(Mietrecht) Duscharmatur teilweise defekt und undicht, Duschstange kaputt, Schimmel am Schlauch, diverse andere Mängel, wer kommt dafür auf?
Guten Tag,
wie oben beschrieben ist bei uns schon seit längerem die Duscharmatur "etwas" defekt. Man kann auf der einen Seite das Wasser aufdrehen, und dieses auf der anderen regulieren. Auf der Seite wo man es aufdrehen kann ist der Mechanismus kaputt, und man kann das Wasser nicht mehr "einfach so" zudrehen, da der Griff sich durchdreht und aufgrund der fehlenden Einrastung das Wasserventil sich nur schwer vollständig schließen lässt (in der Regel tropft nach ner Zeit dann ein bisschen Wasser aus dem Duschkopf).
Des weiteren ist die Armatur ja an 2 Wasserzuläufen an der Wand festgeschraubt, und die linke ist undicht. Aufgrund der Tatsache, dass der Schlauch für den Duschkopf auf der linken Seite (unten) festgemacht wird, tropft das Wasser von der undichten Verschraubung im Fall an den Schlauch und läuft an diesem bis zu einem bestimmten Bereich runter. Da dieser dadurch dauerhaft Feuchtigkeit ausgesetzt war, ist dort leider Schimmel entstanden (das ist so ein Schlauch mit Rillen, in diesen sitzt der Schimmel)
Ebenso entstehen durch die Wassertropfen unschöne Flecken auf der Duschwanne.
Die Duschstange ist auch schon seit langem kaputt, da die Verschraubung in der Wand locker ist.
Die Toilettenspülung ist undicht, es läuft so gut wie dauerhaft ein kleines bisschen Wasser aus dem Spülkasten, und oft sogar so viel, dass dauerhaft neues Wasser am nachlaufen ist, wenn man die Spülung "normal" betätigt. Diese muss man dann nochmal ein zweites Mal betätigen, damit innen das "Ding" BESSER abdichtet und dann lediglich "nur" noch ein bisschen Wasser läuft.
Der Wasserzulauf zum Spülkasten tropft innen aber auch so gut wie die ganze Zeit, das hört man schon relativ deutlich.
Das Syphon vom Waschbecken ist auch undicht. Es tropft ab und zu so ekelhafte Grütze am untersten Punkt auf den Boden, wir mussten schon oft die daraus resultierenden Flecken auf den Fliesen entfernen. Ab und zu verstopft das Waschbecken auch aus irgendeinem Grund, das heißt mal Wasche ich mir die Hände und das Waschbecken läuft langsam voll, und mal nicht. In der Regel löst sich die Verstopfung nach einer gewissen Zeit auch immer von selbst wirklich komisch, aber sehr nervig.
Im Mietvertrag steht, dass der Mieter für Bagatellschäden bis 100 DM im Einzelfall, und bis zu 8% der Jahresmiete im Jahr aufkommen muss.
Ich weiß jetzt aber leider wirklich nicht, wie das ganze einzuordnen ist.
Der Vermieter wurde außerdem schon OFT über die Mängel informiert, und hat einfach nie etwas unternommen (kleine Anmerkung wegen der Schimmelbildung, ist ja dann nicht unsere Schuld, haben es ja gemeldet)
Dieser meinte z. B., dass wir die Duschstange selbst ersetzen müssen, wegen der Armatur wollte er mal vorbeikommen, und kam an dem Tag natürlich (wieder) nicht.
Ich hoffe Ihr könnt mir da vielleicht ein bisschen helfen, inwieweit der Vermieter Recht hat, und wo wir ggf. Anspruch erheben können.
Viele Grüße
3 Antworten
Syphon vom Waschbecken
Das könnt Ihr evt. selbst wechseln. Für den Rest ist der Vermieter zuständig. Ich würde ja mal das Wort "Mietminderung" erwähnen.
Das dürften auch keine Bagatellschäden sein.
Grundsätzlich ist der Vermieter für Instandhaltung/-setzung und ggf. Ersatz zuständig.
Du als Mieter mußt ihn lediglich nachweisbar über Mängel informieren und um Behebung bitten.
Bei einer wirksamen Kleinreparaturklausel kann es sein das Du evtl. die Kosten tragen mußt.
Wenn in deinem Vertrag noch 100 DM als Höchstbetrag pro Einzelreparatur steht sind das jetzt knapp 50 €.
Der Mieter der es verhunzt hat und verkommen lassen.
Das Zeug gibt es neu unter € 50 und damit innerhalb des zumutbaren Kleinreparaturbereiches, den er Mieter ohnehin zu tragen hat.