Vermieter weigert sich, Spülmaschinen Reparatur zu bezahlen. Wer haftet?
Hallo Leute, Ich lebe momentan in einer 5er WG und unsere Spülmaschine ist kaputt. Es ist eine sehr alte von Siemens und der Vermieter weigert sich die Reparatur zu übernehmen. Er meinte wir sollen die Reparatur selber bezahlen. Lohnt sich eine Reparatur bei so alten Dingern oder ist eine Neuanschaffung sinnvoller? Und muss dann bei einer Neuanschaffung der Vermieter bezahlen?
10 Antworten
Das kommt darauf an, ob die Maschine Teil des Mietvertrages ist oder ob sie Euch überlassen wurde.
Er hat die Küche mit allen Möbel und Geräten an uns vermietet
mit Recht, denn da lohnt sich eine Reparatur nicht mehr, außerdem wurde sie doch von euch benützt, warum sollte er dann das übernehmen. wie es mit einer neuen aussieht, müßt ihr nochmal mit ihm besprechen.
Du weißt doch gar nicht ob sich eine Reparatur noch lohnt oder nicht oder hast du die Maschine schonmal gesehen??? Meistens sind es nur die Preise des Kundendienstes die eine Reparatur unwirtschaftlich machen, oft lassen sich viele Fehler mit ein bisschen handwerklichem Geschick und wenig Materialaufwand selbst beheben. Gruß
Er hat die Küche mit allen Möbel und Geräten an uns vermietet
Die SM ist Bestandteil der Mietsache. Das hat zur Folge, dass der Vermieter seinen Hauptpflichten nachkommen muss, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Das bedeutet, er muss die Reparatur bezahlen oder, falls irrreparabel, gleichwertigen Ersatz schaffen.
Was ist also zu tun? Dem Vermieter nochmals schriftlich eine Frist von 10 Arbeitstagen stellen zur Beseitigung des Mangels. Kommt er in Verzug, dürftet ihr selbst einen Handwerker beauftragen, gegebenenfalls Ersatz besorgen (gleichwertig) und ab übernächstem Monat die Kosten mit der Miete aufrechnen.
Von dem Zeitpunkt an, ab dem der Vermieter von der Mangelhaftigkeit Kenntnis hat/hatte, darf die Miete gemindert werden. Drei Prozent der Bruttomiete halte ich durchaus für gerechtfertigt.
Er hat die Küche mit allen Möbel und Geräten an uns vermietet
Daher nehme ich die Info.
Wenn die Spülmaschine zur Mietsache gehört, muss sie auch funktionstüchtig sein. Entweder die Reparatur oder eine Neuanschaffung sind Vermietersache. Dafür zahlt ihr ja eure Miete.
Nur wenn einer der Bewohner die Maschine durch einen Bedienungsfehler oder sonstwie grob fahrlässig ausßer Gefecht gesetzt hätte, wäre dieser verantwortlich. Dann wäre es ein Mietsachschaden der über die private Haftpflicht gedeckt ist.
Ihr könnte dem Vermieter SCHRIFTLICH einen genauen Termin nennen, bis wann der Mangel behoben ist. Verstreicht der Termin könnt ihr selbst Vorwegnahme machen und mit der nächsten Miete verrechnen
Wem gehört das Teil denn überhaupt? Gehört es zur Wohnung? Wenn es in der Wohnung war, also mitvermietet ist, ist es eigentlich Aufgabe des Vermieters.
Er hat die Küche mit allen Möbel und Geräten an uns vermietet
die Info nimmst Du woher? Ich erkenne das in der Frage nicht. Grundlegend könnte es hier sogar sein, dass ein WG Mitglied das Gerät selbst gekauft hat.
Auf der anderen Seite könnte es eine Individualvereinbarung geben, wonach der Spüler vom Vormieter übernommen wurde.