Wartung der Heizung Mieter oder Vermieter
Hallo zusammen, Ich bin Mieter und die Wartung der Heizungsanlage steht an. in Meinem Mietvertrag steht ich habe dies zu erledigen, Jetzt kommt aber mein Vermieter an und möchte mögliche Termine für eine Wartung haben. sprich er will jetzt eine Heizungsfirma beauftragen. Darf er das oder ist das quatsch? die andere Sache ist muss er mit mir absprechen was das für eine Firma ist oder nicht er wohnt ca. 60 km. von meinem Mietshaus weg. und er würde eine Firma beauftragen die in seiner Stadt ist. dadurch gibt es Große Anfahrtskosten. Darf er das auch Verlangen oder wie schaut das aus ? Ich habe eine Firma in der Stadt wo ich wohne und es wäre einfach nicht so teuer damit das gemacht wird. und noch eine Sache er möchte auch das alle Heizkörper im Haus überprüft werden auf Dichtheit und Funktion. wer kommt dafür auf? es gibt keine Anzeichen auf Undichtigkeit und Heizen auch einwandfrei. und wen es das möchte muss er dabei sein da er dann bei allen zimmern schauen will was der Monteur begutachten würde, irgendwie hab ich auch ein Recht auf Privatsphäre ,oder sehe ich das falsch? Mein Vermieter sucht nur Gründe um zu sehen was hier im Haus / die Räume los ist. muss ich das zulassen oder hab ich das recht die Wartung ohne dem Vermieter durchführen zulassen? Danke schon mal für die Antworten.
Gruss
4 Antworten
Hallo MaddinMaddin, das sind Fragen über Fragen. Fangen wir einmal an: Du hast sicher einen Mietvertrag, den beide Parteien unterschrieben haben. Hierin muss auch die Frage der Wartung (Reinigung) der Heizung erfasst sein, denn dafür gibt es mehrere Möglkichkeiten. a. Der Mieter läßt eine Wartung (Reinigung und wirtschaftliche Einmessung) machen, die er selbst bezahlt an das ausführende Unternehmen. Rechnung aufbewahren, für den Fall, dass die Ausführung einer Wartung angezweifelt wird. Der normale Abstand zwischen den Wartungen liegt bei 1 Jahr. Informiere Dich einmal über sog. Wartungsverträge und lass Dir hierzu ein Angebot geben, oftmals ist hier drin die Störbehebung auch an Sonn- und Feiertagen als sog. Zubrot mit enthalten. b.Ersatzteile und Reparaturen sind Dinge, die der Vermieter auszuführen hat, denn vom 1.Tag des Einzuges an, bezahlst Du für die gemieteten Dinge die die Wohnung betreffen aber auch die Benutzbarkeit eine Miete, d.h.die gemieteten Dinge - hierzu gehören Türdrücker, Lichtschalter, Herd, Dusche etc.müssen funktionieren. Dafür also ist der Vermieter zuständig. Man sollte Dinge, die nicht funktionieren, der Sicherheit halber schnell und unbürokratisch aber am Besten schriftlich melden. Damit ist vonvornherein unbestritten, dass Du die Meldung gemacht hast. Wie lange bist Du denn schon drin in der Wohnung, hsst Du es u.U. übersehen, die Heizung warten (pflegen wie säubern ) zu lassen? Wenn Dein Vermieter Vorschriften macht in Bezug auf das zu wählende Unternehmen, dann darfst im Bereich nicht schlechter gestellt sein, als wenn es durch ein ortsansässiges Fachunternehmen ausgeführt wird, das die Legimitation hat, Geräte wie sie in Deiner Wohnung vorhanden sind, zu warten. Jetzt der Wunsch des Vermieters eine Begehung der Wohnungen auszuführen: Dieses ist nur nach einer begründeten und entsprechender Vorlaufzeit möglich. D.h. er muss dieses schriftlich entsprechend mit einer Zeitspanne anmelden, damit jeder die Möglichkeit hat, Vorsorge zu treffen, diesen Termin einzuhalten. Anders verhält es sich bei sog. Wasserschäden o.ä., bei denen durch Behinderung eine Schadensvergrösserung eintreten kann. Da ist der Mieter selbstverständlich in der Pflicht der Schadens-Minimierung. Diese Durchgänge dürfen nicht in kurzen Intervallen wiederholt werden, sondern sind zu zu planen, dass mehrere Gewerke mit gesichtet werden, um hierzu dann entsprechende Terminplanungen zu schaffen. Wenn bei solcher Begehung plätzlich ein Tross von mehreren Handwerkern Einlass begehrt, so musst Du das nicht zulassen, sondern fein in der Reihenfolge darf Einer nach dem Anderen zur Durchsicht eintreten. Gehen wir einmal davon aus, dass Du ihm es unterstellst, er möchte sehen wie die Leute in seinen vermieteten Wohnungen wohnen. Du weißts es aber nicht, dann ist es nicht korrekt, Deinem Vermieter diese Absicht zu unterstellen. Also Mietvertrag zur Hand und noch einmal durchlesen, dann danach Handeln wie o.a.. Besser ist es, man vertritt eine einheitliche Meinung, denn letzten Endes kann immer einmal etwas eintreten, wozu man die Hilfe des Vermieters benötigt, andererseits der Vermieter aber auch Deine Hilfe, wenn es die Möglichkeit hergibt, schneller etwas zu erledigen. Drück die Daumen für gute Lösung, sonst frag halt einfach noch einmal nach. lg-adeli-
Hallo,
die Wartung der Heizung ist meines Erachtens nach Vermieter-Sache. d.H. Er organisiert, er beauftragt die Firma und er zahlt. Etwas anderes habe ich noch nicht gehört.
Wenn du zahlen sollst, ist es natürlich auch dein Recht zu organisieren und eine Firma deiner Wahl zu beauftragen. Ein Mischmasch, selbst wenn er im Mietvertrag so geregelt sein sollte, würde ich nicht akzeptieren. Am günstigsten wäre es sicher mal bei einem Mieterverein nachzufragen.
Grüße
Auch in meinem Mietvertrag steht, dass die Heizungswartung (Gastherme) meine Aufgabe ist - mein Vermieter empfiehlt mir dann seine Haus- udn Hoffirma - aber die muss ich nicht nehmen und er kommt auch nicht. Er lässt sich nur den Wartungsschein schicken. Solange du zahlst, kannst du auch aussuchen, wer das macht (nur eine Fachfirma muss es sein). Würde es der Vermieter mache, müsste ich es auch über die Betriebskosten zahlen, ist mir also egal, wenn ich das erledige.
Noch eine Ergänzung, weil dazu noch nichts in den Antworten steht:
Du musst den Vermieter auf Verlangen sowieso in die Wohnung lassen, da darf er sämtliche Räume inspizieren, wenn er will. Er braucht die Heizungsfirma also nicht als Grund vorzuschieben.
****, aber auch nur, wenn er sich einen Termin beschafft hat, sprich, mit Euch vereinbart hat. Und wer schreibt Euch vor, wann es Euch passt ? Niemand, probates Mittel, man hat keine Zeit, und wenn es ihm so wichtig ist, kann er den Termin ja bei Gericht beantragen, aber da wird er vor zurückschrecken, denn bei Gericht muss er das begründen, warum er die Wohnung besichtigen möchte.