Steht dem Mieter eine Mietminderung zu, wenn er für ein paar Tage die Spüle in der Küche nicht nutzen konnte wegen einem Rückstauproblem?
7 Antworten
kommt drauf an, im Syphon bist du verantwortlich, Abschrauben und reinigen, wieder anschrauben.
Leitung, du hast dem Vermieter den Missstand angezeigt und er hat gleich reagiert; das wirst hinnehmen müssen
es gibt Firmen die arbeiten auch Samstags mit Zuschlag
Wozu ein Zuschlag hinnehmen, wenn man noch 2 Tage bis Montag warten kann? Man kann auch zur Not im Bad das Waschbecken nutzen, oder nicht? Zudem muß das die Hausverwaltung beauftragen. Wer den Auftrag gibt der zahlt und die Hausverwaltung ist bis Montag nicht mehr zu erreichen.
Kommt drauf an, ob die Spüle Teil des Mietvertrages ist, oder ob der Vermieter sie unentgeltlich anbietet.
Die Spüle ist Teil des Mietvertrages.
Generell zum Nachschlagen: https://mietminderungstabelle.de/
Adäquat könnte man hier max. 5% ansetzen, d.h. pro Tag ca. 0,16% und auch nur für die Spüle und nicht der Monatsmiete, den Rest könnt ihr ja nutzen und es gibt ja die Möglichkeit, z.B. im Waschbecken aufzuwaschen (Mitwirkungspflicht an der Schadensminderung).
Staut es nun im Siphon zurück (Sondereigentum) oder in der Abwasserleitung (Gemeinschaftseigentum)?
Wo kommt denn das Abwasser "rausgedrückt"?
Nur zur Eigenkontrolle: Da der Mangel ja nicht automatisch auftaucht, wird es einen Grund und damit verm. auch einen Verursacher geben. Könntet das auch ihr sein?
Den Grund für den Rückstau kennen wir nicht. Wir vermuten einen zu stark verschmutze Abwasserleitung also Gemeinschaftseigentum. Das Wasser sammelt sich im Spülbecken an. Da kam es zu einer leichten Pfütze die nicht gerade lecker ist. Aber nach einer Stunde ist das Wasser auch wieder abgelaufen.
Trifft es auch andere Mieter?
Schonmal Abflussfrei benutzt? Ja, eine blöde Frage, aber ...
Die anderen Mieter außer der Nachbar haben mit dem Abfluß nichts zu tun.
Die Ursache muß erst von einem Fachmann geklärt werden. Der Abfluß von der Nachbarwohnung führt in unseren Abfluß und dann durch unsere Küche in den Keller. Der Nachbar hat kein eigenes Abflußrohr. Daher könnte das Rohr was von beiden genutzt wird verdreckt und überlastet sein.
Ah, das Thema von vorher.
Normalerweise sollte das Rohr mit gemeinsamem Abfluss eine Durchmesser von 100 mm haben. Falls das zutrifft, gibt es eigentlich nur 2 plausible Gründe nach meiner Erfahrung:
- Fehlverhalten des/der Nutzer
- Bruch/Defekt der Grundleitung, z.B. durch Wurzelriss.
und nochmals die Frage nach einem Versuch, "mit Bordmitteln" das Thema selbst zu beheben:
- Abflussfrei
- Saugglocke ("Pömpel")?
Das kommt darauf an:
- Wo genau liegt die Ursache des Rückstaus? Ist der Geruchsverschluß (Siphon) verstopft, ist der M dafür verantwortlich.
- Konnten Waschbecken oder Badewanne als behelfsmäßiges Spülbecken benutzt werden? Das wäre diese Unannehmlicgkeit erstens für einige Tage zumutbar und stellt zweitens lediglich eine unerhebliche Minderung gem. § 536 I 3 BGB dar, die keine Mietminderung rechtferigt.
- Wollte man tatsächlich für eine berechtigte Mietminderung, bei 5 Tagen á 5% gerade mal 4,17 € bei einer Miete von 500 € riskieren, dass sich der VM bei nächstmöglicher Mieterhöhungsmöglichkeit daran erinnert, was auch er verlangen kann, weil er es ebenso gesetzlich legitimiert ist?
G imager761
Die Ursache des Rückstaus muß erst geklärt werden. Mein Mieter vermutet eine verschmutzte Abwasserleitung. Ein Waschbecken im Bad ist vorhanden, daher auch für ein paar Tage eine Alternative gegeben. Wir haben für die nächsten 5 Jahre eine Staffelmiete vereinbart, daher kann man da nichts noch zusätzlich machen. Erst nach 5 Jahren ist eine weitere Mieterhöhung möglich.
Die Ursache des Rückstaus muß erst geklärt werden.
M vermuten immer ein Fremdverschulden, weil sie die Beseitigung nichts kostet. Wenn nur der Abfluss der Spüle, nicht der des Ablaufs im Bad (Dusche, Waschbecken) betroffen sind und keine anderen M in ihren Wohnungen ähnliche Probleme haben, setze ich eine Flasche Fassbrause auf den Geruchsverschluss unter der Spüle oder den Abzweig in der Wand. Fettige Speisereste oder Kaffeesatz setzen den langsam zu, zumal wenn man die sparsam wegspült. Das sollten du oder der beauftrage Handwerker daher zuerst prüfen :-)
Nicht so ohne weiteres. Zunächst muss in einem angemessenen Zeitraum Abhilfe geschaffen werden. Eine kurzfristige, vorübergehende Nutzungseinschränkung gibt nicht zwangsläufig schon ein Recht auf Mietminderung.
FALSCH. Für etwas was nicht funktioniert muss auch keine Miete gezahlt werden - und sei es auch nur ein Tag.
Wieviel Euro wäre das für eine Spüle pro Tag?
Dein "Falsch " in Großbuchstanben ist falsch, denn, wie meistenst: Es kommt darauf an....(Mietvertrag , ist die Spüle überhaupt Bestandteil? Ursache und Verantwortlichkeit des Schadens und Vieles mehr.)
Das Problem ist am Donnerstag Abend aufgetreten. Durch den Brückentag konnte am am Freitag niemanden mehr beauftragen. D.h. es wird erst Anfang nächste Woche werden.
Ich denke es liegt nicht am Syphon, sondern am Rückstau in der Abwasserleitung. Die kann erst nächste Woche gereinigt werden.