Kein Nachmieter gefunden, weiter zahlen?

10 Antworten

Ist ein qualifizierter Zeitmietvertrg oder beiderseitger Kündigungsverzicht vereinbart, der von dir vorfristig zum 30.09. gekündigt wurde?

Dann hat der VM Recht und du schuldest Mietzins zzgl. BK-Vorauszahlung über deine (insofern unwirksame) Kündigung bis zur zulässigen Beendigung des MV hinaus.

Hast du hingegen fristwahrend ordentlich zu Ende September gekündigt, liegt das Risiko der Nachvermietung beim VM. Findet er niemanden außer dir, hat er eben Leerstand.

G imager761


anitari  05.09.2016, 09:57

Bitte beachten, Besichtigungen mit Interessenten des Vermieter hat Fragesteller grundlos verweigert/abgelehnt.

Im Endeffekt kann ich doch gar nichts dafür, ich habe fristgerecht gekündigt..

Aber natürlich kannst du was dafür. Der Vermieter konnte nicht zeitnah weitervermieten, weil DU Besichtigungen verweigert hast. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, von dir gestellte Nachmieter zu akzeptieren und schon gar keine, die Schufa-Einträge haben, Kaution nicht zahlen können.......usw. Du hast dich schadensersatzpflichtig gemacht, insofern ist dein Vermieter im Recht. Selbst schuld.

Nun meint die Vermietung, dass ich solange die Miete zahlen muss, bis ein Nachmieter gefunden ist. Auch nach den 3 Monaten Kündigungsfrist (30.09) hinaus.

Der "Vermietung" kannst Du mal den Rat geben sich schnellstens bei Haus & Grund anzumelden, denn  das ist absoluter Blödsinn.

Ist das rechtens ?

Laut BGB hat der Mieter knapp drei Monate Kündigungsfrist und in der Regel muss der Mieter auch nur bis Vertragsende zahlen.

Ausnahme: Der Mieter lässt Besichtigungen nicht zu oder die Wohnung wird nicht fristgerecht übergeben.


Ich habe viele Interessenten meiner Seite durchgeführt, aber die Interessenten die von der Vermietung kamen habe ich abgelehnt eine Besichtigung durchzuführen, da ich nicht jeden Tag abends nach der Arbeit Lust hätte immer Leute rein zu lassen.

Das könnte in der Tat  viel Ärger geben.

Du kannst bzw. darfst Besichtigungen nicht verweigern.

Aber Du musst auch nicht jeden Tag Besichtigungen dulden.




johnnymcmuff  04.09.2016, 10:40

Und wenn ich bis zum 01.10 noch Leute rein lasse, egal ob nun daraus was wird oder nicht ? Komme ich dann aus der Sache raus ?

Selbst dann kann er Schadenersatz (Mietausfall) einklagen, weil Du nicht rechtzeitig Besichtigungen zugelassen hast.

Hört sich an als hätte dein Vermieter auf den 1a-Super-Vorzeigemieter wie aus dem Märchenbuch gewartet und jedem der die extrem hoch gesteckten Erwartungen nicht erfüllen konnte eine Absage erteilt.

Ich denke dein Vermieter verarscht dich.

Das habe ich gefunden -->

https://www.mieterverein-hamburg.de/tl_files/dokumente/infoblaetter/info18-Kuendigungsfrist.pdf

Ich hoffe du hast nicht irgendwelche verrückten Sondervereinbarungen mit deinem Vermieter getroffen.

Gehe mal mit deinem Mietvertrag und sonstigen diesbezüglichen Unterlagen zur Öffentlichen Rechtsauskunft  (ÖRA) / Öffentlichen Rechtsberatung, die sollte es eigentlich in jeder Millionenstadt geben, in Hamburg gibt es die auf jeden Fall, da kannst du nachfragen, ist aber meist ständig überfüllt, so dass es sich empfiehlt dort lange vor den Öffnungszeiten in der Schlange zu stehen, die ist auf jeden Fall billiger als wenn du einen Rechtsanwalt bezahlen würdest, was du allerdings alternativ auch machen kannst.

Deine Verpflichtung als Mieter Miete zu zahlen endet mit Ablauf der Kündigungsfrist. Neue Mieter (Nachmieter) zu suchen und zu finden ist allein Problem des Vermieters.

Besichtigungstermine für interessierte Wohnungssuchende sind mit dir abzustimmen. Du musst nicht Leute empfangen nach deren Lust und Liebe und nicht jeden Tag und nur zu vereinbarten Terminen, du bist schließlich Besitzer der Wohnung  und hast über diese die Entscheidungsgewalt. Eine generelle Verweigerung von Besichtigungen wer natürlich fatal und könnte Schadenersatzforderungen nach sich ziehen, nicht aber weitere Mietzahlungen über das Mietende lt. Kündigung hinaus.