Darf ich als Vermieter ein Mehrparteienhaus (4 Mietparteien) betreten?

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Dem Vermieter kann das Betreten seine eigenen Räume in einem Wohnhaus nicht durch die Mieter verweigert werden.

Der VM kann auch jederzeit allgemein zugängliche Räume besichtigen und nach dem Rehctens ehen, dasselbe gilt für die Heizungsanlage und für Hauptwasser-und Gaszähler.

Gesetze hierzu gibt es nicht. Es gibt nur Urteile, die dem VM untersagen, ohne Erlaubnis des Mieters an den Mieter vermietete Räume zu betreten ( Ausnahme Notfälle ).

Die Rechtsfrage ist durch das Eigentum ganz klar.

Es ist in diesem Fall aber wohl empfehlenswert, ein Gespräch darüber mit den Mietern zu führen. Hierbei sollte klargestellt werden, warum die Notwendigkeit, bzw. der Wunsch durch den Vermieter besteht, das Haus und die Kellerräumen zu betreten. Ebenso sollte versucht werden, das alle zusammen eine Gemeinschaft bilden, die das Gebäude gemeinsam nutzen.

Bei einem günstigen Verlauf dieses Gespräches könnte auch nachgefragt werden, ob es Gründe irgendwelcher Art gibt, das die Mieter sich beobachtet fühlen.

An die Mieter sind doch nur Wohnungen und Kellerräume, evtl. noch Dachspeicher vermietet. Dort hat der Vermieter nichts zu suchen, ohne sich vorher rechtzeitig anzumelden. Aber alles Übrige ist Gemeinschaftsraum, und als Vermieter musst Du in Deinem Haus nach dem Rechten sehen können (Waschräume, Heizungsräume, Heizungsanlage usw.).

Du solltest wenigstens den in Deinen Kellerräumen von Dir genutzte Energie anteilmäßig bezahlen, sonst könnte ich verstehen, dass die Hausbewohner sauer sind.

Du hier wurde schon einiges gesagt! Du hast das Recht jederzeit Dein Wohneigentum betreten zu dürfen! Da Du der Eigentümer bist hat kein Mieter das Recht Dir den Zutritt zu verwehren.Gut es kann sein das Mieter arbeitsmässig verhindert sind dann mach einen Thermin aus und sie müssen Dir danach den Zutritt gewähren! Du eine Rechtsquelle ist in so einem Fall gar nicht nötig! Du bist der Eigentümer und hast das Recht jederzeit Zutritt zum Haus.Das mit den Wohnungen ist nach Absprache machbar! Denn da bist Du immer noch der Eigentümer! Und den Zugang zum Haus kann Dir keiner der Mieter verwehren! Fals Du weiter Schwierigkeiten mit Deinen Mietern hast hast Du die Möglichkeit einer Kündigung! Ich denke das ist nicht in Deinem Sinn. Du frag einfach mal bei "Anwalt.de" nach und die helfen Dir!

Hier geht es um DEIN Haus und DEINE Keller. Du darfst das Haus jederzeit betreten, wann immer Du willst !!!!!!!!!!! Das mach auch mal Deinen Mietern klar !