Schaden an Arbeitsplatte, Vermieter verlangt teuren Austausch?

5 Antworten

Der Austausch sollte fachmännisch ausgeführt werden, das kann der Vermieter verlangen!

Warum habt ihr den Schaden nicht sofort eurer Privathaftpflichtversicherung gemeldet. Die hätte den Schaden längst reguliert oder wenn der Anspruch unberechtigt wäre, diesen auch abgelehnt.

Ihr könnt es immer noch versuchen und solltet das auch schleunigst tun.

Schon mal was von Topfuntersetzern gehört? Wozu braucht man die, wenn angeblich jede gute Arbeitsplatte einen ggf. mehrere hundert Grad heissen Topf aushalten kann?

Also, sofort der Versicherung melden und die wird sich kümmern.

Oder habt ihr gar keine Versicherung? Dann könnt ihr immer noch versuchen, die AP selbst auszutauschen. Wenn der Vermieter bzw. die Genossenschaft am Ende nicht mit dem Werk zufrieden sind, habt ihr doppelte Kosten. Was also soll Euer Gejammer?

warum habt ihr die Arbeitsplatte nicht schon lange auf eigene Kosten ausgewechselt , dann hättet ihr jetzt nicht diese Probleme mit dem Vermieter

KakaPeeeH 
Beitragsersteller
 25.12.2016, 19:56

Wie gesagt wir wollten nicht riskieren dass die neue Platte einen Schaden und wir damit doppelte Arbeit hätten

Leisewolke  25.12.2016, 19:57
@KakaPeeeH

dafür habt ihr nun den Ärger

Teilt dem Hausmeister und "dem Vermieter", der Euch besucht hat ;-), mit, dass Ihr die Platte selbst tauschen lassen werdet.

Schreibt dazu, dass Ihr dies ohne Anerkenntnis einer Verpflichtung "aus Kulanz" tut, weil das Absetzen eines heißen Topfs auf einer handelsüblichen Arbeitsplatte üblicherweise ohne Beschädiung vonstatten geht.

Damit ist die Genossenschaft aber nicht einverstanden. Ist das so rechtens?

Ja. Mal abgesehen davon, dass es euch kaum geliingen dürfte, eine AP desselben Herstellers, hochwertiger Qualitätsstufe und exakter Farbstellung zu beschaffen, darf er jeden für den Austausch notwendigen Eingriff in seine Installation, etwas Demontage der Zu- und Abläufe eines Waschbeckens oder Elektroanschlüsse der Herdplatte verweigern.

Und er darf bei solch Unbedarftheit bezweifeln, dass euer handwerkliches Geschick ausreicht, Schnittkanten fachmännisch kantenzuumleimen oder Abschlussleisten wasserdicht abzubringen.

Es ist sein Recht, fachmännische Reparatur mit gesetzl. Sachmängelhaftung zu beanspruchen.

Eine Nachbesserung käme euch noch teurer, meint, ihr zahlt dann doppelt.