Vermieter will keinen Zaun zu gefährlichem nachbargrundstück bauen(Bayern)?
Wir wohnen in einer Mietwohnung (in Bayern) mit Gemeinschaftsgarten, den alle Mietparteien nutzen dürfen. Unser Garten geht nahtlos in das Nachbargrundstück über, allerdings befindet sich ca. 5 Meter jenseits der Grundstücksgrenze auf dem Nachbargrundstück eine Mauer die ohne Zaun oder Geländer 3 Meter in die Tiefe geht (unten ist ein Betonboden).
So, nun haben wir aber drei kleine Kinder (4j., 2j. & ein Baby). Somit ist für uns der Garten quasi nicht nutzbar, da das eine riesige Gefahrenquelle für unsere Kinder ist. Man kann so kleinen Kindern eben schlecht erklären eine unsichtbare Grenze nicht zu überschreiten und dort nicht zu spielen. Natürlich bin ich immer dabei und passe auf, trotzdem ist mir das Risiko zu groß, dass doch mal ein Kind nem Ball hinterher läuft und ausversehen da runter fällt... Die Folgen kann sich jeder denken.
Ich habe das schon mehrmals bei unserem Vermieter angesprochen (der übrigens ebenerdig in unserem Haus wohnt und den Garten direkt vor dem Wohnzimmer hat, mit dem Problem also bestens vertraut sein müsste) aber er meint das wär nicht seine Pflicht da einen Zaun zu bauen, und es wäre unsere 'Entscheidung' den Garten nicht nutzen zu wollen.
Daher meinen Frage, weiß jemand was meine Optionen sind, steht das irgendwo (BGB) oder so, dass ich ihm das unter die Nase halten kann? Können wir anderenfalls eine Mietminderung erwirken? Allerdings wäre uns diese Option nicht so lieb, da wir die Wohnung extra wegen dem Garten für die Kinder gemietet haben.
Weis jemand Rat?
10 Antworten
... wenn dein Vermieter im gleichen Haus lebt, kann er eine Eigenbedarfskündigung machen oder dich fristgerecht kündigen. Nur als Hinweis.
Zur Zeit ist deine Option
a) ausziehen und eine andere Mietwohnung suchen oder
b) dir ein Grundstück kaufen, selbst Haus bauen mit wunderbarem Zaun
c) dir ein Haus mieten mit Zaun
d) zur Sparkasse gehen , Kredit aufnehmen, Haus auf 100% Kredit kaufen , du must nur die Nebenkosten von vielleicht 30 T aufbringen
e) es gibt noch andere wunderbare, neue Wohnungen ( Burgwedel , vergibt neue Häuser für lau und schicke 110 m2 Wohnungen ) Link auf Anfrage.
grundsätzlich gilt: "im BGB steht nirgends, dass ein Grundstück dagegen abgesichert sein muss, dass Menschen es verlassen." Zitat von Account100. Das denke ich auch.
f) Kind an eine 5-m-Leine hängen und die am Baum in der Mitte des Grundstücks befestigen.
Hat man früher z.B. auch gemacht, wenn im Haus ne Feuerstelle oder ein heißer Ofen war.
Nein, im BGB steht nirgends, dass ein Grundstück dagegen abgesichert sein muss, dass Menschen es verlassen. Auch wenn es sich um kleine Menschen handelt.
wenn einer zuständig ist, dann der nachbar! er muss der sicherungspflicht nachkommen!
oder direkt das ordnungsamt informieren! die rücken dann aus...begutachten und werden wohl die pflicht durchsetzen! ;-)
Der vermieter muss das auch nicht.
Der Nachbar muss die gefahrenstelle absichern. Und dabei reicht ein "betreten verboten" schild definitiv nicht.
In Bayern gibt es keine allgemeine Einfriedungspflicht.
Meine Meinung: Du hast das Ding so gemietet wie es ist. Willst Du etwas anders haben, dann musst Du dich darum kümmern (und den Eigentümer um Erlaubnis fragen)
Leider nicht, als wir gemietet haben war der garten nur Erde und da meinte der vermieter der garten wird noch gemacht. Er hat mich sogar gefragt, was ich mir wünschen würde. Meine Antwort aus gegeben gründen: ein Zaun (das sind bloß 10m). Ein simpler Maschendrahtzaun wäre ja genug. Der Garten ist inzwischen gemacht, er hat sich selbst eine riesige Terasse bauen lassen, den Boden angeglichen (hang-Grundstück), Bäume fällen lassen, alles von einer Garten Bau firma. Am Ende hat er ca. 10.000€ ausgegeben. Aber keinen 150€ Zaun aufgestellt.
Ok, wo ist dann das Problem?
Nimm 150 € in die Hand und mach den Zaun selber. Wegen so einem Betrag muss man doch gar nicht erst lang denken...
Also kostet ein Bauzaun 50 EUR, und die Gemeinschaft bekommt dieses Geld wirklich nicht zusammen?
Der wird seiner Sicherungspflicht erst dann nachkommen, wenn man ihn darauf aufmerksam macht oder wenn etwas passiert ist.
Der Weg wäre also beispielsweise, direkt mit dem Nachbarn zu reden, der sich wohl genauso störrisch zeigen wird, dann zu einem Rechtsanwalt zu gehen, der die Aufforderung durchsetzt und dann ist der Sommer auch schon wieder vorbei.