Vermieter weigert sich Dach zu reparieren

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Was hier mündlich bei Abschluss des Mietvertrages durch den Vermieter in Aussicht gestellt wurde, nämlich, dass Ihr die Kosten bei eventuellen Reparaturen tragen sollt, entfaltet keine Rechtswirksamkeit. Zudem wurde keine Kostenbegrenzung genannt. Eine Mietminderung (20%) kann auch rückwirkend bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Schadensmeldung vorgenommen werden. Wichtiger ist die sofortige Instandsetzung des Schadens. Droht dem Vermieter mit einer Instandsetzungsklage, wenn bis zum 5.1.2013 die Instandsetzung nicht eingeleitet wurde. Im Falle einer Ersatzvornahme solltet ihr über die Kosten nachdenken, die ihr ev. durch Kleinkredit bezahlen könntet. Auch dessen Kosten hätte der Vermieter in Form von Schadensersatz zu tragen.

Warum über Kosten nachdenken?

Wurde die Wohnung vermietet oder ist ein Anteil am Haus verkauft worden? Wenn Eigentum erworben wurde, müssen sich die Eigentümer anteilig an den Kosten beteiligen!

Bei euch handelt es sich um einen Mietvertrag: Egal wie hoch die Kosten für eine Dachreparatur sind; mit kleinen Reparaturen sind in JEDEM Mietvertrag sogenannte Schönheitsreparaturen gemeint! Daraus kann keine Kostenbeteiligung für eine Hausreparatur (Substanz) abgeleitet werden!

Der Betrag für diese "kleinen" Reparaturen sollte im Mietvertrag drinstehen. Lasst euch doch mal unverbindlich ein Kostenangebot von einem Dachdecker geben.

Die naheliegenste Möglichkeit ist doch eine Mietminderung. Den genauen Prozentsatz kann Euch sicher der Mieterschutzbund sagen.

Nun wissen wir echt nicht mehr was wir machen sollen, was ist wenn sie uns kündigen? Geht das überhaupt?

Vermieterseitige Kündigung hegt nur in wenigen Fällen, dieser Fall zählt niht dazu.

Anwalt für Mietrecht einschalten und Miete kürzen.