Welche Versicherung bei Beschädigung der eigenen Küchenarbeitsplatte?
Meine Arbeitsplatte in der Küche wurde etwas beschädigt als meine Tochter eine warme Pfanne darauf stellte, gestern. Frage nun: Welche Versicherung greift da? Habe nur Haftpflicht mit Kinderschutz.
9 Antworten
Wenn die Küche gemietet wurde (und somit dem Vermieter gehört) wäre es als Mietsachschaden der Privathaftpflicht zu melden.
Wenn du selber Eigentümer der Arbeitsplatte bist, greift die Haftpflicht nicht, da es ein Eigenschaden ist.
Ich weiß nicht genau was nun für ein Schaden entstanden ist. Eine Hausratversicherung würde evtl. regulieren, falls Sengschäden mitversichert sind (und es ein solcher ist). Aber die hast du ja scheinbar ohnehin nicht.
in meinem Vertrag steht auszugsweise:
4.5 Mietsachschäden
Eingeschlossen ist – abweichend von § 4 Ziff. I 6 a AHB 2011 – die gesetzliche Haftpflicht
aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken
gemieteten Räumen in Gebäuden.
Ausgeschlossen sind
1. Haftpflichtansprüche wegen
a) Abnutzung, Verschleißes und übermäßiger Beanspruchung,
b) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen
sowie an Elektro- und Gasgeräten,
c) Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versi
Was wird zum Thema Möbeln geschrieben?
... nichts, habe ich doch schon oben geschrieben, oder übersehe ich etwas?
"eigene Küchenarbeitsplatte" heisst es ist Eure Küche, und nicht Küche eines Vermieters?
Wenn ja, hast Du, meiner Meinung nach, keine Versicherung, die da was übernehmen könnte.
Bei eigener Küchenplatte (eurer Küche) hätte ich viieeeleicht auf Hausratversicherung getippt. Aber die hast du nicht aufgeführt, dass Du sie hättest.
na die des Vermieters....
also Hausratversicherung. Mist, die habe ich nicht!
Danke für die Antworten!
Wenn es die Küche des Vermieters ist und in deiner Haftpflicht Mietsachschäden in der Mietwohnung eingeschlossen sind, würde diese zahlen.
Wobei dann auch noch die Frage ist, wie alt dein Kind ist.
Kinder unter sieben Jahren sind noch nicht deliktfähig. In diesem Fall müsste das auch speziell in deiner Haftpflicht mitversichert sein.. ich weiß nun nicht, was "Kinderschutz" bedeutet und ob das damit gemeint ist.
Kinder unter sieben Jahren sind noch nicht deliktfähig.
Versicherungsschutz würde auch dann bestehen, wenn dies in der Police nicht mit eingeschlossen ist, aber die Mutter ihre Aufsichtspflicht verletzt hätte.
Eigenschaden ist durch die Privathaftpflichtversicherung nicht abgedeckt.
Eine andere Versicherung gibt es für solch einen Schaden nicht.
Dafür benötigst Du eigentlich eine Hausratversicherung. Die Haftpflicht tritt für Schäden am fremden Eigentum ein....
Eigenschäden sind nicht versicherbar.
Nur bei Glasbruchschäden gibt es diesen Begriff nicht.
Wenn die Küche gemietet wurde (und somit dem Vermieter gehört) wäre es als Mietsachschaden der Privathaftpflicht zu melden.
**HUST**
… bitte beachten:
Bewegliche Sachen sind nur in EINZELFÄLLEN versichert
– z.B. im Hotel -> Nachttischlampe-.
Bei diesem Schadensbild, ist der Versicherungsumfang genauestens zu prüfen.
Die Masse an PHV-Tarifen, berücksichtigt kein Mobiliar in gemieteten Wohnungen.