Muss der Mieter einen Rasenmäher kaufen?

9 Antworten

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Der Vermieter hat den Rasenmäher an dich vermietet, daher ist er für die Reparatur zuständig. Ist kein Rasenmäher vermietet worden, ist der Vermieter nicht verpflichtet einen zu kaufen und an dich zu übergeben. 

Wenn nichts im Mietvertrag fest gemacht wurde, dann ist der Rasenmäher eine Leihgabe des Vermieters und kein zugesichertes Gut.

Du kannst den Vermieter bitten sich darum zu kümmern, aber da du Mieter eines Reihenhauses mit Garten bist, bist du auch für deinen angemieteten Garten verantwortlich, etwas anders könnte man es bei einem Gemeinschaftsgarten betrachten.

Du kannst natürlich auch, wenn der Mieter ablehnt, einen Rechtsstreit ins Rollen bringen, was sich am Ende aber mehr kostet als ein Rasenmäher.

Du brauchst ja, wenn du keine großen Ansprüche hast, kein mega Gerät. So einen Einhell Mäher kriegst du schon für 50-100 Euro und hält auch einige Jahre.

So sehr ich Mieteranliegen verstehe, aber wenn man es nicht als Mietsache mit bezahlt, kann man auch einfach mal was selbst investieren, gerade wenn man doch plant länger zu bleiben. Wenn der Mieter sagt "Hier, kannst meinen alten Staubsauger nutzen" läuft ja auch keiner an und verlangt jetzt einen neuen finanziert zu bekommen wenn der freundlich überlassene den Geist aufgibt.

Am Ende wissen wir alle aber auch nicht die Endlage. War es eine feste zur Verfügungstellung auf Dauer, nur ein "Kannst benutzen wenn du willst" etc. Das müsst ihr bewerten und ihr auch mit dem Vermieter besprechen.

Das kommt auf den Mietvertrag an, gehört der Rasen direkt zur Mietsache, nicht allgemein, wäre auch das "Werkzeug" Sache des Mieters, für die Wohnung stellt der Vermieter ja auch keinen Staubsauger usw.

Es gilt das, was für die Erstzbeschaffung oder Reparatur vom Vermieter dem Mieter bereitgestellter Machinen und Werkzeuge schrfitlich vereinbart wurde.

kleineMausMaus 
Beitragsersteller
 22.07.2016, 18:38

Es wurde nichts schriftlich vereinbart.

schelm1  22.07.2016, 18:56
@kleineMausMaus

Dann dürfte es sich um Eigentum des Vermieters handeln, für desssen Erstaztbeschaffung und Repatratur der zuständig ist.

Inwiewweit Sie für Schäden haftbar zu machen wären, müßte man gesondert klären.

Wenn der Vermieter einen Rasenmäher zur Verfügung stellt, ist er natürlich auch dafür verantwortlich, dass dieser auch funktioniert