Vermieter renoviert selbst und will den Kostenvoranschlag dafür.
Hallo Ich bin vor 10 Wochen aus meinem Mietverhältnis raus. Bei der Wohnungsübergabe wurde ein Protokoll angefertigt in dem auch Schäden fixiert wurden. Mein Vermieter hat Kostenvoranschläge machen lassen und diese mir Zukommen lassen. Aber mein Vermieter renoviert das ganze selber in Eigenregie.
Nun verlangt er die im Kostenvoranschlag aufgeführten kosten von mir erstattet zu bekommen.
Darf er das verlangen? Und wenn nicht was darf er wirklich verlangen? Er ist kein ausgebildeter Handwerker und somit will ich ihn auch nicht wie einen bezahlen.
Danke für Antworten!!!!
Grüße
4 Antworten
Darf er das verlangen? Und wenn nicht was darf er wirklich verlangen? Er ist kein ausgebildeter Handwerker und somit will ich ihn auch nicht wie einen bezahlen.
Er darf.
Vermieter darf Eigenleistung berechnen
Vermieter können ihre Eigenleistungen für Hausmeister-Tätigkeiten und Gartenpflege als Betriebskosten auf die Mieter abwälzen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verkündet.
Nur die Mehrwertsteuer darf nicht angesetzt werden.
Mann schneidet Hecke mit elektrischer Schere Der Bundesgerichtshof stärkt die Rechte der Vermieter bei der Abrechnung der Betriebskosten. Geklagt hatte ein Kölner Vermieter, der bei der Abrechnung für Gartenpflege und Hausmeister nicht die tatsächlichen Kosten, sondern die fiktiven Kosten eines Drittunternehmers angesetzt hatte. Dazu hatte er drei Angebote von Dienstleistungsfirmen eingeholt und das günstigste ausgewählt. Der Mieter verweigerte aber die Zahlung.
Doch der BGH gibt jetzt dem Vermieter Recht, der sich auf die Betriebskostenverordnung berufen kann. Danach dürfen auch die fiktiven Kosten angesetzt werden, wenn der Vermieter eigenes Personal mit den Arbeiten beschäftigt. Die Regelung soll die Abrechnung für den Vermieter erleichtern. Kritik vom Mieterbund "Die heutige Entscheidung ist für Mieter schlecht", sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. "Bisher galt der eiserne Grundsatz 'an Betriebskosten darf der Vermieter kein Geld verdienen'. Durch das Urteil wird dem Schwindel rund um die Betriebskosten Tor und Tür geöffnet."
Natürlich gibt es Grenzen: Der Vermieter muss das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten. In diesem Fall gab es aber dazu aus Sicht der Karlsruher Richter nichts einzuwenden. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VIII ZR 41/12)
Meines Wissens darf er Dir die Kosten in Rechnung stellen, aber wie schon erwähnt nicht die Mwst. Wenn die Ausführung den fachgerecht - wie von einem Handwerker - gemacht wird. Würde ich nach Abschluss kontrollieren. Und wenn das alles nur Murks ist kann man ja erneut in Verhandlung treten. Und was solls, einer muss es ja machen wenn Du es nicht in Ordnung bringst. Das mit der Haftpflichtversicherung kannst Du vergessen. Haftpflicht springt nie ein bei gemieteten oder geliehenen Sachen. Ausserdem vermute ich das es sich hier um Schäden handelt die mehr oder weniger durch die (ab)Nutzung entstanden sind.
Binde einfach die Haftpflicht ein, denn die ordnet doch Mietsachschäden. Prüfe, ob es wirklich Mietsachschäden sind! Ein Vermieter hat nur Anspruch auf Ersatz seines Schadens. Beispiel: Laminat ist 10 Jahre alt und verkratzt und somit Wert Null EUR. Somit kein Schaden. Viel Glück und bedenke, bei einem alten Auto gibt es wegen "Kratzer" ja auch keine neue Kiste.
er kann für sich so ca.15€ pro std. ansetzen,aber nicht 30 bis 40€ eines handwerkers.