Vermieter verlangt Schadensersatz?
Hallo,
wir waren vor einiger Zeit Mieter einer Mietwohnung. In der besagten Mietwohnung haben wir im laufe von 5 Jahren eine Küchenarbeitsplatte beschädigt.
Der Mieter verlangt nun einen Schadensersatz für die beschädigt Küchenarbeitsplatte im Wert von 950€-. Dieser Preis beinhaltet eine von der Schreinerei Angefertigte Küchenplatte und die Montage einer Fachfirma und all dies beläuft sich wie erwähnt auf 950 Euro.
Nun, das Problem ist folgendes.
DIe Küchenplatte bestand aus zwei Teilen und beide waren nicht aneinanderbefestigt, die Teile hatten jeweils verschiedene Farbe und Qualität. Sie waren nur an die Küchenunterschränke festgeschraubt und waren nicht von einer Fachfirma montiert worden.
Wir wurden im Baumarkt über den Preis der beschädigten Platte informiert, welche laut ihrer Einschätzung von billiger Qualität war und zusammen gerade mal einen Wert von unter 200 Euro hätten.
Nun die Frage, haben wir das Recht die beschädigte billige Arbeitsplatte selbst zu kaufen und sie zu montieren oder darf er eine überteuerte Arbeitsplatte auf unsere Kosten kaufen und sie von einer Fachfirma montieren lassen? Gibt es irgend ein Gesetz woran man sich orientieren kann?
@MfG tagirra
6 Antworten
Also unabhängig davon, dass nur Schadensersatz für den Zeitwert verlangt werden darf, den wir hier ohne die Platte und deren Alter nicht beurteilen können.
Aber was viele Mieter vergessen, wenn sie in den Baumarkt gehen und Preise vergleichen: Zu den Kosten für das beschädigte Teil kommen die Kosten für die Besorgung, Demontage und Montage, Fahrtkosten und Entsorgung. Diese Kosten fallen unabhängig davon an, ob der Vermieter es selbst macht oder durch einen Fachbetrieb erledigen lässt.
Wenn der Vermieter möchte, kann er euch die Reparatur durchführen lassen und dann mit euch die Materialkosten abrechnen. Das muss er aber nicht. Generell gilt: Der Vermieter als Eigentümer ist für die Reparatur zuständig, auch wenn der Mieter einen Schaden verursacht hat. Die entstandenen Kosten bzw. den Zeitwert eines ausgetauschten Teils kann er sich dann vom Mieter zurückholen.
Ich würde mal die Haftpflichtversicherung fragen!
Ichvwürde sogar behaupten das er nur den aktuellen Zeitwert erstattet bekommt, aber da ich kein Anwalt bn...
Bist du Rechtschutzversichert?
Zeitwert heißt das er nicht alte Platte gegen neue rechnen kann
Selbst wenn deine Versicherung nicht zahlt, meist können sie trotzdem Rat geben
Frag einfach mal deinen Versicherungsberater
Und ich glaube das dich deine Versicherung da etwas "hängen lässt" (freundlich formuliert!)
Wie schaut es dann damit aus, dass er die Platte von einer Fachfirma montiert haben will + von einem Schreiner angefertigt? Die selbe Platten kann man im Baumarkt für 150-200 Euro erwerben und für 60 Euro zuschneiden und selbst montieren. Er will uns hingegen auf 950 Euro raufbringen indem er sie von einer Firma montieren lässt. Zudem war die beschädigte Platte nicht von einer Firma montiert worden. :(
Wird vermutlich schwer zu beweisen?
Welcher Art Beschädigung ist durch euer Verschulden eingetreten?
Wenn an der Mietsache ein Schaden entstanden ist, den ihr verursacht habt, muss der Vermieter Euch zunächst die Möglichkeit geben, den Schaden selbst zu beseitigen.
Erst wenn Ihr dem nicht nachkommt, kann er eine Firma mit der Beseitigung der Beschädigungen beauftragen.
Unabhängig davon wäre durch Euch nicht der Neuwert, sondern lediglich der Zeitwert zu bezahlen. Je nach Alter der Arbeitsplatte kann es sein, dass hier nur wenige EUR zu zahlen wären.
Wann seid Ihr eigentlich ausgezogen? Schäden an der Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses verjähren nach 6 Monaten (§ 548 BGB).
oder darf er eine überteuerte Arbeitsplatte auf unsere Kosten kaufen und sie von einer Fachfirma montieren lassen?
Die Arbeitsplatte ist nicht überteuert und dass sie von einer Fachfirma fachgerecht eingebaut wird, wenn ihr das nicht habt machen lassen, ist selbstverständlich. Der Preis von 950 € dafür ist gerechtfertigt.
Im Laufe von 5 Jahren, in der ihr in der Wohnung gewohnt habt, habt ihr die Platte kaputt gemacht. Soviel steht zumindest fest, oder? Warum habt ihr nicht gleich nach Entstehung des Schadens diesen Eurer Versicherung gemeldet? Diese hätte dann geprüft, inwieweit ihr bzw. die Versicherung schadensersatzpflichtig ist. Da hätte auch der Zeitwert eine Rolle gespielt.
Ihr könnt aber nicht nach (max.) 5 Jahren des Verschweigens noch zur Versicherung gehen und ihr könnt jetzt auch nicht meinen, dass ihr selbst den Schaden weit günstiger hättet beheben können, wenn ihr dazu im Verlauf der 5 Jahre nicht in der Lage wart.
Was wurde eigentlich bei der Übergabe der Wohnung im Protokoll vermerkt bzw. zu dem Thema vereinbart? Das ist normalerweise der Zeitpunkt, wo solche Schäden spätestens bemerkt werden und wo seitens des Vermieters gefragt wird, ob ihr den Schaden selbst beseitigt oder ob sich der Vermieter darum kümmern soll. Vermutlich hattet ihr es eilig und deswegen habt ihr es dem Vermieter überlassen, eine neue Arbeitsplatte zu montieren. Und jetzt dieser Schreck!
Ihr müßtet jetzt beweisen bzw. belegen:
Wie alt die Arbeitsplatte zum Zeitpunkt des Schadenseintritts war.
Wie die alte beschaffen war (Farbe, Qualität, zweiteilig etc.)
Dass der Vermieter Euch keine Gelegenheit gab, den Schaden selbst zu beseitigen
Da das alles schon vor einiger Zeit war, habt ihr wohl ziemlich schlechte Karten. Was ihr immer noch machen könnt, da jetzt Schadensersatzansprüche gestellt werden, ist die Meldung bei Eurer Privathaftpflichtversicherung oder habt ihr etwa keine?
Meine Einschätzung: Die 950,- € werdet ihr bezahlen müssen.
Unsere Haftpflichtversicherung hat bereits gesagt, dass sie den Schaden für "bewegliche" Sachen nicht abdeckt.
Ich kenne mich mit dem "Zeitwert" nicht exakt aus, was genau steckt dahinter?