Neue Wohnung, Stromanschluss defekt
Ich bin Umgezogen und habe nun meine Deckenlampen angeschlossen. auf einem Anschluss ist kein Strom vorhanden. Beim besichtigen der Wohnung konnte ich das nicht festellen da hier von anfang an keine Lampe angeschlossen war.
Wer muss nun die Reparatur bezahlen, wenn ich einen Elektriker rufe? Ich selbst oder der Vermieter?
10 Antworten
Ich bin Umgezogen und habe nun meine Deckenlampen angeschlossen. auf einem Anschluss ist kein Strom vorhanden. Beim besichtigen der Wohnung konnte ich das nicht festellen da hier von anfang an keine Lampe angeschlossen war.Wer muss nun die Reparatur bezahlen, wenn ich einen Elektriker rufe? Ich selbst oder der Vermieter?
Der Vermieter:
Vorschriften für Mietverhältnisse (§§ 535 - 548)
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§ 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags .
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.
So sollten Sie vorgehen:
Mangel
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Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)
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Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.
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Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].
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Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme(Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.
Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen.
www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html
Anstatt der Ersatzvornahme kann die Miete angemessen gemindert werden.
Die Höhe einer Minderung sollte ein Anwalt oder Mieterbund festlegen.
MfG
Johnnymcmuff
Wer muss nun die Reparatur bezahlen, wenn ich einen Elektriker rufe?
Na wer wohl?
Informier den Vermieter. Falls ein Selbstverschulden Deinerseits ausgeschlossen werden kann muß er das auf seine Kosten richten bzw. richten lassen.
Schau in deinen Mietvertag ob Du bis zu einer bestimmten Summe mitbezahlen musst und melde es dem Vermieter. Dann könnt ihr euch einigen. Ich als Vermieter hätte Interesse daran, das Strom da funktioniert wo er hingehört.
PS: Schau aber vorher mal nach, ob die Sicherung auch drin ist oder irgendwo noch ein Schalter ist. (Klingt blöd, aber kommt nicht selten vor.)
du musst zuerst den vermieter informieren ....
erst wenn er sich nach mehreren schriftlichen aufforderungen weigert kannst du einen elektriker holen und ihm es in rechnung stellen .... oder die miete kürzen
erst wenn er sich nach mehreren schriftlichen aufforderungen
Da hast du aber recht seltsame Vorstellungen
Du solltest dem Vermieter den Mangel anzeigen und eine Frist setzen für die Abstellung (drei Werktage ab Bekanntgabe des Mangels. Kommt der Verm. in Verzug, darfst du den Elektriker bestellen und di Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen. Beauftragst du ohne die Fristsetzung sofort selbst, bleibst du auf den Kosten sitzen.