Haftet Eigentümer einer Wohnung für Schäden die der Mieter verursacht?

7 Antworten

In der Regel sind Mieter erwachsene Menschen, die für ihre Taten auch allein verantwortlich sind. Ob nun so einer eine Haustür, ein Mülltonnenhaus, ein Spielgerät im Gemeinschaftsgarten oder was auch immer im Gemeinschaftseigentum beschädigt, muss er selbst dafür aufkommen. Kann oder will er nicht bezahlen, kann der Eigentümer nicht ersatzweise in Haftung genommen werden.

Gibt es viele solcher Schäden in einer Wohnanlage, für die keine Verursacher dingfest zu machen sind, verteuert alles zusammen die nicht umlegbaren Betriebskosten.

Die Bewohner, die selbst Eigentümer sind, sind die die dann am meisten belastet werden. Vermieter können immerhin noch versuchen, über Mieterhöhungen die Mehrkosten auszugleichen.

Wenn nicht feststeht, wer die Tür beschädigt hat, hat die Eigentümergemeinschaft Pech gehabt. Das ist das unternehmerisches Risiko, wenn das Haus vermietet wird.. Einen DRITTEN, der mit der Sache gar nichts zu tun hat, kann niemand heran ziehen.

Was heißt Haftung? Ist doch ein Schaden am Haus, der den Eigentümer, genauer seinen Besitz betrifft.

Man kann weder den Mieter beschuldigen, noch ihn, wenn er Schuld hat, außen vor lassen. Wenn man Beweise hat, kann man gerichtlich vorgehen, sonst muss man wohl die Versicherung dafür bemühen.

Kann man es dem Mieter denn nachweisen? Sonst sollte die WEG dafür aufkommen, nicht nur ein Eigentümer.

ich verstehe es nicht ganz

gemeinschaftseigentum wurde beschädigt, Mieter wird als Täter vermutet

Mieter will nicht zahlen, weil er abstreitet, also soll Eigentümer haften?

so richtig?

nein, dann zahlt das die Gemeinschaft oder der Mieter direkt, nie der Eigentümer

wenn es dem Mieter nicht bewiesen wird ->Gemeinschaft, da gemeinschaftseigentum

wird es dem Mieter bewiesen->Mieter direkt aus unerlaubter Handlung, sachbeschädigung