Wohnungsübergabe durch Vertreter? Kann der Vermieter das ablehnen?

4 Antworten

Darf er das überhaupt?

Nein, darf er nicht.

Zu 2. Es bedarf lediglich einer Vollmacht:

§ 167

Erteilung der Vollmacht

(1) Die Erteilung der Vollmacht erfolgt durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder dem Dritten, dem gegenüber die Vertretung stattfinden soll.

(2) Die Erklärung bedarf nicht der Form, welche für das Rechtsgeschäft bestimmt ist, auf das sich die Vollmacht bezieht.

MfG

Johnny

Sowohl der Mieter als auch der Vermieter ist nicht verpflichtet das Übergabeprotokoll zu unterschreiben.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/u1/uebergabeprotokoll.htm

Da hier die Nachmieter wohl unterschrieben haben, können sie im Zweifelsfall als Zeugen benannt werden.

Tillmann1  30.04.2014, 18:26

Der Vermieter ist aber verpflichtet, die Wohnung zurückzunehmen und dies nicht zu vereiteln (§ 293 BGB)...

Ferner ist er sehr wohl dazu verpflichtet, bei der Erstellung eines solchen Protokolls mitzuwirken, wenn dies vertraglich vereinbart ist...

Nemisis2010  30.04.2014, 18:28
@Tillmann1

Aus der Frage las ich nicht, daß der Vermieter die Wohnung nicht zurückgenommen hat.

Tillmann1  30.04.2014, 18:29
@Nemisis2010
Nun fand die Übergabe gestern statt und er hat die bevollmächtigte Person komplett ignoriert und auch das Übergabeprotokoll nicht unterschrieben

Wenn er die Person ignoriert hat, kann er die Wohnung ja schlecht zurückgenommen haben...

Ja, natürlich. .... und wenn er es denn so haben will, gibt es eben keine Rückgabe und gut ist. Verlange dies jedoch schriftlich, denn auch ich kenne Vermieter, die manchmal ganz schnell vergeßlich werden. Viel Glück.

  1. Nein, das darf er nicht...

  2. Die Vertretung wird in §§ 164 ff. BGB behandelt...