Nachmieter zahlt keinen Mietausgleich?
Hallo zusammen,
Wir haben mit Ablauf zum 30.09. unsere Wohnung gekündigt. Unser Vermieter hat einen Nachmieter gestellt. Dieser wollte auch so schnell wie möglich in die Wohnung, so das wir uns auf eine vorzeitige Übergabe geeinigt haben. Am 06.09. sind wir alle zur Übergabe erschienen. Also Vermieter, wir und die Nachmieter. Wir haben uns vom Vermieter ein Dokument unterschreiben lassen, dass wegen vorzeitigem Enden des Mietverhältnisses jetzt alle Haftungen für Schäden etc. auf den Nachmieter X übergehen. Zwecks Miete für diesen Monat, solle der Nachmieter uns anteilig die Miete zahlen. Da der Nachmieter darum bat erst ab dem 20. des Monats zahlen zu können, da er da erst Gehalt bekommt, ließen wir uns von ihm einen Überweisungsträger ausfüllen und unterschreiben, datiert auf den 21.09.
Wir haben den Überweisungsträger dann auch am 21.09. bei der Bank eingeschmissen. Geld kam nicht. Wir riefen bei dem jungen Mann an und fragten ihn. Daraufhin meinte er: er habe das Konto gesperrt, denn er habe nur 2 Tage in der Wohnng gewohnt und müsste deshalb nicht zahlen. Wir sollten uns an seine Freundin wenden.
Natürlich will nun keiner zahlen.
Wir haben den jungen Mann nochmals darauf hingewiesen, dass er für September uns das mündlich und irgendwie auch schriftlich zugesagt hat. Wie er das intern mit seiner Lebenspartnerin regelt und wer da am Ende was bezahlt, geht uns nichts an.
Was haben wir jetzt hier für Möglichkeiten? Lohnt ein Anwalt? Es geht um 440€..
Liebe Grüße
6 Antworten
Sorry aber die Regelung war nicht besonders clever.
Ihr habt einen Vertrag mit dem Vermieter. Wenn dieser euch frühzeitig entlässt, hättet ihr darauf bestehen sollen das der Vermieter auch das zuviel bezahlte Geld zurück überweist. Mit dem Nachmieter habt ihr ja schließlich keinen Vertrag aber mit dem Vermieter, der ja auch das Geld hat.
Ich würde hier einmal eine Erstberatung beim Anwalt vorschlagen, die ist auch nicht so teuer.
Allerdings, was mir auffällt. Wenn ihr diese Regelung nicht schriftlich habt ist meiner Meinung nach der Vermieter in der Pflicht. Schließlich ist der Vermieter euer Vertragspartner und nicht der Nachmieter!
... und hat jetzt den Mehraufwand.
Nur ein Rechtsanwalt kann jetzt die nötigen Schritte veranlassen.
Genau genommen handelt es sich um die Abtretung einer Forderung durch den Vermieter an den Nachmieter. Wenn dieser sich nun weigert, die Forderung auszugleichen, ist die Frage, inwieweit ihr jetzt noch vom Vermieter fordern könnt.
Geht zum Anwalt. Es könnte auch ein Betrugstatbestand vorliegen, wenn einerseits ein Überweisungsträger unterschrieben wurde (Schuldanerkenntnis) und dann das Konto gesperrt wird, damit diese Überweisung nicht ausgeführt werden kann. So ähnlich, wie wenn man jemandem einen Scheck zwecks Zahlung gibt und dann räumt man das Konto ab, bevor er eingereicht wird. Das nennt man dann Scheckbetrug. Also, ab zum Anwalt.
Wenn es eine Auflösung des Mietvertrages und/oder deine Entlassung aus dem Mietvertrag zum 6.9.16 gibt, dann hat der Vermieter die anteilige Miete für September 16 an dich zu erstatten. Es scheint hier aber nicht der Fall zu sein. Ab wann hat der neue Mieter mit Partnerin einen Mietvertrag in deiner Wohnung? Ich vermute : 01.10.2016.
Du könntest vom Nachmieter+Partnerin eventuell eine Nutzungsentschädigung fordern. Wer genau sind deine Vertragspartner? Hast du noch eine Kopie des Überweisungsbeleges?
die Mietzahlung bekommt der VM - was habt ihr da abgeschlossen?
Ihr habt die Wohnung wegen dem Nachmieter früher verlassen?
Ihr seid ausgezogen und ein Übergabeprotokoll angefertigt und unterschrieben? Schlüssel abgegeben, damit habt ihr mit der Wohnung nix zu tun.
Zwecks Miete für diesen Monat, solle der Nachmieter uns anteilig die Miete zahlen.
Miete wurde von euch für den laufenden Monat gezahlt an den VM?
jetzt wird´s interessant:
denn er habe nur 2 Tage in der Wohnng gewohnt und müsste deshalb nicht zahlen. Wir sollten uns an seine Freundin wenden.
wer hat den Mietvertrag unterschrieben; beide Freund und Freundin? Sie haben sich getrennt?
Unterschrieben haben beide. Allerdings beginnt der erst ab dem 01.10.
großes Problem:
wann seid ihr ausgezogen, wann sind die eingezogen?
das wird auf eine Zivilklage rauslaufen.
Was wurde seitens Vermieter über eine Rückzahlung verhandelt?
Wir haben am 06.09. die Wohnung übergeben. Mit Schlüsseln etc. Das haben wir uns unterschreiben lassen.
Vermieter sagte: dann können die Nachmieter ja euch das Geld überweisen für den restlichen Monat. Das sollen wir dann mit ihm klären. Haben uns dann vom Nachmieter einen Überweisungstrager ausfüllen lassen und den dann bei der Bank eingeschmissen. Konto hatte er sperren lassen.
Hast du dieses schriftlich erhalten von deinem Vermieter, dass du vorzeitig aus deiner Wohnung ausziehen kannst in Verbindung mit der Klausel, dass du nur eine anteilige Miete für einen Teil des angebrochenen Monat oder für einen ganzen Monat zu zahlen hättest.
Wenn dieses nicht vorliegt und du noch eine Kaution zu erhalten hast, so kann man die Miete für den Monat x unter Vorbehalt überweisen, warten, dass du die NK erhältst und nebenbei könnte man (wenn es weitere Zeugen gibt, die deinen Fall bestätigen können) Rechtsmittel gegen die Monatszahlung vom Monat x einlegen.
Wichtig ist du bist abgesichert auf allen Seiten.
Wir haben lediglich ein Schreiben vom Vermieter:
Betreff: vorzeitige Wohnungsübergabe
Sehr geehrte...
wegen Vorzeitigem Enden des Mietverhältnisses...ab heutigem Datum die Haftung für jegliche Schäden an der Wohnung xyz an den Nachmieter X übergehen..
Kaution mussten wir nicht hinterlegen und eine Nebenkostenabrechnung gibt es nicht, da bin Anfang an vereinbart wurde, dass wir nur Warmmiete zahlen
Das hast du schriftlich, dann ist doch alles in Ordnung.
Mahnung an den neuen Mieter (Name, Adresse habt ihr ja wohl, die neue Adresse auf jeden Fall) in Frist setzen mit dem Betrag von x Euro zahlbar bis spätestens 5 Werktagen oder Fristsetzung nach BGB.
Übliches Mahnverfahren in den Gang setzen und bei fruchtloser Einbringung, Mahnbescheid gegen xyz erwirken (ca. 20 oder 21,´- Euro, Gegenstand der Forderung in Kopie beifügen) und ankreuzen um welche Forderungsart es sich handelt.
Ansonsten was man auch machen kann per Telefon Geldeintreibung bewirken oder so sein Geld selbst im Guten eintreiben ohne Schriftverkehr (wenn er zuvor den vollen Betrag an Miete überwiesen hattet, das hätte man ändern können bei Dauer-Abbuchungsauftrag als auch bei der normalen Mietzahlung an den Vermieter, denn von diesem hattet ihr das ja schriftlich und die Zustimmung erhalten).
Oder aber bei voller Mietzahlung an den Vermieter sich den Betrag von diesem wiederholen, schriftlich hättest du dieses ja diesem steht ja nur der BETRAG an x Euro für den Monat y zu,
Schriftlich liegt dieses ja vor von ihm indirekt, dass dieser so und so viel Geld nicht einbehalten sollte. Erstattung ist sofort fällig.
Je nach dem wie man das selbst machen möchte, denn ich hatte nicht genau herauslesen können, ob jetzt oder nicht, hatte nochmal hochgeschaut und noch mal durchgelesen.
Wir haben beim Vermieter angerufen und ihm mitgeteilt, dass der Nachmieter sich weigert die Miete an uns zu zahlen. Haben auch nochmal darauf hingewiesen dass der Vermieter uns unterschrieben hat, dass das Mietverhältnis vorzeitig endet. Darauf hin wurde der sauer und meinte das ihn das nichts angeht.
Schriftlich den ehemaligen Vermieter in Kenntnis darüber setzen, das Schreiben vom ehemaligen Vermieter in Kopie als Anhang bei legen und diesen auffordern, dass die zu erstattende Summe von x Euro mit dem Zusatz sofort fällig und zahlbar an folgende Bankverbindung (Bank, BLZ, Konto-Nr. / IBAN) anzuweisen ist.
Dein ehemaliger Vermieter kann euch dann ja egal sein, ob dieser sauer ist oder nicht, sieht dieser ja auch genau so.
(Da dieser auch keine Verbindung mehr zu euch unterhält und diesen das bis auf weiteren Schriftverkehr nicht interessiert; siehe Mietvertrag, Kündigung, Mietzahlungen im Allgemeinen und da könnte drin stehen, dass die Miete trotz Kündigung und vorzeitigen Auszug in voller Höhe zu zahlen ist) Schlechtes Gewissen kann man einreden, ob dieser sich davon etwas annehmen muss?
Nein, nicht unbedingt.
Denn folgender Fehler lag vor
1. auf eurer Seiten Unterlassung der Kürzung der Miete, ihr hattet die volle Höhe gezahlt, wenn man auszieht und das nicht ganz so reibungslos abläuft (auf welchen Bereichen auch immer, meist sieht man sich nicht mehr und so hätte man beanstandete Differenz noch an den Vermieter nachträglich überweisen können) gilt für beide Seiten
2. warum sollte man über jemand Drittes einen Vertrag aufsetzen und mit diesem etwas verhandeln, wo der Gegenstand einem selbst nicht gehört (also kein Eigentum) und euch die Sache (Wohnung) nur überlassen wurde (zu Miete) und ihr für die Sache haften müsst / bezahlen müsst.
Da wendet man sich immer an denjenigen bei dem man Bring"schuld" leisten muss und mit diesen verhandelt man über Geld wieviel und weiß ich nicht an Geldeswert
3. Sache ist ja jetzt nicht so gut gelaufen ungefähre Wege aufgezeigt und Vertrag hattest du über Zahlung von Miete mit deinen Nachmietern ausgehandelt, die haben den Vertrag nicht erfüllt (in Geldeswert). Dieser Vertrag wurde gestört durch diese Nachmieter.
Dein Vermieter hat nur das Entgelt für Monat x erhalten, was ihm laut Vertrag und wenn schriftlicher Mietvertrag nicht vorliegen sollte, liegt trotzdem das BGB vor (Vertragsbedingungen, Mahnwesen etc.). Und das ist der Stand, was man machen kann wie gesagt hatte ich geschrieben. Und alles weitere hierzu mit den Nachmietern schriftlich (Fristen nach BGB, kannst auch für die erste Mahnung deine Geschäftsbedingungen aufsetzen, 5 Tage, sofort (spätestens zum 3. Werktag mit Poststempel {Einwurfeinschreiben}).
Sollte hier nichts kommen, Schreiben zum Vermieter aufsetzen.
Kurz und knapp halten, Text siehe oben im Kommentar in abgewandelter vorm, Frist setzen und warten.
Wenn einer von diesen eher zahlt, warten, dann ist ja super, zahlen alle beide, dann solltest du erstatten und zwar an denjenigen mit dem du die Kürzung schriftlich nicht vereinbart hattest (Vermieter).
Zahlt keiner dein Mahnwesen läuft ja bereits, Fristen siehe BGB gegen den Nachmieter.
Vermieter kann man ja nochmal anschreiben (ist nicht ganz so korrekt aber Miete ist teuer) vielleicht schrieb dieser dir was auch immer dann zurück und wenn nicht ruhig noch mal versuchen.
Denn bis so ein Verfahren durch ist, das dauert und da man Geld vlt. braucht, so ist das nicht so ganz korrekt. Und wenn der Zahlfluss vom Vermieter z. B. sofort an dich eingehen sollte. Weiteren Schreibverkehr mit den Nachmietern sparen (sowie Mahnverfahren was du hast, hast du) und das im Sande verlaufen lassen (wie gesagt ist nicht astrein und das auch nur machen, wenn so gar keine Aussicht auf Erfolg besteht, kann ja auch sein, dass die beiden Insolvent sind also zahlungsunfähig.
Aber der Vermieter hätte ja auch von sich sagen können, zahlen sie mir den Monat hälftig, den Rest hole ich mir vom Nachmieter oder nicht, weil man super spendabel ist z. B. und ansonsten kann dieser sagen über Zahlung hatten wir nichts vereinbart {gesonderte Zahlung}, so nach dem Motto: Hat er mit seiner Frau Pech gehabt.
Für die nächsten Mietverhältnisse weiß dieser dann bescheid.
Vlt. ist man irgendwann selbst Vermieter und da gibt es bestimmt auch solche Dinge zum Lösen oder andere Dinge tauchen auf.
Kennt man von beiden Seiten.
Viel Glück und Gutes gelingen
Haken Sie das unter "Lehrgeld" ab, wenn Sie nicht bereit sind aufgrund eines vom Nachmieter unterschrieben Anerkenntnisses den Betrag vor Gericht einzufordern.
Das Dokument vom Haftungsübergang hinsichtlich aller mietvertaglichen Vereinbarungen hat doch hoffentlich nicht nur der Vermieter, sondern auch der davon betroffene Nachmieter anerkannt!?!
Sie sollten beweisen können, wem denn nun der Betrag zusteht, dem Vermieter oder tatsächlich Ihnen!?!
Vielleicht wäre aufgrund der Absprache der Vermieter, der ja noch die volle Miete für den letzten Monat kassiert hat, verpflichtet, Ihnen den vereinbarten Anteil zurück zu zahlen!?!
Nach der geschilderten Sachlage könnte das im Sande verlaufen und Sie auf den Kosten sitzen bleiben.
Termin beim Anwalt ist gemacht. Es kann doch nicht angehen, dass in unserem Rechtsstaat gar nichts mehr zählt. Wir haben eine Schuldanerkenntnis in Form des Überweisungsträger und eine Unterschrift vom Vermieter das das Mietverhältnis vorzeitig endet. Alle Schlüssel wurden übergeben. Dazu noch mündliche Abmachungen, dass der Nachmieter uns das Geld bezahlt, der Einfachheithalber.
eine Unterschrift vom Vermieter das das Mietverhältnis vorzeitig endet.
Na, dann fordern Sie mal brav den Vermieter auf, die zuviel vereinnahmte Miete ab dem Beendiungstermin Ihres Mietverhältnisses zurück zu erstatten!
Da könnte so´n Fünkchen Hoffnung aufkeimen!
Alle drei Partein waren anwesend und man einigte sich, dass der Nachmieter uns den Ausgleich bezahlt. Wäre ja einfacher. Man hätte sich so eine "Weg" gespart.