Muss ich als Vermieter Kontakt zu den vorgeschlagenen Nachmietern aufnehmen?


19.01.2020, 09:59

Die Mietklausel im Wortlaut:

Die Mieter sind berechtigt, den Vertrag vorzeitig zu kündigen, wenn sie einen für den Vermieter tragbaren Nachmieter nachweisen.

11 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Gibt es aber eine Nachmieterklausel im Mietvertrag, dürfen Vermieter vorgeschlagene Nachmieter nicht einfach aus Willkür ablehnen. Es müssen schon Gründe in der Person des Nachmieters vorliegen, die es den Vermieter unzumutbar machen, mit dem Nachmieter einen Mietvertrag abzuschließen. https://www.urteile-mietrecht.net/Nachmieter-Nachmieterstellung.html

bwhoch2  17.01.2020, 14:28

Richtig und ein solcher wäre, dass nicht die Absicht besteht, die Wohnung weiter zu vermieten. Ich muss mir doch womöglich im eigenen Haus keinen Mieter aufdrängen lassen.

Bitterkraut  17.01.2020, 14:31
@bwhoch2

Dann solltest du den Link mal weiterlesen. Und die nächste Frage des FS. Der will nu die Klausl aushebeln und 3 Monate Zeit, die Bonität prüfen.

fx8350 
Beitragsersteller
 17.01.2020, 14:44
@Bitterkraut

Nicht ganz so richtig. Es geht nur darum, dass wir gerade mal zwei Wochen Zeit hätten und somit habe ich zwei Fragen. Auch wenn die Wohnung gar nicht vermietet wird, ist es für uns wichtig, dass wir nicht von heute auf morgen keine Mietzahlung mehr erhalten.

fx8350 
Beitragsersteller
 19.01.2020, 10:15

Auch wenn das Thema sich geklärt hat und unsere Mieter hier gerade einen Fehler gemacht haben, ist diese Antwort aktuell die hilfreichste. Aus dem Grund, dass detaillierter auf die Nachmieter-Klausel eingegangen wird. Da aber überlesen wurde, dass es sich um eine zweite Kündigung handelt und nicht darauf eingegangen wurde, ist die Antwort einfach nicht passend zua aktuellen Lage. Aber danke für die konstruktive Antwort und den link.

Grundsätzlich musst du erstmal gar nichts und in keinem Fall wärest du verpflichtet, jeden als Nachmieter auch anzunehmen. Die aktuellen Mieter können dir Nachmieter empfehlen, was aber doch ohnehin komplett uninteressant für dich sein dürfte, wenn die Wohnung gar nicht mehr zur Vermietung steht.

Jedoch verstehe ich in deinem Fall gar nicht, warum sich die Mieter darum kümmern und warum die Kündigung anscheinend nicht in deinem Interesse ist, da du ja offenbar eine andere Verwendung dafür hast.

Bitterkraut  17.01.2020, 14:19

Google mal "Nachmiterklausel"-

Wurstmaennchen  17.01.2020, 14:24
@Bitterkraut

Habe ich tatsächlich gerade getan. Dort steht nichts, was meinem kommentag widersprechen würde.

fx8350 
Beitragsersteller
 17.01.2020, 14:38
@Wurstmaennchen

Habe ich längst getan und die Frage wurde dabei nicht ausreichend beantwortet.

Warum stellt man die Klausel nicht wörtlich ein, wenn man zielführenden, gar belastbaren Rat berwartet?

Denn genau hier läge der Hase im Pfeffer :-O

Nur wenn der Vermieter sich darin verpflichtet, den vorgeschlagenen Nachmieter zu akzeptieren, sofern dieser den bestehenden Mietvertrag unverändert, auch mit vereinbarter Winterdienst- und Renovierungspflicht oder Kündigungsverzicht übernähme und wirtschaftlich dazu in der Lage ist, die vollständige Miete zu zahlen, könnte der M aus dem Mietvertrag vereinbarungsgemäß in diesem Zeitpunkt vorzeitig austreten.

Hätte der VM sich hingegen das Recht vorbehalten, nicht jeden Kandidaten akzeptieren zu müssen, handelt es sich lediglich um eine Mietrechtsnachfolge- oder sog. unechte Nachmieterklausel.

Es herrscht Vertragsfreiheit, die keinen zu Mietvertrags-Neuabschluss verpflichtet.

Aber eben zu Verzicht auf Mietzahlung und Beendigung des besthenden MV, wenn es durch Nachmieterstellung so vereinbart und ein entsprechender Kandidat benannt wäre.

G imager761

fx8350 
Beitragsersteller
 19.01.2020, 10:01

Ja sorry, habe die Frage mal ergänzt. Zukünftige Mietverträge werden nicht mehr eine solche Klausel enthalten...

Kommt darauf an, wie Ihr es vereinbart habt.

Ich habe verstanden, der jetzige Mieter hat Ihnen Nachmieter vorgeschlagen, da macht es schon Sinn, dass Sie als Vermieter sich nun einen raussuchen und zumindest DEM Bescheid geben.

Höfflich wäre es dennoch, den anderen Interessenten abzusagen, oder aber den jetzigen Mieter bitten, dies zu übernehmen.

fx8350 
Beitragsersteller
 17.01.2020, 14:41

Wir sind im Streit und werden aus diesem Grund nur tun, was wir müssen. Und sicher kommen wir den Mietern in irgendeiner Form noch entgegen. Deshalb die Frage, ob wir uns melden oder die Mieter sich darum kümmern müssen.

Gerhart  18.01.2020, 08:53
@fx8350

Cui bono? Der aktuelle Mieter will vorzeitig aus dem Mietvertrag ausscheiden und schlägt einen Nachmieter vor: Max Mustermann, Musterstr. 1 in 00000 Musterstadt. Der Kandidat will vermutlich die Wohnung mieten und sollte daher die Wohnung besichtigen und sich ein Mietvertragsangebot vom Vermieter geben lassen. Damit ist doch völlig klar, dass der Nachmieter sich beim Vermieter melden muss, wenn er einen MV haben will. Die aktuellen Mieter haben sich schon gekümmert, denn der Nachmieter ist doch auf deren Mist gewachsen....

fx8350 
Beitragsersteller
 19.01.2020, 09:57
@Gerhart

Da der aktuelle Mieter doch ein Interesse daran hat, dass es zu einer Nachmietung kommt, wäre es aber doch mindestens sinnvoll, dafür zu sorgen, dass sich die von ihm vorgeschlagenen Nachmieter bei uns melden. Und nicht dass wir als Vermieter ihn da Unterstützung bieten und da hinterherlaufen. Zudem wird die Wohnung auch erst einmal nicht mehr Vermietet, sodass das Interesse auch noch einseitig ist.

Gerhart  19.01.2020, 12:20
@fx8350

jJa dann hat sich doch die Suche nach einem Nachmieter erledigt. Dein Mieter bleibt bis Mietende und zahlt somit auch bis Mietende

fx8350 
Beitragsersteller
 19.01.2020, 12:21
@Gerhart

Ob sie zahlen werden wir ja noch sehen. Aber wir erwarten das zumindest.

Gerhart  19.01.2020, 12:26
@fx8350

Du vermutest also, dass der aktuelle Mieter auszieht und dann nicht mehr Miete bezahlen will , weil eine Klausel im MV ihm angeblich eine Nachmietergestellung gestattet und dich als Vermieter verpflichtet , dass damit die Kündigungsfrist verkürzt wirksam ist. Das funktioniert nicht so.

fx8350 
Beitragsersteller
 19.01.2020, 12:28
@Gerhart

Wir rechnen einfach mit dem Schlimmsten, nachdem was schon alles gewesen ist. Vielleicht übergeben die sogar irgendeinem der potentiellen Nachmieter die Schlüssel und ernennen die Nachmieter selbst. Wir werden sehen.

Seit wann kommt der Knochen zum Hund? Wenn die potenziellen Nachmieter die Mietsache mieten möchten, sollten sich diese auch darum kümmern!

Nachmieter müssen auch nicht akzeptiert werden, außer ihr habt zu Mietbeginn vereinbart: „Bei Mietende stellt der Mieter einen Nachmieter, den der Vermieter zu akzeptieren hat“. Aber dem wird ja wohl nicht sein!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
fx8350 
Beitragsersteller
 17.01.2020, 14:45

Wir haben keine "echte" Nachmieterklausel. Aber wir haben eine. Und eine Nachmieterklausel deutet letztendlich jeder so, wie es für einen passt, oder?

Topotec  17.01.2020, 15:11
@fx8350

Nachmieterklausel kann alles sein, aber letztendlich kommt es auf die Formulierungen an. Was steht denn genau dazu im Mietvertrag???

fx8350 
Beitragsersteller
 17.01.2020, 16:15
@Topotec

Die Mieter sind berechtigt, den Vertrag vorzeitig zu kündigen, wenn sie einen für den Vermieter tragbaren Nachmieter nachweisen.

Topotec  17.01.2020, 19:49
@fx8350

Deuten gibt es da nicht. Da steht es doch...tragbar...heißt übersetzt, der vorgeschlagene Nachmieter muss Dir als Vermieter zusagen...gefällt Dir dessen Nase nicht oder sein Auto oder einfach, dass Du Dich bei diesem melden sollst statt umgekehrt, ist er nicht tragbar für Dich. Punkt. Das musst Du auch nicht groß begründen!

fx8350 
Beitragsersteller
 19.01.2020, 09:53
@Topotec

Notfalls muss dann Auslegung erfolgen, gerichtlich. Aber wir haben ja Glück, da die zweimal gekündigt haben und die erste Kündigung Bestand hat und die zweite Kündigung mit anderem Inhalt dann sowieso unzulässig ist. Wahrscheinlich haben die sich überschätzt und kurzfristig was neues gefunden und aufgrund von Wohngeld, natürlich nicht den finanziellen Spielraum, zwei Mieten zu zahlen.