Vermieter weigert sich Dach zu reparieren
Hallo,
wir wohnen seit einigen Jahren hier in diesem Haus damals beim Einzug sagte man uns kleinere Reparaturen sollen wir aus eigener Tasche zahlen , weil die Miete ja so günstig sei, nun ist es aber so das es im März anfing ins Dach zu regnen und das Wasser bei unserem Kind ins Zimmer tropft, was sehr unschön ist. Wir haben es damals ihnen mündlich mitgeteil , sie kamen haben es sich angesehen und gesagt sollen wir selbst aufs Dach steigen und richten, wir haben es dann schriftlich angezeigt bei ihnen mit Rückschein das dieser Mange besteht, bis heute keine Reaktion ausser das sie mit Kündigung gedroht habe. (wir suchen schon etwas anderes gestaltet sich aber schwierig in dieser Region).
Nun wissen wir echt nicht mehr was wir machen sollen, was ist wenn sie uns kündigen? Geht das überhaupt? Wie bekommen wir sie dazu das Dach zu richten?
Mein Sohn schläft nun im Wohnzimmer wenn es Regnet , weil diese tropfen lässt ihn nicht schlafen.
Vielen dank Cosma
5 Antworten
Was hier mündlich bei Abschluss des Mietvertrages durch den Vermieter in Aussicht gestellt wurde, nämlich, dass Ihr die Kosten bei eventuellen Reparaturen tragen sollt, entfaltet keine Rechtswirksamkeit. Zudem wurde keine Kostenbegrenzung genannt. Eine Mietminderung (20%) kann auch rückwirkend bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Schadensmeldung vorgenommen werden. Wichtiger ist die sofortige Instandsetzung des Schadens. Droht dem Vermieter mit einer Instandsetzungsklage, wenn bis zum 5.1.2013 die Instandsetzung nicht eingeleitet wurde. Im Falle einer Ersatzvornahme solltet ihr über die Kosten nachdenken, die ihr ev. durch Kleinkredit bezahlen könntet. Auch dessen Kosten hätte der Vermieter in Form von Schadensersatz zu tragen.
Warum über Kosten nachdenken?
Wurde die Wohnung vermietet oder ist ein Anteil am Haus verkauft worden? Wenn Eigentum erworben wurde, müssen sich die Eigentümer anteilig an den Kosten beteiligen!
Bei euch handelt es sich um einen Mietvertrag: Egal wie hoch die Kosten für eine Dachreparatur sind; mit kleinen Reparaturen sind in JEDEM Mietvertrag sogenannte Schönheitsreparaturen gemeint! Daraus kann keine Kostenbeteiligung für eine Hausreparatur (Substanz) abgeleitet werden!
Der Betrag für diese "kleinen" Reparaturen sollte im Mietvertrag drinstehen. Lasst euch doch mal unverbindlich ein Kostenangebot von einem Dachdecker geben.
Die naheliegenste Möglichkeit ist doch eine Mietminderung. Den genauen Prozentsatz kann Euch sicher der Mieterschutzbund sagen.
Nun wissen wir echt nicht mehr was wir machen sollen, was ist wenn sie uns kündigen? Geht das überhaupt?
Vermieterseitige Kündigung hegt nur in wenigen Fällen, dieser Fall zählt niht dazu.
Anwalt für Mietrecht einschalten und Miete kürzen.