Darf ich als Mieter meine Wohnung unbewohnt lassen? Kündigungsgrund?
Hallo,
ich habe eine Wohnung gemietet und werde über mehrere Monate dort nicht wohnen. Jedoch werde ich die Miete und Nebenkosten zahlen. Kann der Vermieter mich einfach kündigen? Oder das bewohnen zwingen? Was sagt das Gesetz? In wiefern muss ich dem Vermieter mitteilen wo ich mich aufhalte und warum ich die Wohnung leer stehen lasse.
ich danke
9 Antworten
Solange du die Miete und Nebenkosten pünktlich bezahlst wird kein Mensch dir die Wohnung kündigen bzw überhaupt ein Richter oder Gerichtsvollzieher einen Ansatz sehen dich aus der Wohnung verweisen zu lassen
Sehr viele Wohnungen in Deutschland werden nicht ganzjährig bewohnt da gerade unsere ausländischen Mitbürger Eigentum im Ausland besitzen und dort meist auch über mehrere Monate verweilen. du musst keinesfalls irgend jemandem Rechenschaft ablegen wo wie und wann du dort wohnst.
Niemand kann Dich zwingen in der von Dir gemieteten Wohnung zu wohnen. Allerdings ist es auch während Deiner Abwesenheit nötig, dass Du jemanden hast, der regelmäßig nach Deiner Wohnung schaut. Und Du solltest Deinen Vermieter informieren, wer im Falle eines Schadens zu kontaktieren ist - sprich einen Schlüssel hat.
Deutschland? Nein.
Österreich? Unter umständen ja, wenn es der Zweitwohnsitz ist.
Aber nur weil du beschliesst ein paar Monate Weltreise zu machen kann dir keiner kündigen.
Du solltest dennoch jemanden beauftragen, der einmal die Woche deinen Briefkasten leert, dir wichtige Briefe per Fotokopie als Mail zuschickt und der deine Wohnung lüftet, bzw im Winter dafür sorgt, ds die Heizung mindestens soweit auf ist, das in deiner Wohnung 15-17 Grad sind.
Solange du deinen Pflichten nachkommst, ist das völlig egal. Das schließt aber auch z.B. regelmäßiges Lüften, Briefkastenleeren, heizen etc. mit ein.
Natürlich musst du auch für gewisse Dinge erreichbar sein. Bist du es nicht und dem Vermieter entsteht z.B. ein Schaden, weil er nicht in die Wohnung kann, bist du schadensersatzpflichtig.
Du solltest dafür sorgen, dass Deine Pflichten, die Hausordnung betreffend, eingehalten werden (Flur putzen, Winterdienst, etc.). Und in Wintermonaten dafür sorgen, dass keine Frostschäden und Schimmel entstehen.