Ich habe als Mieter einen Sandkasten im Garten aufgestellt. Wenn ich ausziehe baue ich den natürlich ab. Was ist mit der kahlen Stelle bzw. dem kaputten Rasen?
Gemäß diverser Quellen hat ein Vermieter die Aufstellung von Kinderspielgeräten und Sandkästen im vermieteten Garten zu dulden.
Ich habe 2 Spielgeräte und einen Sandkasten im Garten aufgestellt. Diese baue ich natürlich ab und nehme ich mit wenn ich ausziehe, aber der Rasen darunter ist natürlich kaputt.
Wir haben jetzt November und ich ziehe Ende März aus. Wenn ich jetzt neuen Rasen sähen würde wären die kahlen Stellen bis März trotzdem nicht verwachsen.
Habt ihr irgendwelche Tipps ? Ich habe jetzt keinen konkreten Streitfall mit dem Vermieter o.ä. Ich wollte nur mal vorab Fragen was für Möglichkeiten es so gibt.
Wäre Rollrasen z.b. eine Möglichkeit ? Wann sollte ich den denn kaufen und einsetzen ?
6 Antworten
Kunstrasen oder Rollrasen...Jeder Rasen wächst wieder! Hatte als Vermieter noch nie Probleme dieser Art und würde sie mir auch nicht machen
Erneuere den Rasen im März oder zu einem späteren Zeitpunkt, je nach Witterung. Triff dazu eine schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter.
Der Vermieter hat Anspruch darauf - dass Du den Originalzustand wieder herstellst!
Rasen säen im November ist Quatsch - der Boden ist schon zu kalt - es würde schütter keimen, wenn überhaupt!
Entweder Du stichst Dir von einem gutem Freund mit gutem Rasen, Schollen davon ab (mind 8 cm tief) und plantierst sie oder halt Rollrasen.
Normalerweise lohnt sich Rollrasen-Bestellung erst ab 20 oder 30 Quadratmeter - weniger bedeutet gehöriger Aufschlag für Mindermengen.
Aber es gibt Anbieter, bei denen man auch nur 10 m2 bestellen kann:
Ist halt teurer pro m2, an die 10 Euro plus VErsand. Kann sich lohnen, auf gut Glück versuchen bei Klee oder Dehner oder Baumärkten nachzufragen! Manchmal haben sie von Bestellungen anderer Kunden Reststücke, die sonst weggeworfen werfen (Ist aber reine Glückssache!)
Wenn der Vermieter zappelt, dann bietest du ausdrücklich an, den "Schaden" selbst zu beseitigen. Entweder er kommt damit klar, dass du ihm ne Handvoll Samen da lässt, oder er gibt dir Gelegenheit, im Frühjahr den Rasen selbst zu säen - eher gehts ja objektiv nicht und bis dahin stellt die kahle Stelle ja keine Nutzungseinschränkung oder sowas dar..
Man kann natürlich jetzt schon die kahle Stelle mit guter Erde auffüllen und platt machen. Das es sich immer noch setzt, etwas später im Winter nochmal. Dann Anfang bis Mitte März Rasensamen aussähen. Wenn Du Glück hast, spriesst es schon Ende März und der Vermieter wird zufrieden sein.
Bauliche Veränderungen musst du bei deinem Auszug wieder entfernen. Kannst du das nicht selbst, ist der Vermieter berechtigt, dies auf deine Kosten vornehmen zu lassen.
Der Sandkasten muss weg, und dann muss der Rasen wieder hergestellt werden.
ein kahler Fleck ist ja wohl keine "bauliche Veränderung".