Wohnungsübergabe durch Vertreter? Kann der Vermieter das ablehnen?
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem: Ich bin kürzlich umgezogen, habe selbstverständlich fristgerecht gekündigt und mich auch sonst an alle vorherigen Absprachen mit meinem Vermieter gehalten (also, was bis zum Auszug gemacht werden muss). Nun stand nur noch die Wohnungsübergabe aus, für die ich ihm auch bei der Vorabnahme einen Termin vorgeschlagen hatte. Ca. eine Woche später nannte er uns dann einen anderen Termin - ohne jedoch zu fragen, ob wir an diesem Tag überhaupt Zeit haben. Da wir an diesem Tag leider einen wichtigen Termin wahrnehmen mussten, schlug ich wiederum zwei Alternativtermine vor, die er aber sofort ablehnte. Um zu einer Lösung zu kommen, bat ich ihn schließlich um sein Einverständnis, eine bevollmächtigte Person zu unserer Wohnungsübergabe schicken zu dürfen. Nach anfänglicher Ablehnung stimmte er dem Vorschlag schließlich zu (mündlich). Nun fand die Übergabe gestern statt und er hat die bevollmächtigte Person komplett ignoriert und auch das Übergabeprotokoll nicht unterschrieben (lediglich die Nachmieter, welche auch anwesend waren, haben unterschrieben).
Er verlangt nun einen erneuten Termin mit uns, an dem er das Übergabeprotokoll schließlich - wenn für ihn alles ok ist - unterschreiben wird.
Nun meine Fragen:
- Darf er das überhaupt? Bin ich verpflichtet, diesen erneuten Termin wahrzunehmen?
- Kennt jemand evtl. den passenden Paragraphen bezgl. einer Wohnungsübergabe durch einen Vertreter? Gern würde ich diesen nochmal zitieren...
Vielen Dank schon mal im Voraus.
4 Antworten
Darf er das überhaupt?
Nein, darf er nicht.
Zu 2. Es bedarf lediglich einer Vollmacht:
§ 167
Erteilung der Vollmacht
(1) Die Erteilung der Vollmacht erfolgt durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder dem Dritten, dem gegenüber die Vertretung stattfinden soll.
(2) Die Erklärung bedarf nicht der Form, welche für das Rechtsgeschäft bestimmt ist, auf das sich die Vollmacht bezieht.
MfG
Johnny
Sowohl der Mieter als auch der Vermieter ist nicht verpflichtet das Übergabeprotokoll zu unterschreiben.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/u1/uebergabeprotokoll.htm
Da hier die Nachmieter wohl unterschrieben haben, können sie im Zweifelsfall als Zeugen benannt werden.
Aus der Frage las ich nicht, daß der Vermieter die Wohnung nicht zurückgenommen hat.
Nun fand die Übergabe gestern statt und er hat die bevollmächtigte Person komplett ignoriert und auch das Übergabeprotokoll nicht unterschrieben
Wenn er die Person ignoriert hat, kann er die Wohnung ja schlecht zurückgenommen haben...
Ja, natürlich. .... und wenn er es denn so haben will, gibt es eben keine Rückgabe und gut ist. Verlange dies jedoch schriftlich, denn auch ich kenne Vermieter, die manchmal ganz schnell vergeßlich werden. Viel Glück.
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Nein, das darf er nicht...
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Die Vertretung wird in §§ 164 ff. BGB behandelt...
Der Vermieter ist aber verpflichtet, die Wohnung zurückzunehmen und dies nicht zu vereiteln (§ 293 BGB)...
Ferner ist er sehr wohl dazu verpflichtet, bei der Erstellung eines solchen Protokolls mitzuwirken, wenn dies vertraglich vereinbart ist...