Vermieter Reinigungfirma?

12 Antworten

Häufig ist es so, dass die Reinigungspflicht auf alle Mieter übertragen wird, jedoch zusätzlich mit der Möglichkeit des Vermieters, jederzeit eine Reinigungsfirma beauftragen zu können.

Wenn das so in Eurem Mietvertrag steht und die Reinigung auch als Betriebskosten z. B. gem. der Betriebskostenverordnung aufgeführt sind, darf der Vermieter das machen.

Ich gehe mal davon aus, dass das so ist, aber selbstverständlich solltest Du Deinen Mietvertrag dahin gehend prüfen, ob diese Freiheit des Vermieters auch so im Vertrag steht. Wir machen das in MFH prinzipiell so und die Mieter akzeptieren das bei der Vertragsunterzeichnung oder suchen sich eben eine andere Wohnung.

Insofern den Mietern mietvertraglich die Reinigung übertragen wurde, darf der Vermieter dies nicht einseitig auflösen und einen Dienstleister damit beauftragen. Zumindest nicht zu Lasten der Mieter.

Wenn er denn ändern will, bräuchte er von allen Mietern die schriftliche Zustimmung, da es sich um eine Änderung des Mietvertrages handelt.

Kommen einzelne Mieter ihrer vertraglichen Pflicht nicht nach, darf der Vermieter (nur für diese) eine Firma beauftragen und deren Kosten auch nur diesen in Rechnung stellen.

Wenn der Vermieter einen Reingungsdienst einsetzen will, muss er nicht um Erlaubnis fragen.

Ja, darf er.

schleudermaxe  08.03.2018, 06:31

... nö, darf er nicht, zu Lasten des Mieter jedenfalls nicht.

Ja, darf er. Ärgerlich aber wahr (toller Hausnachbar, ja)

schleudermaxe  08.03.2018, 06:30

... wieso ärgerlich? Der Mieter ist fein raus, und der Vermieter bezahlt.