Kann der Vermieter die Hausreinigung selbst durchführen und eine Pauschale vom Mieter verlangen?
Hallo,
Ich vermiete seit einem Jahr sechs Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus und habe zur Nebenkostenabrechnung eine Frage. Man kann laut Mietrecht auch die Reinigung des Treppenhauses auf die Mieter umlegen. Die Reinigung habe ich wöchentlich selbst gemacht, ohne eine Firma beauftragt zu haben.
Kann ich zb die Reinigugn des Treppenhauses im vergangenen Jahr pauschal mit insgesamt zb 120 Euro abrechnen?
Mietvertraglich ist nicht festgelegt, dass sich die Mieter abwechselnd um den Treppenflur kümmern müssen.
9 Antworten
In meinem Mehrfamilienhaus putzten die Mieter selbst. Da das nur unregelmäßig geschah, gab es ständig Ärger. Ich mahnte die entsprechenden Mieter ab und teilte mit, dass ich eine Firma damit beauftragen werde, wenn es künftig nicht funktioniert. Da sich nichts änderte, schlug ich vor, eine Firma mit den Arbeiten zu beauftragen, ließ Kostenvoranschläge erstellen und unterbreitete sie den Mietern. Alle akzeptierten es und ich habe Ruhe. Du musst also vorab, wie bereits in anderen Antworten vermerkt, die Mieter um Erlaubnis bitten. Dann kannst du auch selber die Reinigung durchführen, musst deine Kosten von den Mietern aber genehmigen lassen.
Ein kleiner Nachtrag zu meiner Antwort von vorhin. Das einfachste ist, dass Du Deine Mieter einen Vorschlag unterbreitet ist und den dann die Mieter mit Ihren Unterschriften absegnen. Da bist auf der sicheren Seite und gehst eventuellen Diskussionen usw. gleich aus dem Weg. Sofern Deine Mieter uneinig sind oder nicht alle deinem Vorschlag zustimmen, kannst du immer noch die Alternative einer professionellen Hausreinigungsfirma oder Hausmeisterdienst vorschlagen. Diese sind aber in der Regel wesentlich teurer als eine private Person.
Du solltest hier darstellen, was eigentlich in den Mietverträgen bzw. Hausordnung zur Treppenhausreiningung bereits vereinbart ist. Zusätzlich die Mietverträge um Reinigungsarbeiten oder deren Kosten zu erweiten ist nicht ohne Zustimmung der Mieter möglich.
Du hast auch die Möglichkeit, wenn du selbst die Reinigung nicht mehr vornehmen möchtest, die Mieter schriftlich entscheiden zu lassen, ob diese die Reinigung selbst vornehmen wollen oder ob eine Reinigungskraft das Putzen gegen Bezahlung vornehmen soll. Es müssen nicht alle Mieter mit einer Putzkraft einverstanden sein, die müssen aber dann die Treppenreinigung nach Plan selbst vornehmen. Die anderen müssen dann anteilig die Fremdarbeit bezahlen. Kostenvoranschläge musst du einholen und dann wird mit den entspr. Mietern vereinbart, welche Firma oder welche Person die Reinigung übernehmen soll.
Auch eine Möglichkeit wäre, dass die Mieter, die keine Lust, keine Zeit oder die körperliche Möglichkeit haben zu putzen, sich selbst privat eine Putzfrau suchen.
Im Miethaus, in dem ich lebe, klappt letzte Regelung bestens.
Ja: Wenn der Mieter mietvertraglich oder per Hausordnung als Anlage zum MV nicht dazu verpflichtet ist, kann man das. Wohnst du selbst in dem Haus?
Da es n. h. M. ausreicht, wenn einmal pro Woche gereinigt würde, wäre der Kostenaufwand insofern korrekt begrenzt.
Als Stundensatz wäre der einer ungelerten Hilfskraft zum Mindestlohn per Eigenbeleg anzusetzen, 8,50 EUR/Std.
Und Pauschalen mag eine ordnungsgemäße BK-Abrechnung garnicht: Position "Treppenhausreinigung: 52 Wo x 1,75 Std. á 8,50 € (Eigenbeleg) = 773,50 EUR, Ihr Kostenanteil 1/6 = 128,92 EUR" :-)
Oder eben bei 2 Stunden pro Monat: "Treppenhausreinigung: 52 Wo x 0,50 Std. á 8,50 € (Eigenbeleg) = 221,00 EUR, Ihr Kostenanteil 1/6 = 36,83 EUR"
G imager761