Abmahnung wegen offen stehendem Fenster

8 Antworten

Tatsächlich gelten in Einliegerwohnungen mit Vermieter im Haus ganz andere Spielregeln :-O

Es muss es als Eigentümer und Bewohner keinesfalls hinnehmen, Heizenergie zu verschwenden, die mlgw. pauschal kakuliert wurde noch muss er Gelegenheits- oder Einbruchsdiebstahl auch seines Besitzes billigend in Kauf nehmen oder eine erhebliche Beschädigung des Fensters, schlüge es selbst bei Durchzug einer geöffneten Vordertür gewaltsam zu, dulden :-O

Und darf diese Verletzung selbstverständlicher mietvertraglicher Obliegenheit auch mit einer Abmahnung künftig unterbunden verlangen, auch wenn ich der Meinung bin, eine Verwarnung einer vermuteten Nachlässigkeit hätte hier auch gereicht :-O

Ich wage daher zu bezweifeln, dass hier widerrechtliches Betreten als Hausfriedensbruch verfolgt würde, wo tatsächliche konkrete Gefahrenabwehr vorgenommen wurde :-)

Kann dir aber versichern, dass er gem. § 573a Abs. 1, Abs. 2 BGB mit verlängerter Frist ohne Angaben von Gründen kündigen darf, wenn du ihm da uneinsichtig kommst oder gar die Strafrechtskeule auspackst :-O

Es bleibt dir unbenommen, den Zylinder deiner eigenen Zugangstür auszutauschen und bei Auszug wieder zurückzubauen.

Ansonsten sei dir geraten, dich an die Regeln zu halten, um nunmher keine fristlose Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB in Kauf zu nehmen :-O

G imager761

Ich würde die Sache auf ganz kleiner Flamme kochen. Klar, der Vermieter durfte nicht ohne deine Zustimmung in's Zimmer. Er hat aber versucht, dich zu erreichen. Er durfte auch keinen Schl. ohne dein Wissen zurückbehalten, oder wusstest du das und warst einverstanden? Er hat hier jedenfalls nicht in böser Absicht gehandelt. Ich empfehle dringend, die Sache auf sich beruhe zu lassen. WARUM: Dein Vermieter darf dir mit 6 Monaten Kündigungsfrist kündigen, das ohne Begründung (Sonderkündigungsrecht gemäß § 573a BGB). Das würde er genau tun, wenn du jetzt die Keule schwingst. Statt dessen kauf dir eine Einbausicherung (Schließzylinder) und wechsle diesen mit dem jetzigen. Heb den alten mit allen Schlüsseln gut auf, musst ihn vorm Auszug (irgendwann) wieder einbauen. Als: Schweige und folge meiner Empfehlung..

Du kannst das Fenster Tag und Nacht geöffnet haben.

Untersage dem Vermieter den Zutritt in deiner Abwesenheit, ein berechtigter Notfall lag schließlich nicht vor.

Eine Abmahnung von Seiten des Vermieters wäre ein Witz, eine Anzeige hingegen von deiner Seite denkbar.

bwhoch2  28.11.2014, 09:50
Du kannst das Fenster Tag und Nacht geöffnet haben.

Aber nicht in dieser Lage und da die Heizkosten von allen Bewohnern zumindest mit getragen werden, hat der Vermieter das Recht, das zu unterbinden. Und da hilft ihm eine Abmahnung - somit kein Witz.

Eine Anzeige wäre zwar denkbar, würde aber vermutlich von der Polizei nicht weiter verfolgt, denn diese hat selbst ein großes Interesse daran, dass Einbrecher nicht zum Einbruch eingeladen werden. Derzeit laufen wieder Kampagnen der Polizei gerade deswegen.

Antitroll1234  28.11.2014, 14:34
@bwhoch2
Aber nicht in dieser Lage und da die Heizkosten von allen Bewohnern zumindest mit getragen werden, hat der Vermieter das Recht, das zu unterbinden

Zu Unterbinden, aber nicht in die Wohnung des Mieters eindringen.

Und da hilft ihm eine Abmahnung - somit kein Witz.

Frage gelesen und den Inhalt verstanden ?
Der Vermieter ist in die Wohnung des Mieters eingedrungen !

Eine Anzeige wäre zwar denkbar, würde aber vermutlich von der Polizei nicht weiter verfolgt,

Auf alle Fälle würde dies verfolgt, Hausfriedensbruch ist kein Kavaliersdelikt.

Dein Vermieter hat sich damit strafbar gemacht und du könntest ihn anzeigen. Das dein Fenster offen war kann ihm doch egal sein, dafür sind sie doch gemacht, zum öffnen.

Viel glück noch mit dem Vermieter

albatros  28.11.2014, 01:11
Das dein Fenster offen war kann ihm doch egal sein, dafür sind sie doch gemacht, zum öffnen

Solcherlei Argumentation ist reiner Unsinn.

Die Abmahnung ist natürlich das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben ist. Ich gebe aber zu, dass ich bzgl. des offenen Fensters deinen VM schon verstehen kann. Da du ebenerdig wohnst, ist das natürlich eine Einladung für Einbrecher. Nichtsdestotrotz darf er trotzdem deine Wohnung ohne dein Einverständnis nicht betreten. Ohne dein Einverständnis darf er nicht mal einen Schlüssel haben. (Schloss austauschen, das alte aufheben und bei Auszug wieder einbauen). Und natürlich darfst du deine Fenster öffnen, wann und solange du willst. Es ist dein Problem, wenn die Versicherung bei Einbruch nicht zahlt, nicht das des Vermieters.

bwhoch2  28.11.2014, 09:55
Es ist dein Problem, wenn die Versicherung bei Einbruch nicht zahlt, nicht das des Vermieters.

Da Einbrüche sehr häufig auch mit Vandalismus und Beschädigung des Hauses einher gehen und wiel anzunehmen ist, dass ein Einbrecher nicht bei der Wohnungstür aufhören würde, ist es nicht nur Sache der Versicherung des Mieters.

imager761  28.11.2014, 06:46
Die Abmahnung ist natürlich das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben ist. Nichtsdestotrotz darf er trotzdem deine Wohnung ohne dein Einverständnis nicht betreten. Ohne dein Einverständnis darf er nicht mal einen Schlüssel haben.

Rechtsgrund für diese Behauptungen?