Tür Klingel geht nicht mehr, wer zahlt Mieter o Vermieter?
Ich wohn in ner Mietwohnung. Gestern ist mir aufgefallen das die Klingel weder unten beim Haupteingang noch direkt bei meiner Eingangstür funktioniert. Also wenn man klingelt macht es keinen Laut. Die Klingeln sind bestimmt 30 Jahre oder älter und haben sicher das Zeitliche gesegnet oder die Elektronik. Wer muss diese Reparatur bezahlen ich oder der Vermieter? Was kostet so etwas in etwa wenn beider Klingeln kaputt sind und wie lange wird der Elektriker ca. daran arbeiten? Danke :)
6 Antworten
Ich schätze mal, so ca. 15 Cent für das Material und ca. 30 Sekunden Zeitaufwand. Die Anfahrt dürfte das Teuerste sein.
(Wenn so etwas bei mir eintritt, ist es meistens eine Glassicherung, die im Sicherungskasten verbaut ist.)
Wow danke. :) Falls ich es zahlen muss wäre das nicht so schlimm bei so einem niedrigen Preis. :D
Das sind Mängel bauseits, also ist da eindeutig der Vermieter zuständig und zwar schnell, weil z.B. bei medikamentabhängigen, Gehbehinderten oder anderweitig Beeinträchtigten, Notfälle etc. die zeitnahen Erreichbarkeit des Notdienstes oder Lieferung der Medikamente nicht möglich ist!
Solche Kosten gehen zu Lasten des Vermieters.
Hallo,
Normalerweise der Vermieter, da die Klingel eine Technische Anlage ist die fest verbunden mit und untrennbar vom Gebäude ist.
Gruß
Sepp
Das ist Vermietersache