Vermieter verlangt 6 Wochen nach der Wohnungsübergabe Nachforderungen!
Hallo, ich habe ein Problem, mein Mietverhältnis endete zum 31.8.2014, die Wohnung bzw. das Badezimmer mit Toilette wurde ordnungsgemäß abgenommen, ohne Mängel lt. Übergabeprotokoll. Nach 2 Wochen kam der Vermieter daher, dass ich die Toilettenschüssel herausgerissen hätte und wieder notdürftig montiert hätte. Er habe aber alles schon repariert. Nach 6 Wochen kommt er wieder und meinte, ich hätte auch noch die Halterung von der Schüssel herausgerissen und er habe das auch schon repariert, er gibt an allem mir die Schuld. Ich war es aber nicht!!!!!!!!!! Er sagt mir auch keinen Preis, was das alles angeblich gekostet hat, er meint nur, geh zu deiner Versicherung. Die Nebenkostenabrechnung behält er auch ein, mit der Begründung: solange die Toilette nicht bezahlt ist, rücke ich sie nicht raus. Ich habe vorsichtshalber bei der Versicherung nachgefragt, aber die zahlen nicht, die meinen, das sei die Sache vom Vermieter. Ich glaube, dass der Vermieter mich nur abzocken will!!! Bitte helft mir, DANKE im voraus.
7 Antworten
Wenn das Übergabeprotokoll gegenseitig anerkannt wurde, kann er anschließend keine Mängel mehr vorlegen! Wenn die Nebenkostenrechnung fällig ist, muß er sie herausgeben, Du kannst auch Einsicht in den Unterlagen verlangen.
Der Vermieter hat dir keine Frist gesetzt um die behaupteten Schäden zu beseitigen. Vielmehr hat er die Reparatur veranlasst und bezahlt. Dadurch entfällt für dich jeglicher Schadensersatz, auch über deine HV.
Die Abrechnung g deine Betriebskostenvorauszahlungen hat damit absolut nix zu tun. Für 13 kannst du ab 1. 1.15 klagen, für 14 ab 1.1 16.
Er kann dir doch erst einmal gar nichts.
Will er Geld von dir, dann muss er den Anspruch gegen dich geltend machen. Da wird er nicht durchkommen.
Die Nebenkostenabrechnung darf er nicht zurückbehalten. Wenn du der Ansicht bist, dass du dir eine Erstattung aus der Nebenkostenabrechnung zustehet, dann gehe zu einem Anwalt und bitte ihn diese einzufordern.
Hinsichtlich der vermeintlichen Schäden klingt das schwer nach Abzocke. Widerspreche seiner Forderung und gib an, dass du die Schäden nicht versursacht hast und verweise auf das Übergabeprotokoll.
Lass dich von einem Abzocker nicht ärgern und schon gar nicht verunsichern.
Korrekt. Aber nicht aus den im Sachverhalt geschilderten Gründen. Da wird sie aufgrund des Schadens zurückgehalten. Formulierungsfehler
formal rechtlich darf er. ich habe in meiner antwort auf die fristen hingewiesen, ab wann ein rechtsanspruch einklagbar wäre. anitari hat also voll recht
Evtl. Schäden und Nebenkostenabrechnung haben nichts miteinander zu tun.
Anspruch auf die Abrechnung hat der Mieter frühestens am 366. bzw. 367. Tag nach Ende des Abrechnungszeitraumes.
Des wäre für 2014, sofern Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr ist, am 01.01.2015.
Verweise deinen Vermieter freundlich auf das Übernahmeprotokoll und teile ihm mit, dass du das nicht zahlen wirst. Hast du die NK-Abrechnung denn schon erhalten und hast du ein Guthaben? Dann fordere ihn auf, das Geld auf dein Konto bis zum xx.xx.xx zu überweisen, ansonsten leitest du rechtliche Schritte ein. (Abgesehen davon hat er noch bis Ende nächsten Jahres Zeit, die Abrechnung zu erstellen, sollte der Abrechnungszeitraum ein Kalenderjahr sein)
Oder du reichst erstmal den Schaden tatsächlich bei deiner Versicherung ein, dann sollen die sich doch mit dem auseinandersetzen!
die Wohnung bzw. das Badezimmer mit Toilette wurde ordnungsgemäß abgenommen, ohne Mängel lt. Übergabeprotokoll
Dann ist doch alles im grünen Bereich.
Eine herausgerissene Kloschlüssel und/oder deren Halterung ist ja nun kein Mangel den man der Wohnungsübergabe übersehen kann.
Hier versucht der VM offensichtlich auf kosten deiner Versicherung das Bad sanieren zu lassen.
mein Mietverhältnis endete zum 31.8.2014 ... Die Nebenkostenabrechnung behält er auch ein,
Damit hat er, sofern Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr, auch noch bis 31.12.2015 Zeit.
Bis zum Ende des 12. Monats der dem Abrechnungszeitraum folgt darf er das schon.