Vermieter stellt uns aus Wut Heizung ab, was können wir tun?

8 Antworten

Teile deinem Mieter mit, dass Du für jeden Tag an dem er Dir die Miete abstellt, keine Miete zahlst. Denn bei einem Ausfall der Heizung hast Du ein Recht auf 100 % Mietminderung. Dies sollte aber dein Anwalt tun.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die beim Anwalt liegende Angelegenheit allein damit zu tun hat, da dies problemlos zu lösen wäre. Möglicherweise verschweigst Du den ursächlichen Grund des Streits, der letztendlich zu dieser Haltung des Vermieters beigetragen hat.   

keiner wird die heizung wieder anschalten. der vermieter könnte da argumentieren er kann sich die heizung nicht leisten wenn die miete ständig zu spät kommt.

geht die heizung nicht müsst ihr dem vermieter das mitteilen und eine angemessene zeit zum abstellen des mangesl setzen

er kann ja auch behaupten das die heizung ausfällt. ihr müsst beweisen das er sie absichtlich abstellt

anitari  21.01.2017, 18:32

der vermieter könnte da argumentieren er kann sich die heizung nicht leisten wenn die miete ständig zu spät kommt. 

Diese Argument zählt nicht. Nicht mal dann wenn der Mieter gar keine Miete zahlt. Stichwort verbotene Eigenmacht.

martinzuhause  21.01.2017, 18:39
@anitari

wenn der tank leer ist kann er da nichts machen. die heizung kann da auch mal ausfallen. sowas gibt es. wenn jeder auf sein recht beharrt wird das  nur übers gericht gehen. das hört sich dann immer beide seiten an. und prüft alle angaben. hier ist nur eine seite zu lesen. da kann keiner einschätzen was da wirklich war

hittheroadgirl 
Beitragsersteller
 21.01.2017, 17:40

Wir haben beweise. Er hat es uns in einer Email selbst geschrieben, dass er die Heizung ausstellt wenn das Geld zu spät kommt. Aber wir waren noch NIE im Zahlungsverzug. Der Gesetzgeber sieht vor dass die Miete bis zum 3. des Monats überwiesen worden sein muss. Wir überweisen immer am 3. des Monats, sind also voll im Recht. Die Frage wurde leider nicht gelesen und auch falsch beantwortet.

martinzuhause  21.01.2017, 17:41
@hittheroadgirl

wenn ihr am 3. überweist kann es auch am 4. erst bei ihm sein. das wäre dann zu spät. es zählt immer wann es beim empfänger ankommt

hittheroadgirl 
Beitragsersteller
 21.01.2017, 18:02
@martinzuhause

Falsch, es zählt wann der Mieter es überwiesen hat.

Das muss bis zum 3. des Monats passiert sein.

Eine relativ neue Regelung.

Wann das Geld auf dem Konto des Vermieters ankommt ist irrelevant, solange der Mieter es bis zum 3. überwiesen hat.

Vermieter beschwert sich allerdings bereits am 1. des Monats und stellt am 1. des Monats die Heizung ab. Obwohl im Mietvertrag 3. des Monats steht.

Anzeigen wegen Körperverletzung.Neuerdings sagen die Gerichte die Überweisung ist wichtig,nicht wann das Geld da ist,was wir nicht beeinflussen können.

martinzuhause  21.01.2017, 18:41

ein ekörperverletzung sollte man dann aber wenigstens nachweisen.

bauhilfeforum  22.01.2017, 10:09
@Wippich

So ein Unsinn!

bauhilfe-forum.de; Epi

Wenn ihr die Miete zumindest so rechtzeitig zahlt, dass keine ernsten Zahlungsverzüge auftreten, könnt ihr auf jeden Fall mal die nächste Miete wg. ausgefallener Heizung mindern (10-20 % anteilig auf den jeweiligen Tag gerechnet), und das sollte später auch vor Gericht durchkommen.

Und dann im Zweifelsfall halt Heizlüfter in die Bude und damit Abhilfe schaffen. Dann habt ihr zumindest schon mal einen Teil der Mehrkosten wieder durch die Mietminderung ausgeglichen.

Was "Heizung wieder einschalten" betrifft: kommt ihr denn an die Heizung selbst ran? Falls ja: dann könnt ihr sie auch selbst wieder einschalten. Falls nein: wie sollte ein anderer sie anschalten können, ohne einen Einbruch (in das Eigentum des Vermieters) zu begehen?

anitari  21.01.2017, 18:15

könnt ihr auf jeden Fall mal die nächste Miete wg. ausgefallener Heizung mindern (10-20 % anteilig auf den jeweiligen Tag gerechnet),

Im Winter sind 50 % locker drin.

hittheroadgirl 
Beitragsersteller
 21.01.2017, 18:18
@anitari

Unsere Heizung ist im Waschkeller. Der Vermieter nutzt den Waschkeller mit uns zu 50/50. Er hat einen Schlüssel für die Heizanlage. Wir wissen leider nicht wie man da aus und ab schaltet. 

Im ganz akuten Fall eine einstweilige Verfügung bei Gericht beantragen.

Der Vermieter stellt uns jedes mal wenn die Miete nicht bis zum 1. des
Monats drauf ist einfach die Heizung ab, teilweise 2-3 Tage bis sie auf
seinem Konto auftaucht.

Dann solltet Ihr den Vermieter mal auf den § 556b des BGB hinweisen.

Da heißt es:

(1) Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der
einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist.

In einem Urteil des BGH von Oktober 2016 (?) wird klar gemacht das es reicht die Miete am 3. Werktag zu überweisen. Nicht das sie an dem Tag auf dem Konto des Vermieters sein muß.

hittheroadgirl 
Beitragsersteller
 21.01.2017, 18:17

Danke, das ist alles schon geschehen. Wir sind auch bald beim Anwalt. die Frage ist ja was wir akut machen können wenn wir bei 5 Grad in der Wohnung sitzen. Polizei rufen? Heizungsmonteur rufen?

anitari  21.01.2017, 18:23
@hittheroadgirl

Laut deiner Frage vom 11.1.2017 hast Du ein komplettes Haus gemietet. Wie kommt der Vermieter da denn rein?

Hat er einen Schlüssel?

Wenn ja tausch den Schließzylinder der Haustür aus.

Ruf einen Heizungsmonteur, lass die Heizung wieder einschalten und verrechne die Kosten mit der nächsten Mietzahlung.