anfängt.

Aber ganz nebenher: ich hatte auch mal bei so einem Vermieter gewohnt. Meine Wohnung war nördlich, so dass ich eigentlich gar keine Sonne zu sehen bekam. Die Wohnung entsprechend kalt. Nachdem ich mir dann eine ganz ganz dicke Erkältung eingefangen hatte, habe ich die Wohnung gekündigt.