Muss man als Mieter das Garagentor bezahlen, wenn ein fremder das Tor beschädigt und Fahrersflucht b
Hallo, wir haben eine Garage gemietet und nun ist eine unbekannte Person in das Tor gefahren und hat Fahrerflucht begangen. Jetzt kann man das Tor nicht mehr öffnen und der Vermieter verlangt, dass wir das beschädigte Tor bezahlen sollen, was immerhin € 2000,- sind.
Meine Frage: Hat der Vermieter das Recht dazu, dass wir Mieter den Schaden bezahlen müssen? Was können wir dagegen unternehmen bzw. wie können wir uns dagegen wehren?
3 Antworten
Musst du nicht bezahlen. WENN es ein ANDERER war.
Wenn ihr es beschädigt habt müßt ihr es bezahlen, sonst nicht. Außerdem halge ich 2000 EUR für ein Garagentor extrem viel. Was ist es denn? Ein 6 Metersektionaltor?
Erstmals danke für deine Antwort. Nein es ist ein ganz einfaches normales Garagentor.
Nein, Anzeige gegen unbekannt. Dannw ird erm,ittelt. ggf. eingestellt. Und dann versicherung. Aberd as generell Ihr das bezahlen sollt, weil ihr Mieter der garage seid..??
Ja laut Vermieter