Tapete erneuern nach Reparatur. Mietersache oder Vermietersache?
In meiner Wohnung wurde der Rolladen getauscht - Reparatur wegen Hagelschaden. Da der Rolladenkasten nur von innen geöffnet werden konnte musste man die Tapete weg machen und nach Einbau wurde das ganze mit Spachtelmasse verputzt.
Nun müsste man wieder Tapete darüber kleben und streichen, das ganze ist ca. 1,20 cm breit und ca. 40 cm hoch. Muss hier nun der Vermieter bezahlen und reparieren oder gehört das zu Schönheitsreparaturen und somit zum Mieter.
3 Antworten
In meiner Wohnung wurde der Rolladen getauscht - Reparatur wegen Hagelschaden. Da der Rolladenkasten nur von innen geöffnet werden konnte musste man die Tapete weg machen und nach Einbau wurde das ganze mit Spachtelmasse verputzt.Tapete erneuern nach Reparatur. Mietersache oder Vermietersache?
In diersem Fall ist es Vermietersache.
Man kann als Mieter Schadenersatz fordern und oder, dass der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird.
Genauso wäre es im umgekehrten Fall, beschädigt der Mieter etwas, was micht unmter normaler Abnutzung fällt, kann der Vermieter auch verlangen, dass der Schaden behoben wird.
Nun müsste man wieder Tapete darüber kleben und streichen, das ganze ist ca. 1,20 cm breit und ca. 40 cm hoch. Muss hier nun der Vermieter bezahlen und reparieren oder gehört das zu Schönheitsreparaturen und somit zum Mieter.
Hast Du die Rollläden getauscht? Nein, also Vermieter haftet für Schäden.
Das klingt logisch.
das ist Sache des Vermieters.
Warum?
Wer hat den den Kasten übertapeziert? Die Revisonsklappe muss zugänglich bleiben :-O
Der Handwerker muss daher garnichts zahlen. Vielmehr haftest du für deinen verursachten Schaden selbst; der Vermieter nur dann, wenn dies so von ihm oder dem Vormieter ausgeführt wurde und der nach Auszug für diesen Mangel nicht mehr in Anspruch genommen werden könnte.
G imager761
Das der Handwerker nichts bezahlen muß ist mir klar, das war auch nicht die Frage. Der Rollladen musste wegen Hagelschaden ausgetauscht werden, der Rollladenkasten war schon übertapeziert beim Einzug. Der Schaden wurde wie gesagt vom Hagel verursacht da gibt es keinen Schuldigen. Der Rollladen wurde über die Versicherung bezahlt. Hier geht es nur um die Frage des wieder Herstellen des Vorzustandes - Mieter oder Vermieter? Der Schaden ist wärend der Mietzeit entstanden und auch repariert worden.