Wie Kündigungsverzicht umgehen
Hallo liebe Community,
ich habe folgendes Problem. Vor einem Jahr bin ich in eine wunderschöne 2 Zimmer Wohnung gezogen. Leider unterzeichnete ich etwas zu voreilig einen Vertrag, der einen Kündigungsverzicht beiderseits von 4 Jahren beinhaltet. Mir war zu dem Zeitpunkt nicht klar, was das eigentlich bedeutet. Ich war nur froh, dass ich eine tolle Wohnung gefunden hatte. Nun hat mein Freund eine Arbeitsstelle ich München angenommen, muss umziehen und ich möchte mitgehen. Eine Versetzung mit meiner Arbeitsstelle ist abgeklärt. Nun stolperte ich bei der Durchsicht meines Mietvertrags über diese Vereinbarung. Eine Vereinbarung zwecks Nachmieter Beschaffung ist leider nicht getroffen worden. Jetzt habe ich Angst, dass ich nicht aus dem Mietvertrag kommen könnte. Kann mir da jemand mit einer Antwort behilflich sein? Vielen Dank schon mal im Voraus!
7 Antworten
wenn der Vermieter sich stur stellt hast Du schlechte Karten. Kündigungsverzicht bis 4 Jahre ist zulässig (wenn er für beide Seiten gilt und keine Staffelmiete vereinbart wurde)
Das obige Mietverhältnis wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Beide Mietparteien verzichten wechselseitig bis zum 01.08.2017 (maximal 4 Jahre ab Vertragsabschluss) auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Zum Ablauf des Verzichtszeitraums kann das Mietverhältnis erstmalig wieder von beiden Mietparteien mit den gesetzlichen Kündigungsfristen und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gekündigt werden.
Der maximal zulässige Kündigungsverzicht muß, um wirksam zu sein, die 3moantige Kündigungsfrist beinhalten. Sprich Kündigungsverzicht 3 Jahre, 9 Monate + Kündigungsfrist.
Das ist mit dem 2. Satz der Vereinbarung erfüllt. Sie ist, im Gegensatz zu Alabtros Aussage, wirksam.
Dir bleibt nur auf die Kulanz des Vermieters zu hoffen.
Aber vielleicht hilft dir ja die Versetzung.
Hallo Community , heute war ich beim Mieterschutzverein wegen dieser Angelegenheit und muss sagen , ich hatte durch eure Antworten hier mehr Ahnung als der Rechtsanwalt. Ich erzählte ihm von der Sache mit dem 01.08. und dass man ja nach den gesetzlichen Vorschriften erst zum 31.08 kündigen darf. Er sagte nur, "interessanter Gedanke"und fragte einen Kollegen im Nachbarbüro. Dieser meinte das wäre vor Gericht zu riskant , damit würde ich nicht durchkommen . Nun will sich mein Berater erkundigen und sich nach ähnlichen Fällen umschauen. Naja bleibt mir wohl nix anderes übrig als aufs Verständnis meines Vermieters zu hoffen. Vielen Dank nochmal an alle!
Rede mit dem Vermieter, gibt es kein Entgegenkommen, kannst du einen Untermieter suchen.
Ja, der Vermieter.