Nachmieter darf erst nach Renovierungsarbeiten einziehen?
Guten morgen,
Kurzer Sachverhalt: wir haben die Wohnung zum 31.03.2015 gekündigt und haben einen potentiellen Nachmieter zum 01.03.2015 gefunden, welchen der Vermieter auch nehmen will. Der Vermieter stellte gestern nach Besichtigung der Wohnung fest, dass der Boden erneuert werden muss. Und wir alles rausnehmen müssen obwohl wir mit dem Nachmieter vereinbart haben, dass er gewisse Möbel übernimmt. Der Vermieter teilte dem Nachmieter mit, dass er zum 01.05.2015 einziehen könne, da der Vermieter vom 01.04.2015 bis 01.05.2015 (also im leerstand) die Wohnung renovieren will. Jetzt meine Frage: kann man sich dagegen nicht wehren? Denn schließlich haben wir bereits einen Nachmieter zum 01.03.2015 und so müssen wir bis 31.03.2015 Miete zahlen nur weil die renovieren wollen. Paragrafen wären ganz interessant zu wissen.
Vielen Dank im Vorraus
6 Antworten
Der Vermieter stellte gestern nach Besichtigung der Wohnung fest, dass der Boden erneuert werden muss. Und wir alles rausnehmen müssen
Das kann der Vermieter verlangen.
obwohl wir mit dem Nachmieter vereinbart haben, dass er gewisse Möbel übernimmt.
Was Ihr mit den Nachmietern vereinbart muss den Vermieter nicht interessieren, die Möbel sind nicht Bestandteil des Mietvertrages.
Ab wann und zu welchen Bedingungen der Vermieter vermietet ist alleiin sein Entscheidung, da habbt Ihr kein Mitspracherecht.
Jetzt meine Frage: kann man sich dagegen nicht wehren?
Nein.
Denn schließlich haben wir bereits einen Nachmieter zum 01.03.2015 und so müssen wir bis 31.03.2015 Miete zahlen nur weil die renovieren wollen.
Entweder der Vermieter erlässt Euch freiwillig die Miete oder Ihr müsst zahlen.
MfG
Johnny
Es ist die Wohnung des Vermieters. Er muss natürlich, wenn der Fußboden nicht in Ordnung ist, die Möglichkeit haben, sein Eigentum zu pflegen und den Wert zu erhalten. Wenn der Nachmieter mit dem Vermieter noch keinen Vertrag hat, kann der Vermieter natürlich bestimmen, zu welchem Termin er einen Vertrag machen möchte. Dass du den Nachmieter gefunden hast, gibt dir noch nicht das Recht, in die Vertragsfreiheit des Vermieters einzugreifen und andere Termine auszumachen.
Jetzt meine Frage: kann man sich dagegen nicht wehren?
Nein
Denn schließlich haben wir bereits einen Nachmieter zum 01.03.2015
Mit dem der Vermieter erst einen Mietvertrag ab dem 01.05. abschließen möchte.
und so müssen wir bis 31.03.2015 Miete zahle
Richtig
Paragrafen wären ganz interessant zu wissen.
§ 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.
Erstmal einen Rechtsirrtum ausräumen: Ein Nachmieter entbindet NICHT NICHT von der Kündigungsfrist. Es geht eben nicht wie immer geglaubt wird "Hier ist der Nachmieter, also morgen bin ich aus dem Vertrag".
Du hast die Wohnung (hoffentlich fristgerecht) zum 31.03. gekündigt und muss solange Miete bezahlen. Da der Vermieter und nicht du den Mietvertrag mit den neuen Mieter unterschreibt, kann auch der Vermieter bestimmen, wann der neue Mietvertrag anfängt.
Deine Annahme beruht auf einen gewaltigen Rechtsirrtum und somit gibt es keinen §. Dein Vermieter ist absolut im Recht und bei dir leider alles falsch.
Wie mein Vorredner bereits richtig anmerkte, hast Du einen gültigen Mietvertrag mit klar definierter Kündigungsfrist. Dem Vermieter ist es demnach selbst überlassen, ob er sich auf Nebenabsprachen wie z.B. vorzeitigem Einzug eines Nachmieters einlässt. Er könnte einen vorgeschlagenen NM sogar generell ablehnen. Ohne ändernde Einigung mit dem Vermieter musst Du den Mietvertrag bis zum Ende erfüllen.