Darf Mieter kaputten Vorgarten hinterlassen?
Im Mietvertrag steht unter Betriebs- und Nebenkosten unter anderem der Punkt
Kosten der Gartenpflege.
Da der Mieter nicht eben gut betucht ist, wurde ihmlaut mündlicher Absprache die Garte pflege selbst überlassen
Vermieter ist nicht pingelig, lässt eine gewisse Verwilderung zu. Im Vorgarten wurde für die Kinder eine doppelte Schaukel und ein Trampolin aufgestellt.
A b e r : Beim Auszug sieht der Vorgarten nun jämmerlich aus. Statt Graswuchs nur betonharter festgetretener grasloser Boden. Nur wenige kleine Inseln erinnern noch an den früheren Graswuchs. Es würde viel Mühe machen, den Boden dort aufzulockern, zu sprengen und Rasensamen einzubringen. Der Mieter lehnt diese Arbeit einfach ab.
Frage: Hat er Recht?
Gehört der ruinierte Vorgarten zu Schönheitsreparaturen oder wozu sonst?
7 Antworten
Aber auch wenn der Mieter die Gartenpflege übernommen hat, darf der Vermieter nicht im Einzelnen vorschreiben, in welchen Zeitabständen der Rasen zu mähen ist und welche Pflanzen einzusetzen oder zu entfernen sind.(LG Wuppertal WM 2000, 353)Der Mieter darf einen Naturgarten anlegen, in dem er die Pflanzen im Wesentlichen frei wachsen lässt. (LG Darmstadt WM 83, 151)Aber ohne besondere Vereinbarung muss der Mieter nur einfache Arbeiten wie Rasenmähen oder Unkraut jäten vornehmen. (LG Detmold WM 90, 289) Quellenangabe siehe AZ
Der VM hatte das Verhalten des Mieters so über längeren Zeitraum geduldet. Pflegen und Benutzen sind zweierlei Dinge. Der Mieter war zur Pflege verpflichtet die Benutzung des Vorgartens vom VM geduldet ?
Kosten der Gartenpflege.
das war so vereinbart als Umlage / Nebenkosten
das ist der laufende Unterhalt, aber nicht die Neuanlage - sorry
beim nächsten Mieter solltest Du die Gartenpflege selber organisieren und auch umlegen ...
oder falls der Mieter macht, öftermal kontrollieren und wenn es nicht klappt die Pflege selbst übernehmen und die Kosten umlegen
es ist ja dem Mieter überlassen wie er den Garten anlegt. Er darf nur nicht stark verwildert sein oder Pflanzen die nicht erlaubt sind anpflanzen oder beutechnische Einrichtungen erstellen, die Genehmigungspflichtig sind. Über Bodenauflockerung und Begrasung steht ja sicher so nichts im Mietvertrag. Wenn er seine Schaukel und Trampolin wieder abbaut, kann viel mehr nicht gefordert werden
Da wirst Du nicht viel erreichen. Den Vorgarten musst Du wohl selbst wieder her richten. Konsequenz für die Zukunft: Gartenpflege selbst machen und die Kosten umlegen. Darüberhinaus klare schriftliche Vereinbarung, wie der Garten zu hinterlassen ist, wenn ein Mieter wieder auszieht. Gartenpflege immer umlegen und nicht auf solche Sachen einlassen wie, "das machen wir selbst". Der neue Mieter soll erst einmal beweisen, dass er von Gartenpflege überhaupt eine Ahnung hat.
Wenn über die Beschaffenheit des Gartens nichts im Mietvertrag steht, kannst du kaum eine Neuanlage des Rasens verlangen. Zu den Schönheitsreparaturen gehört das auf keinen Fall.