Spülmaschine kaputt - wer bezahlt Reparaturen oder Austausch?

5 Antworten

Alles was bei Mietbeginn sich in der Wohnung bereits befindet, ist Bestand der Mietsache und gilt als mitvermietet. Dementsprechend hat der Vermieter dafür zu sorgen, dass diese funktioniert und gegebenenfalls repariert oder ausgetauscht (gleichwertiger Ersatz) wird. Das gilt auch dann, wenn im MV das Gegenteil steht.

Du solltest jetzt nochmals schriftlich per Einwurfeinschreiben den Vermieter mit Fristsetzung (4 Wochen) auffordern, den Mangel zu beheben. Kündige dabei an, dass du bei Verzug selbst tätig wirst und die Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen wirst.

Es ist schon recht unverschämt, dem Mieter einen defekten GS in die Wohnung zu stellen und dann zu fordern, dass der Mieter  sie auf seine Kosten reparieren lässt oder erneuert.

Ab Kenntnis des Vermieters vom Mangel bist du zur angemessenen Mietminderung berechtigt.

Buntestreusel 
Beitragsersteller
 23.12.2016, 08:43

Danke für die Antwort! Er hat sich jetzt widerwillig darauf eingelassen und wir dürfen ihm Vorschläge für eine neue Maschine machen. Sie sollte vom Media Markt, Saturn etc. sein, aber so um die 300 Euro kosten. Wir kaufen sie, transportieren sie, schließen die Alte ab, die Neue an und müssen die alte Maschine entsorgen. "Eine Hand wäscht die Andere." Wie nett von ihm :D Ich bin erstmal froh, dass mein Bruder Klempner ist. Das wären sonst trotzdem noch mal über 100 Euro und mit der Entsorgung kenne ich mich überhaupt nicht aus.

albatros  23.12.2016, 11:14
@Buntestreusel

Darfst du die Kosten des GS dann von der Miete abziehen? Oder sollst du sie bei Auszug stehen lassen? Da wäre ja alles so wie er es gewollt hat erfüllt. Er fordert von dir Ersatz des GS auf deine Kosten, obwohl zur Mietsache gehörend.

Buntestreusel 
Beitragsersteller
 03.01.2017, 11:58
@albatros

Nein, er bezahlt die Spülmaschine. Wir treten in Vorkasse und ziehen das von der nächsten Miete einfach ab.

Wenn die Spülmaschine Mietgegenstand ist, dann muss der Vermieter auch für die Reparatur/den Ersatz aufkommen, wenn keine mutwillige Beschädigung seitens des Mieters vorliegt.

Lese Deinen Mietvertrag nochmal genau. Die Spülmaschine ist inbegriffen, aber die Küche selbst nicht? Das wäre eine seltsame Kombi.

Buntestreusel 
Beitragsersteller
 21.12.2016, 11:38

Nein, damit meine ich, dass die Maschine auf jeden Fall erwähnt wurde in der Auflistung, was die Einbauküche beinhaltet. Danach steht direkt, dass die Einbauküche nicht mitvermietet wird.

BlackRose10897  21.12.2016, 12:00
@Buntestreusel

Achso.

Hast Du ein Übergabeprotokoll gemacht, als Du eingezogen bist?

Buntestreusel 
Beitragsersteller
 21.12.2016, 12:23
@BlackRose10897

Ja, ist vorhanden. Dort sind auch alle einzelnen Elektrogeräte wie die Spülmaschine aufgeführt.

BlackRose10897  21.12.2016, 14:18
@Buntestreusel

Ist da auch aufgeführt, dass das Gerät bereits defekt war?

Buntestreusel 
Beitragsersteller
 21.12.2016, 19:36
@BlackRose10897

Nein. Das Einzige, was "bemängelt" wurde ist der nicht frisch renovierte Zustand, weil überall Dübel in den Wänden sind. Aber das hat damit ja nichts zu tun :D

das wird das Heizelement sein, die Spülmaschine ist mit im MV aufgeführt - damit ist auch der Vermieter in der Pflicht für eine Reparatur zu sorgen > bzw. eine Neue einbauen zu lassen. https://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/aktuelles/aktuelles-details/article/wohnungsmaengel-in-millionen-wohnungen-mieter-haben-anspruch-auf-reparatur-und-mietminderung.html

Buntestreusel 
Beitragsersteller
 21.12.2016, 11:44

Danke! Mein Bruder ist Klempner und konnte auch nichts festellen. Er geht auch davon aus, dass es das Heizelement ist. Er meinte eine Reparatur würde sich nicht lohnen -> Anfahrtsweg, Arbeitszeit, Austausch.. 

Der Vermieter meinte auch, dass man dann noch 200 euro drauflegen soll und sich eine neue Maschine gönnen kann.

Buntestreusel 
Beitragsersteller
 21.12.2016, 11:49
@peterobm

Das will er aber nicht. Er sagt das ist im Mietvertrag so nicht vereinbart :D Aber es war ja auch nicht vereinbart, dass ich was Kaputtes bekomme.

peterobm  21.12.2016, 12:26
@Buntestreusel

Mietminderung von ca. 3 % wegen der nicht nutzbaren Spülmaschine, das Teil war drin und hat zu funktionieren

Buntestreusel 
Beitragsersteller
 23.12.2016, 08:32
@peterobm

Der Vermieter hat sich (weil er ein guter Mensch ist) dazu bereit erklärt eine neue Maschine zu kaufen. ABER wir müssen eine raussuchen und ihm einige Vorschläge machen. Wir müssen die dann auch abholen und selber anschließen, weil er ja schon so nett ist und eine Neue bezahlt :D Das Ding ist, dass sie so ca. 300 Euro kosten soll. So, jetzt finde ich beim Media Markt natürlich nichts Gescheites.

Es ist klar, dass die Spülmaschine nicht funktioniert und dabei ist es egal, ob sie schon von Anfang an weg defekt war oder der Defekt erst nach Deinem Einzug auftrat.

Was der Vermieter gerne hätte, nämlich einen kostenlosen Lagerplatz für eine defekte Spülmaschine in der von Dir gemieteten Küche funktioniert so nicht.

1. Er kann nicht schreiben, die Küche wäre nicht mitvermietet. In dem Fall müßte er sie aus der Wohnung entfernen. Bleibt sie aber in der Küche, ist sie mitvermietet. Da wiegen die Tatsachen mehr, als das, was im Vertrag geschrieben wurde.

2. Du hast vom Vermieter die Erlaubnis, einzelne Teile der Küche oder die ganze Küche auszubauen, einzulagern und bei Deinem Auszug wieder einzubauen. Was er nicht verlangen kann, ist die Reparatur von Geräten, die bei Deinem Einzug schon kaputt waren. Er kann nur verlangen, dass die Küche in gleichem Zustand, wie beim Einzug wieder zurück gegeben wird unter Berücksichtigung normaler Abnutzung. Dies wiederum ist ein Indiz für Mitvermietung der Küche und in diesem Fall ist der Vermieter zuständig für Reparaturen defekter Geräte während der gesamten Mietdauer.

Kleinreparaturen wären Schalter oder evtl. noch Schlauchanschlüsse, also die Teile, die Du regelmäßig bedienst und deren Reparatur unterhalb der im Mietvertrag festgelegten Grenze für Kleinreparaturen kostet.

3. Der Versuch, mit dem fraglichen Passus im Mietvertrag Dir die Küche zu überlassen in der Weise, dass Du für Reparaturen zuständig bist, aber am Ende die Küche wieder zurück gegeben werden muss, ist rechtlich nicht haltbar.

Die einzige Chance, die ein Vermieter in einer solchen Situation hat, wäre


a) die Küche wird ohne Einrichtung vermietet (entsprechender Satz im Mietvertrag)

b) ein separates Schriftstück, von beiden Vertragspartnern unterzeichnet, indem ausdrücklich erklärt wird, dass die bei der Übergabe vorhandene Einrichtung/Ausstattung der Küche dem Mieter entweder für Betrag x verkauft wird oder aber geschenkt wird, wobei wohl nur letzteres wirklich in Frage kommt. Nimmt der Mieter das Geschenk an, hat er vielleicht das Glück, von nun an stolzer Eigentümer einer Einbauküche samt gut funktionierenden Geräten zu sein. Er hat damit aber auch die Möglichkeit, jederzeit zu entscheiden, ob er die Küche und die Geräte weiter verwenden will oder durch neue ganz oder teilweise ersetzt und am Ende der Mietzeit kann die Küche auch mitgenommen werden oder zumindest die Geräte, die man selbst gekauft hat.

Umgekehrt hat auch der Vermieter am Ende das Recht, vom Mieter zu verlangen, dass die Küche entfernt wird, wenn er sie gar nicht mehr gebrauchen kann oder man einigt sich, dass die Küche wieder zurück geschenkt oder gekauft wird, aber immer in dem Zustand, in dem sie dann ist.

Für Dich gilt: Egal, was im Mietvertrag steht, die Küche ist mitvermietet und die Reparaturkosten hat der Vermieter zu übernehmen oder aber er muss eine neue bzw. funktionierende Spülmaschine einbauen.

Buntestreusel 
Beitragsersteller
 23.12.2016, 08:39

Danke für die ausführliche Antwort! Er hat gesagt, dass er ein guter Mensch ist und ausnahmsweise für die Maschine aufkommt. Dazu habe ich dann einfach mal nichts gesagt :D

Wir dürfen uns jetzt beim Media Markt, Saturn etc. eine für 300 Euro aussuchen. Er wäre nicht bereit für eine Miele oder sowas zu zahlen. Da wir vorher schon mit der Verwaltung diskutiert haben, weil die nämlich auch meinten wir könnten uns ja einfach eine Neue für 300 Euro kaufen, gehen wir jetzt einfach mal von diesem Betrag aus.

Kaufen müssen wir sie (ich denke mal das ziehen wir von der nächsten Miete ab, besprechen wir aber noch alles), transportieren und anschließen. "Eine Hand wäscht die Andere." Bedeutet, dass wir die Alte abschließen und entsorgen müssen.

bwhoch2  23.12.2016, 11:54
@Buntestreusel

Wie lange hast Du vor, in der Wohnung zu wohnen? Wirst Du vor Ablauf der Garantiezeit ausziehen oder hast Du vor deutlich länger zu bleiben?

300 €-Maschinen werden es wohl nicht viel länger, als bis kurz nach Ablauf der Gewährleistung tun. Rechne mal so mit etwa 3 - 5 Jahren, bis die ersten (gewollten) Reparaturen kommen.

Was wird der Vermieter dann machen? Reparieren oder wieder 300 € ausgeben? Oder wird er sagen, Spülmaschine ist Eure Sache?

Wenn ihr jetzt mit dieser Lösung zufrieden seid, geht mal davon aus, dass er sich bei der nächsten evtl. notwendigen Reparatur, wieder weigern wird, diese zu zahlen. Dann bist Du wieder die Gearschte.

Kein Problem, wenn Du nicht vor hast, länger als 3 Jahre da zu wohnen. Bei längerer Perspektive würde ich vorschlagen, das "nette Angebot" eher auszuschlagen und eine eigene, hochwertige Maschine im Fachgeschäft zu kaufen. Miele oder allenfalls noch von Bosch / Siemens bieten sich da an. Diese Maschinen werden noch in Deutschland oder zumindest Mitteleuropa gefertigt und versprechen noch am ehesten eine etwas längere Haltbarkeit. (Wir haben jetzt eine Miele-Spülmaschine bereits seit über 20 Jahren ohne jegliche Reparatur laufen.)

Es ist dann Deine Maschine, die Du bei einem Umzug auch wieder mitnehmen kannst. Du wirst damit noch am ehesten Freude haben und auf jeden Fall keinen Ärger mehr mit dem Vermieter. Dessen Maschine stellst Du in den Keller, so wie sie jetzt ist oder er entsorgt sie gleich direkt. Dann aber schriftlich bestätigen lassen, dass nach Deinem Auszug eine Lücke in der Küche bleibt, nicht dass er Anspruch auf Deine Maschine erhebt.

1. Ich habe erhebliche Zweifel, ob ein Defekt des Geschirrspüler unter der Kleinreparaturklauseln fällt. Diese gilt für Geräte/Gegenstände, die du  direkten und häufigen Zugriff drauf hast. Auf den Wassereinlauf aber sicherlich nicht. Es gilt: Der Vermieter muss für Reparaturen aufkommen!

2. Wenn der Geschirrspüler mit vermietet wurde, so ist es auch die Pflicht des Vermieters, diesen funktionsfähig zu halten bzw. bei neu zu kaufen. Einfach auf "Mami" oder Hand abwaschen geht nicht. Setze dem Vermieter eine Frist von 4 Wochen (da ja bald die Feiertage sind) und verlange eine funktioniere Maschine. Kündige im Nichtfall eine Mietminderung an

Buntestreusel 
Beitragsersteller
 21.12.2016, 11:47

Das wusste ich gar nicht.. Dachte das gehört auch dazu. Da bin ich ja froh, dass ich hartnäckig geblieben bin, weil das direkt beim Einzug schon war. Vielen Dank für die Info!

Die Einbauküche plus Geräte sind leider nicht mit vermietet, sind aber einzeln im Vertrag aufgelistet worden. Mich macht es nur stutzig, dass ich nach meinem Auszug alles funktionstüchtig übergeben soll, wenn bei meinem Einzug schon was kaputt war.

bwhoch2  22.12.2016, 11:14
@Buntestreusel

Da irrt der Vermieter! Was Dich stutzig macht, macht Dich zurecht stutzig. Dein Gerechtigkeitsgefühl ist überzeugend!