(Mietrecht) Duscharmatur teilweise defekt und undicht, Duschstange kaputt, Schimmel am Schlauch, diverse andere Mängel, wer kommt dafür auf?

3 Antworten

Syphon vom Waschbecken

Das könnt Ihr evt. selbst wechseln. Für den Rest ist der Vermieter zuständig. Ich würde ja mal das Wort "Mietminderung" erwähnen.

Das dürften auch keine Bagatellschäden sein.

Grundsätzlich ist der Vermieter für Instandhaltung/-setzung und ggf. Ersatz zuständig.

Du als Mieter mußt ihn lediglich nachweisbar über Mängel informieren und um Behebung bitten.

Bei einer wirksamen Kleinreparaturklausel kann es sein das Du evtl. die Kosten tragen mußt.

Wenn in deinem Vertrag noch 100 DM als Höchstbetrag pro Einzelreparatur steht sind das jetzt knapp 50 €.

Der Mieter der es verhunzt hat und verkommen lassen.

Das Zeug gibt es neu unter € 50 und damit innerhalb des zumutbaren Kleinreparaturbereiches, den er Mieter ohnehin zu tragen hat.