Wie Kündigungsverzicht umgehen

7 Antworten

wenn der Vermieter sich stur stellt hast Du schlechte Karten. Kündigungsverzicht bis 4 Jahre ist zulässig (wenn er für beide Seiten gilt und keine Staffelmiete vereinbart wurde)

Das obige Mietverhältnis wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Beide Mietparteien verzichten wechselseitig bis zum 01.08.2017 (maximal 4 Jahre ab Vertragsabschluss) auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Zum Ablauf des Verzichtszeitraums kann das Mietverhältnis erstmalig wieder von beiden Mietparteien mit den gesetzlichen Kündigungsfristen und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gekündigt werden.

Der maximal zulässige Kündigungsverzicht muß, um wirksam zu sein, die 3moantige Kündigungsfrist beinhalten. Sprich Kündigungsverzicht 3 Jahre, 9 Monate + Kündigungsfrist.

Das ist mit dem 2. Satz der Vereinbarung erfüllt. Sie ist, im Gegensatz zu Alabtros Aussage, wirksam.

Dir bleibt nur auf die Kulanz des Vermieters zu hoffen.

Aber vielleicht hilft dir ja die Versetzung.

Hallo Community , heute war ich beim Mieterschutzverein wegen dieser Angelegenheit und muss sagen , ich hatte durch eure Antworten hier mehr Ahnung als der Rechtsanwalt. Ich erzählte ihm von der Sache mit dem 01.08. und dass man ja nach den gesetzlichen Vorschriften erst zum 31.08 kündigen darf. Er sagte nur, "interessanter Gedanke"und fragte einen Kollegen im Nachbarbüro. Dieser meinte das wäre vor Gericht zu riskant , damit würde ich nicht durchkommen . Nun will sich mein Berater erkundigen und sich nach ähnlichen Fällen umschauen. Naja bleibt mir wohl nix anderes übrig als aufs Verständnis meines Vermieters zu hoffen. Vielen Dank nochmal an alle!

Rede mit dem Vermieter, gibt es kein Entgegenkommen, kannst du einen Untermieter suchen.

Ja, der Vermieter.