Warum ist Treppenhausreinigung pflicht?
Hallo,
Warum ist Treppenhausreinigung so ein großes Thema? Der Vermieter möchte nun eine Firma beauftragen wegen mangelndem Geputze der Mieter.
Ist das ein Scherz? Sind die Mieter nicht selber verantwortlich ob sie im Dreck leben wollen? Oder gibt es ein Staatliches Gesetz, das aus irgendwelchen gründen wie Postverbreitung Wohnungsflurgeputze vorschreibt?
gruß
13 Antworten
Das Haus ist nach wie vor Eigentum des Vermieters, und wenn man Dort eine Wohnung zur Miete nimmt, akzeptiert man üblicherweise die Spielregeln innerhalb des Hauses, auch Hausregeln genannt.
Diese Hausregeln kann der Vermieter nach eigenem Gutdünken festlegen, solange sie nicht gegen Gesetze verstoßen.
Und zu diesen Hausregeln kann eben gehören, dass Die Miete für ein sauberes und ordentliches Treppenhaus zu sorgen haben.
Ehrlich gesagt verstehe ich auch nicht, wo das Problem sein soll einmal die Woche oder einmal im Monat durch das Treppenhaus zu fegen und zu wischen.
Neben der Tatsache, dass es eben weitaus schöner aussieht, schleppt man sich auch nicht den ganzen Dreck aus dem Hausflur in die Wohnungen hinein.
Wenn du in deinem Dreck so leben möchtest, dann ist das ja dein gutes Recht, aber dann müsstest du dir besser eine Wohnung suchen, wo es den Vermieter einen Scheißdreck interessiert wie es in der Hütte aussieht.
Diese Hausregeln kann der Vermieter nach eigenem Gutdünken festlegen, solange sie nicht gegen Gesetze verstoßen.
Uuuups, nicht so ganz ... viele Vermieter machen den Fehler, die Hausordnung zum Bestandteil des Mietvertrages zu machn ... damit ist eine Änderung der Hausordnung eine seitens des Mieters zustimmungspflichtige einseitige Änderung. Ich umschiffe diese Klippe immer durch die Formulierung "Es gilt die Hausordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung"
Der Vermieter hat das Hausrecht und es ist sein Eigentum. Dann darf er auch über die Hausreinigung frei entscheiden.
Genau, und wenn die Mieter die Reinigung nicht auf die Reihe kriegen, macht es halt wer anders. Nur: das zahlt eben der Mieter. Das ist ja total normal.
Ein Gesetz gibt es nicht, aber es steht mit Sicherheit im Mietvertrag bzw. in der Hausordnung. Und natürlich können die Mieter nicht selbst entscheiden, wie dreckig das Treppenhaus sein kann. Hast du eine Wohnung oder das Treppenhaus gemietet?
Dein Mietvertrag beinhaltet eine Hausordnung die Bestandteil des Mietvertrages ist. Dort ist auch geregelt wer/wann die Hausordnung in Bezug der Reinigungsarbeiten durchzuführen hat. Sollten Mieter sich nicht an die Hausordnung halten hat der Vermieter die Möglichkeit einen Reinigungsdienst mit den erforderlichen Reinigungsarbeiten zu beauftragen und den Mietern in Rechnung zu stellen. Und das ist gut so damit Nomaden keine Chance haben.
nicht in dem Fall der Verwahrlosung und zudem kündigen Vermieter die Umsetzung der Reinigung durch eine Reinigungsfirma vorher an sollten sich die Hausordnung nicht umsetzen lassen durch die Mieter.
Kann er machen ... läuft nur Gefahr, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Wenn Mieter nicht die THR erledigen, muss er sie im ersten Schritt abmahnen. Wenn sie dann immer noch nicht putzen, muss er den Klageweg beschreiten ... und kann erst dann mit Urteil in Hand im Zuge der Ersatzvornahme eine Firma beauftragen und die Kosten umlegen.
hahahaha, so wie Du es beschreibst steht es im Märchenbuch geschrieben. Das mit der Jura funktioniert nicht so wie Du es meinst. Bei wiederholtem unvermögen die Hausordnung umzusetzen kommt die letzte Mahnung und dann kann er das machen. Das fehlte noch wenn sich ein Vermieter von solchen "Mietern" sein Eigentum ruinieren lassen muss, den Klageweg beschreiten soll in dem dann möglicherweise täterverstehender Volljurist in schwarz ein Urteil fällen soll. Das echte Leben sieht anders aus als ein Jurastudium im ersten Semester.
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal .... nehme mal an, nie als Vermieter mit diesem Problem konfrontiert gewesen.
Deine Annahme ist genauso unsinnig wie Deine Kommentare.
Laberkopp ... AG Frankfurt/Oder WM 97, 432
Das erklärt natürlich Deine Auffassung. Hat offenbar mit der geografischen Lage zu tun. Und dann auch noch AG.
Wenn es keine höherinstanzliche Rechtsprechung gibt ... spiegelt auch eine AG-Entscheidung die übliche Rechtsprechung wieder. Es steht natürlich jedem VM frei, in gleicher Sache hier ein anderslautendes LG-Urteil anzustreben ... nur warum macht es keiner seit nun 20 Jahren??
Deine Behauptung ist wieder einmal ohne jeglichen Beweis.
Der Vermieter hat grundsätzlich eine Verkehrssicherungspflicht. Wenn ein Flur gefährlich wird, weil der Boden durch Dreck rutschig geworden ist, dann trifft es zunächst ihn.
Wenn Mieter sich einen Dreck um den Dreck scheren, dann wird der Vermieter im eigenen Interesse handeln müssen.
Und mach nicht so eine große Welle, wenn du zu Schaden kommst, was dann?
Gern & oft durch Vermieter gemachter Fehler. Damit wird jede Änderung der HO seitens des Vermieters zur durch die Mieter zustimmungspflichtigen Änderung des Mietvertrages.