Was tun wenn es durch die Decke regnet in der Mietwohnung?
Wir wohnen in einer Mietwohnung die unter dem Dach ist. Vor gut 4 Jahren hatte es bereits schon mal durchgeregnet und der Vermieter bzw die Gesellschaft hat es am Dach behoben. Da der Schaden an der Decke/Tapete nicht besonders zu sehen war, haben wir keinen Aufstand gemacht und es alles so gelassen. Nun hat hat es hier gerade heftig geregnet und es tropft (nicht viel) wieder durch die Decke. An genau der gleichen Stelle... In der Verwaltung ist nun natürlich niemand mehr...normalerweise regelt mein Mann so etwas...der ist aber übers WE weg. Soll ich nun den Hausmeister anrufen? Aber der kann ja auch nichts machen außer einen Eimer unterstellen und Tücher drunter legen....oder??? Am Montag dann die Hausverwaltung anrufen?! Im Mietvertrag steht auch über solche Ereignisse nichts
4 Antworten
Soll ich nun den Hausmeister anrufen? Aber der kann ja auch nichts machen außer einen Eimer unterstellen und Tücher drunter legen....oder??? Am Montag dann die Hausverwaltung anrufen?!
Wegen der Beweisbarkeit sollte man Mängel immer schriftlich anzeigen:
Mangel
- Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.
(Per Einwurfeinschreiben)
- Setze ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.
Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.
- Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder„sofort“, sondern „bis zum [Datum in dreiWochen].
- Kündige dem Vermieter an, dass Du bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme (Selbstbeauftragung) vornehmen wirst und
die Kosten ab übernächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen
werden.
Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig
erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein
Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder
die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls
entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz
verlangen.
Neben oder anstatt der Ersatzvornahme darf die Miete angemessen
gemindert werden. Mietminderung ab dem Zeitpunkt der Kenntnissetzung bzw. ab dem Zeitpunkt an dem der Vermieter Kenntnis vom Mangel hat.
Zumindest schnellstens den Hausmeister informieren. Der wird sich dann schon kümmern, daß vom Vermieter die undichte Stelle im Dach in Ordnung gebracht wird.
1. Eimer drunter stellen (oder Tücher drunter legen).
2. Hausmeister informieren. Somit weiß er schon mal Bescheid und vielleicht hat er Anweisungen, was er in so einem Fall machen muss. Vermutlich wird er, wenn er dazu angewiesen ist, den Vermieter oder die Hausverwaltung informieren. Das brauchst Du erst mal nicht zu machen.
3. Vermieter schriftlich (per Brief) über das Problem informieren. Dann hast Du Deiner Meldepflicht auch beweisbar Genüge getan.
Am Wochenende wird wohl nicht viel passieren.
Immer den Vermieter per Telefon oder e Mail kontaktieren
Nein, melde es dem Hausmeister. Lass den Vermieter ruhig seinen Urlaub.
Fotos habe ich bereits gemacht. Eine Mail würde der Vermieter ja auch erst am Montag lesen...oder besser jetzt eine Mail schreiben?