Vermieter stellt private Schaukel auf?
Hallo,
wir sind Eigentümer eines kleinen Stadthauses mit insgesamt 5 Partieren und wohnen selbst in einer Wohnung dieses Hauses. Nun möchten wir im Garten, den die Mieter mitnutzen, was aber nicht ausdrücklich im Mietvertrag steht, eine fest verankerte Schaukel aufstellen. Diese wird nicht extra vom TÜV geprüft und wird auch nicht den geforderten Untergrund für halböffentliche Spielplätze haben, sondern wird einfach auf der Wiese aufgestellt. Damit können wir die Nutzung den Mietern leider nicht gestatten, weil eben die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen fehlen. Meine Frage ist nun, wie wir uns absichern und klarstellen, dass es sich hier um kein allgemeines Spielgerät handelt. Zu erwähnen wäre vielleicht noch, dass sich das Haus in einem Hinterhof befindet und der Garten nicht durch Zäune von den Vorderhäusern abgetrennt ist
Wer kann helfen?
5 Antworten
Damit können wir die Nutzung den Mietern leider nicht gestatten, weil eben die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen fehlen.
Der Sinn dieser Schaukel erschließt sich mir nicht ganz. Die soll ja nicht nur zur Zierde aufgestellt , sondern auch genutzt werden. Also kannst du den Mietern die Nutzung nicht gestatten - so weit so gut. Aber bei deinen eigenen Kindern ist die Sicherheit nicht so wichtig? Versteh ich nicht wirklich.
Und wenn du deinen Mietern noch so nachdrücklich die Nutzung untersagst - wenn etwas passiert haftest du - egal ob die Schaukel von Mietern oder Nachbarskindern erlaubt oder unerlaubt genutzt wird. Das kannst du eigentlich nur verhindern, wenn du die Schaukel umzäunst und am besten noch überdachst.
Also wer lässt schon seine Schaukel TÜV-prüfen? Da kenne ich wirklich niemanden, und Hand aufs Herz, dass haben Sie sicher auch nicht machen lassen. Ob das Schild reicht, da bin ich mir nicht sicher, eine Nutzung auf eigene Gefahr lässt eben eine Fremdnutzung zu und das scheint hier nicht ausrechend zu sein.
Ich finde Wiese als Untergrund durchaus ausreichend und auch üblich. Wie schon oben beschrieben kenne ich niemanden, der sich seine Spielgeräte zertifizerien und jährlich abnehmen lässt...
Schreiben Sie ein Schild dran:
Benutzung auf eigene Gefahr- Nutzung nur unter Aufsicht der Eltern!
Und dann vertrauen Sie mal auf Gott, dass da nichts passiert.
Fehlt Ihnen dieses unbedingt erfoderliche Gottvertauen, sollten Sie den gefährlichen nicht TÜV-geprüften Spielkram ohne jede Sturzmilderungseinrichtung auf keinen Fall aufstellen!
Nun möchten wir im Garten, den die Mieter mitnutzen, was aber nicht ausdrücklich im Mietvertrag steht, eine fest verankerte Schaukel aufstellen.
Bliebe dann noch die Möglichkeit den Bereich so einzuzäunen, dass außer Ihnen und Ihrem Nachwuchs da niemand Zutritt hat - aureichend hoher Zaun mit abschließbarem Tor -.
Viel Zukunfstfreude mit den übrigen Mitbewohnern!
Das schützt nicht vor Regessfällen.
Also wer lässt schon seine Schaukel TÜV-prüfen? Da kenne ich wirklich niemanden, und Hand aufs Herz, dass haben Sie sicher auch nicht machen lassen. Ob das Schild reicht, da bin ich mir nicht sicher, eine Nutzung auf eigene Gefahr lässt eben eine Fremdnutzung zu und das scheint hier nicht ausrechend zu sein.
Kennst Du aus Deiner Kindheit noch den Mythos " Eltern haften für ihre Kinder " an unzureichend abgesicherten Baustellen mit diesen Warntafeln ?
Nicht nur den, sondern auch die Warnhinweise im Kirschbaum in Schalleberg`s Kieskuhle ""E 605" gepsritzt!
- Hat dem Geschmack keinen Abbruch getan!
Meine Frage ist nun, wie wir uns absichern und klarstellen, dass es sich hier um kein allgemeines Spielgerät handelt.
Den Bereich wo die Schaukel steht als absoluten Privatbereich kennzeichnen. Am besten einzäunen.
Das könnte allerdings Probleme mit den Mieteigentümern geben.
bb
Wir sind Alleineigentümer. Eigentlichwollre ich eine Einzäunung vermeiden. Danke trotzdem.
Antari -Sowie Ich es verstehe besitzt der TE ein Stadthaus mit 5 Wohnungen und nutzt davon eine. Also keine weiteren Eigentümer
Der Frage nach sind das Eigentümer, die Fragen und die restliche Mischpoke "nur" Mieter!?!
Miteigentümer meinte ich natürlich
Ich würde hier dann nur eine mechanische Abtrennung desjenigen Bereiches samt Kenntlichmachung in derjenigen Art überlegen, dass Ihr als Vermieeter des Hauses einen entsprechenden Teil des Gartens durch eine Abzäunung mit entsprechenden Hinweisschildern rein zu Eurer privaten Benutzung zum allgemein zugänglichen Garten konkret für Euch gegenüber Euren Mietern abtrennt.
Ein feiner Zug wäre dann zusätzlich noch ein Rundschreiben an Eure Mieter über den Grund dieser baulichen Abtrennung eines Teiles des Gemeinschaftsgartens .
Die meisten Mieter werden es wohl verstehen, wenn Du es ihnen so in der Begründung kommunizierst, wie Du es hier bereits nanntest.
Na, ob das so abläuft?
bb
bb
Danke für die Tipps. Wir warten noch auf eine Aussage vom Anwalt, wird wohl auf eine eindeutige Auszeichnung, also Schild mit Nutzungsverbot, hinauslaufen. WEnn andere Kinder dann die Schaukel nutzen, ist das ja in Ordnung, wenn die Eltern die Haftung übernehmen.
Nun möchten wir im Garten, den die Mieter mitnutzen
Dann kannst du den Garten nicht mit Schrott vollstellen. Du hast den Garten mitvermietet.
Dass wir jederzeit widerrufen können und die Mieter nicht gestalten dürfen?
Nein, wir haben den Garten nicht mitvermieter, wie übrigens beschrieben. Und Schrott stellen wir auch nicht auf - bitte gründlich lesen!"
bb
Nein, wir haben den Garten nicht mitvermieter, wie übrigens beschrieben. Und Schrott stellen wir auch nicht auf - bitte gründlich lesen!"
Ach, Sie kennen alle Mietverträge inhaltlich?
Der Unterschied zwischen einer Duldung und einer meitvertraglichen Vereinbarung ist Ihnen geläufig?
Danke erstmal. Einzäunen wollten wir vermeiden wegen Optik und Kosten. Habe noch die Hoffnung, dass ein Schild: Privates Spielgerät. Nutzung verboten. ausreicht.