Kühlschrank kaputt - muss der Vermieter zahlen?
Hallo,
wie es aussieht, ist der Kühlschrank unserer WG (vom Vermieter gestellt) im Begriff, an Altersschwäche zu sterben. Nun ist meine Frage, ob im Falle eines Ausfalles der Vermieter oder wir als WG-Mieter (jeder hat einen einzelnen Mietvertrag für sein Zimmer) die Reparatur/den Ersatz bezahlen müssen. Die Küche als Raum ist Teil des Mietvertrages, Einrichtungsgegenstände jedoch ausdrücklich nicht. Für die Kücheneinrichtung gibt es einen gesonderten Nutzungsvertrag, der uns den Kühlschrank, etc. zur kostenlosen Nutzung überlässt. Leider ist auch festgelegt, dass Schäden an den Geräten nach Übergabe von den Mietern zu übernehmen sind. Ist eine solche Regelung zulässig?
Vielen Dank!
12 Antworten
Hallo,
nun wenn Ihr solche Verträge unterschrieben habt, die sind schon zulässig. Da müsst Ihr wohl den Kühlschrank selbst bezahlen :(
LG, Dirk001
Der Vermieter hat euch die (gebrauchte) Küche und die Geräte überlassen. Ihr musstet somit erst mal keine komplette Küche anschaffen. Das war doch klar ein Vorteil, oder? Und dann verlangen dass er euch ein neues Gerät hinstellt weil das alte kaputt ist? Fände ich etwas dreist. Ihr könnt euch doch einen gebrauchten holen. Ebay, Kleinanzeigen oder ähnliches.... Um sich genau vor so was zu schützen hat er den Vertrag aufgesetzt. Aber vielleicht wäre er ja bereit sich an den Kosten für ein neues (oder gebrauchtes) Gerät zu beteiligen. Vielleicht seid ihr so nette Mieter, dass er euch den Kühlschrank ja auf seine Kosten ersetzt? Versteh nicht warum manche Leute da immer gleich zum Anwalt rennen wollen, Mietminderung fordern wollen oder ähnliches !? Redet miteinander. Er hätte euch ja auch ne leere Küche vermieten können, oder?? Seid doch mal ein bißchen diplomatisch. Damit kommt man meist weiter im Leben....
die kosten für euren neuen kühlschrank müßt ihr allein tragen,da es so ja auch im mietvertrag fest verankert ist
Schaden und Altersschwäche sind zwei verschiedene Sachen. Ihr habt vermutlich eine alte Küche kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen.
Stellt den kaputten Kühlschrank in den Keller oder nehmt ihn in der Küche als Schrank und/oder Ablage. Dann einen preiswerten gebrauchten Kühlschrank kaufen und entsprechend verwenden. Bei Auszug nimmt der Kühlschrankbesitzer das Teil mit oder widmet ihn der WG. Zum Austausch des alten Kühlschrankes auf eure Kosten seid ihr meiner Meinung nach nicht verpflichtet.
Der Vermieter muss gar nichts. Er kann sogar verlangen das IHR ein vergleichbaren Kühlschrank holen müsst da er euch kaputt gegangen ist und nicht euren Vermieter! Dreist was ihr verlangt, wo ihr noch eine Küche gestellt bekommen habt!!! Wenn euch die Küche kaputt geht, müsst ihr sie ersetzten!
Wenn ihr auszieht, müsst ihr die Wohnung so verlassen wie ihr sie bekommen habt!!!