Spülmaschine defekt. Wer zahlt?
Hallo, meine Spüli ist kaputt und gerade war ein Techniker da, und hat uns einen kostenvoranschlag gemacht. 210 euro kostet die reparatur. Wir zahlen monatlich an unseren Vermieter geld für die EBK. Im Mietvertrag steht folgendes:
"Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten der Reparaturen der Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, (...) zu tragen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur 125 Euro und der dem Mieter dadurch entstehende jährliche Aufwand 6% der Jahresbruttokaltmite nicht übersteigt. "
Wer muss nun was zahlen? muss ich die 150 euro zahlen und mein Vermieter den rest?
Falls das notwendig ist, bei der Spüli ist was bei der bodenwanne undicht und es läuft wasser in die verkabelung. also kein eigenverschulden.
11 Antworten
Nachdem die Reparaturkosten den Betrag für eine "Kleinreparatur" (Kleinreparaturklausel ) übersteigen muss der Vermieter die gesamten Reparaturkosten übernehmen.
Die Reperatur übersteigt die Kosten für Bagatellreperaturen und somit muss der Vermieter komplett die Rechnung bezahlen.
Da die Kosten das Limit übersteigen, zahlt der Vermieter den vollen Rechnungsbetrag. Teilzahlungen sind unzulässig.
Selbst wenn die Reparatur unter dem Limit läge, bräuchtest du sie nicht bezahlen, da hier wohl eine Funktionsstörung vorlag die nicht als sog. Kleinreparatur zu betrachten bzw. zu werten ist.
Das zahlt der Vermieter, da es ein Bestandteil der Wohnung ist, die dem Vermieter gehört. Kleine Reparaturen können auf den Mieter übertragen werden.
Der Ausdruck "Installationsgegenstände" ist zwar ziemlich unscharf und in der Aufzählung dieser Gegenstände ist die Spülmaschine gar nicht enthalten.
Schon deswegen gehen die Reparaturkosten, sofern es zu einer Reparatur kommt, zu Lasten des Vermieters. Ansonsten enthält Dein Mietvertrag damit eine Kleinreparaturklausel, die von Sinn her schon aufzeigt, dass eine Reparatur, die mehr kostet, als 125 €, nicht mehr als Kleinreparatur zählt und somit nicht unter die Klausel fallen kann.
Wichtig ist, dass Du einen Kostenvoranschlag bekommen hast, denn letztendlich ist es die Entscheidung des Vermieters, ob er in eine Spülmaschine, die vielleicht schon in fortgeschrittenem Alter ist, noch 210 € investieren will, um vielleicht schon bald die nächste Reparatur am Hals zu haben oder ob es für ihn nicht sinnvoll ist, die Maschine gegen eine andere, die er vielleicht sogar im Bestand hat oder eine Ersatzmaschine, die erst noch beschafft, austauscht. Was er machen will, ist seine Entscheidung. Die Maschine muss nur hinterher ordentlich ihre Arbeit machen.