Vermieter verweigert Schlüsselherausgabe

10 Antworten

ja, ihr müsst Gelegenheit haben, selbst einen Nachmieter zu finden. Ihr habt die Wohnung für drei Monate und zahlt miete, deshalb bekommt ihr auch die Schlüssel, allerdings nicht vor mietbeginn. Händigt der Vermieter sie Euch nicht aus, dann müsst Ihr auch keine Miewte zahlen. Gelingt es dem Vermieter, einen zu finden, der frührer einzieht und miete zahlt, und er kassiert zusätzlich auch von euch, dann ist er dran.

StupidGirl  27.07.2013, 09:45

ihr müsst Gelegenheit haben, selbst einen Nachmieter zu finden.

Nö, müssen sie nicht, es sei denn, es ist mietvertraglich vereinbart. Ein Mieter hat nicht automatisch das Recht einen Nachmieter zu stellen, zumal der Vermieter auch keinen vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren muss.

DerHans  27.07.2013, 10:56
@StupidGirl

Wenn, wie hier angeboten, die Miete für den Kündingungszeitraum gezahlt wird, braucht sich der Mieter auch gar nicht um die anschließende Vermietung zu kümmern.

anitari  27.07.2013, 11:56
@DerHans

wie hier angeboten, die Miete für den Kündingungszeitraum gezahlt wird,

Miete während der Kündigungsfrist zahlen bietet man nicht an, dazu ist man verpflichtet.

muß er uns doch auch Zugang zu den Mieträumen gewähren unabhängig dessen ob wir die Räume nutzen.

Völlig richtig. Keine Schlüssel - keine Miete.

Ihr könnt ihm ja anbieten das er einen Schlüssel zwecks Besichtigungen mit Mietinteressenten behalten darf.

Wenn der Vermieter den Wohnungsschlüssel nicht aushändigt, kommt das Mietverhältnis gar nicht zustande. Erst mit der Schlüsselübergabe ist der Vertrag rechtsgültig. Lasst ihn in seinem Glauben und überweist dann natürlich auch KEIN GELD

anitari  27.07.2013, 10:57

Wenn Deine Auffassung stimmen sollte, hätte Pepper doch gar nicht kündigen müssen.

Wenn ihr rechtmäßig Mieter der Wohnung seid (und auch nur kurze Zeit), so habe ihr natürlich Anspruch auf die Schlüssel (ab Mietbeginn). Wendet euch an den Mieterschutzbund.

Ja, ist mir klar. Es geht ja nicht um heute. Aber wenn ich das erste Mal Miete zahle, möchte ich auch Zugang sprich einen Schlüssel zur Wohnung haben und das wäre dann am 01. August

Am 1. August muss der Vermieter Dir die Wohnung zur Verfügung stellen.

§ 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.


  • Sie können beim Amtsgericht eine einstweilige Verfügung zur Herausgabe der Schlüssel verlangen.

  • Die Miete kann aber auch um 100% gemindert werden, da er Ihnen die Wohnung nicht zur Verfügung stellt.

Oder was noch besser ist:

Das nicht rechtzeitige Gewähren des vertragsgemäßen Gebrauchs ist regelmäßig Grund für eine fristlose Kündigung, allerdings ist zuvor normalerweise eine Abmahnung erforderlich.

Diese könnten Sie jetzt aussprechen. Schadenersatz, etwa die Kosten der Beauftragung eines Maklers oder Einlagerung der Möbel könnten Sie grundsätzlich geltend mache

MfG

Johnny