Welche Rechte habe ich als Mieter, wenn mein Vermieter seinen Schrott vor der Tür lagert und somit eine Gefährdung für die Kinder entsteht?

5 Antworten

Der Vermieter haftet für Schäden, die durch auf seinem  Grundstück gelagerte Materialien. (Verkehrssicherungspflicht) Inwieweit ihr ihn daran hindern könnt, dort gefährliche Dinge zu lagern, kann zur Not das Ordnungsamt feststellen. In einem reinen Wohngebiet darf er keinen Schrottsammelplatz betreiben.

Wenn er diese Materialien verkaufen will, braucht er wahrscheinlich auch einen Gewerbeschein.

bwhoch2  18.09.2015, 10:40

Es ist das Grundstück des Vermieters. Er darf dort lagern, was er will, es sei denn, es ist wasser- bzw. umweltgefährdend.

Darüber hinaus gibt es Paragraphen, die eine unerlaubte Abfallbeseitigung dieser Art unterbinden. (-> Ordnungsamt) Wenn es sich aber durchgängig um Schrott handelt, ist das kein Abfall. Wenn der Vermieter nur ab und zu etwas davon verkauft, betreibt er auch kein Gewerbe. Der Ansatz "Gewerbeschein" wird da nicht helfen.

Es ist also höchst unsicher, ob man ihm damit bei kommen kann.

Um die Kinder zu schützen: Spielgerät abbauen und woanders aufbauen oder ganz unbrauchbar machen.

Wenn du eine Schaukel so nah vor den Zaun des Nachbargrundstücks stellst, dass die bei Betrieb "überflogen" werden kann, machst du etwas falsch :-O

Sie wäre zwingend 90° gedreht so aufzustellen, dass sie parallel zum Nachbargrundstück steht - das wäre deine Verkehrssicherungspflicht :-O

Ebengleich hat das Trampolin in ausreichender Entfernung so aufgestellt zu werden, dass niemand bei dessen Benutzung auf das Nachbargrundstück kommen kann :-O

G imager761

Hofafee 
Beitragsersteller
 18.09.2015, 07:21

Mein Vermieter hat die Geräte aufgestellt, trotz diverser Warnungen

bwhoch2  18.09.2015, 10:46
@Hofafee

Dann hast Du immer noch die Möglichkeit, die Geräte für Deine Kinder unbenutzbar zu machen oder ihnen die Nutzung zu verbieten.

wenn es sich um einen ausgewiesenen Parkplatz handelt und es liegt Schrott drauf, so wäre dieses zweckentfremdend.

Hier empfielt sich dann das Ordnungsamt in Kenntnis zu setzen. Möglich dass für eine derartige Zweckentfremdung ein Bußgeld fällig sein könnte.


Sorry aber wenn reden nichts hilft! Der Vermieter sitzt am längeren Hebel. Ausziehen oder den Vorschlag machen für eine Entsorgung sich selbst zu kümmern

Hofafee 
Beitragsersteller
 17.09.2015, 17:49

Ja aber ausziehen kann ja wohl nicht des Rätsels Lösung sein. Gewisse Rechte muss ich als Mieter doch haben? Zumal unsachgemßse Lagerung von Altmüll oder Schrott meiner Meinung nach auch nicht rechtens sein kann, wenn dadurch eine Gefährdung entsteht

DerHans  17.09.2015, 18:01
@Hofafee

Ordnungsamt oder Gewerbeaufsichtsamt

bwhoch2  18.09.2015, 10:46
@Hofafee

Altmüll geht nicht. Schrott = Wertstoff geht schon und wenn Du Deine Kinder gefährdet siehst, hast Du es in der Hand die Gefahren zu beseitigen: Spielgeräte weg machen, Kinder vom Schrott fernhalten.

und lagert diesen vor dem Zaun vom Gemeinschaftsgarten nicht unweit von den Spielgeräten und dem Trampolin.

Damit ich dich nicht falsch verstehe: Er lagert die Sachen aber nicht auf eurer Doppelhaus zugehörigen Fläche und zwischen den Spielgeräten und dem Schrott befindet sich noch ein Zaun?

Hofafee 
Beitragsersteller
 17.09.2015, 18:40

Der gemeinsame Spielplatz befindet sich sozusagen auf unserer Hälfte. Der Garten besteht aus 2 Teilen. Der hintere bei unserer Terasse gehört uns und vorne quasi der Vorgarten vor meinem Fenster ist Gemeinschaftsgarten. Zwischen dem Klettergerüst und dem Schrott befindet sich ein Zaun, Dazu muss man auch sagen, dass an dem Klettergerüst noch 2 Schaukeln befestigt sind. Schaukeln die Kinder zu hoch, könnten sie rein theoretisch über den Zaun auf den Schrott springen.

Aber das Trampolin was etwas weiter links steht da befindet sich kein Zaun. Eine Seite des Trampolins steht also ungeschützt am Schrott. Etwa 1,5 meter ist noch zwischen Schrott und dem Trampolin selbst.

TrudiMeier  17.09.2015, 19:14
@Hofafee

dass an dem Klettergerüst noch 2 Schaukeln befestigt sind. Schaukeln die Kinder zu hoch, könnten sie rein theoretisch über den Zaun auf den Schrott springen.

Damit wirst du nicht argumentieren können. Denn wenn die Fläche als Parkmöglichkeit genutzt würde, würden deine Kinder auf dem Auto landen. Oder verletzen sich am Zaun. Und der Zaun stellt m. E. doch auch eine Abgrenzung dar.

Anders sieht es für mich bei dem Trampolin aus. Dort ist der Schrott frei zugänglich. Weniger weil die Kids von dort aus in den Schrott springen könnten, sondern weil er eben frei zugänglich ist. Kinder sind nun mal neugierig und es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die da vielleicht mal rumschnüffeln und sich so verletzen könnten.

bwhoch2  18.09.2015, 10:44
@TrudiMeier

Ich glaube nicht, dass das Trampolin vom Vermieter aufgestellt wurde. Eher scheint es, als ob der Schrott schon vorher da war.

Es ist unverantwortlich, ein Trampolin an dieser Stelle aufzustellen. Vermutlich genauso die Platzierung der Schaukeln. Da hilft nur eins, um die Kinder zu schützen: Spielgeräte entfernen und ihnen das Spielen mit dem Schrott verbieten.

Übrigens: Wir hatten als Kinder freien Auslauf. Da gab es im näheren Umkreis Schrottplätze zu Hauf, die ein phantasievolles Spiel ermöglicht haben. Die Eigentümer haben es nicht gern gesehen, konnten es aber auch nicht verhindern, dass ab und zu Kinder kamen und sich bedienten. Wir haben uns vielleicht mal Kratzer geholt, aber wirklich verletzt haben wir uns nie. Erfahrungen haben wir uns jedoch eine Menge geholt. Man sollte Kinder nicht daran hindern und wenn es dem Vermieter nicht passt, soll er sein "Glump" eben woanders lagern.