Vermieter zwingt Vertrag mit Kabelanschlussfirma auf
Hallo Gute-Frage-Gemeinde,
ich hoffe ich kann mein Problem verständlich schildern. Alsooo: Wir sind Mieter der Firma Viva West und hatten bis jetzt einen privaten Vertrag mit der Telekom,die uns den Kabelempfang und den Receiver bereitstellt. Der Vertrag ist auch nicht kündbar. Jetzt nach 2 Jahren kommt unser Vermieter an und meint wir müssen ab den nächsten Monat 12.80 € als Betriebskosten bezahlen,weil die Firma einen Vertrag mit einer anderen Kabelanschlussfirma (Oder wie sich das auch nennt) abgeschlossen hat und das ohne den Mietern bescheid zu sagen. Zusätzlich kommt noch hinzu,dass diese neue Firma für den Receiver ca. 200 € verlangt.
Kann der Vermieter einfach so aus heiterem Himmel 12.80 € verlangen für einen neuen Kabelanschluss, den wir nicht einmal nutzen wollen bzw. können?
4 Antworten
Wir sind Mieter der Firma Viva West und hatten bis jetzt einen privaten Vertrag mit der Telekom,die uns den Kabelempfang und den Receiver bereitstellt. Der Vertrag ist auch nicht kündbar.
Das kann nicht sein, solche Verträge sind kündbar, aber vielleicht ist eine Vertragslaufzeit von 1- bis 2 Jahren vereinbart und danach muss man Kündigungsfristen einhalten.
EDIT! : Wir leben in einem Einfamilienhaus. Wir haben bereits einen Kabelanschluss den wir auch mit der Miete bezahlen. Diese neuen Kosten die hinzukommen,sind für das empfangen der Programme mit einem extra Receiver.
Natürlich kann der Vermieter seinen Anbieter wechseln, sollte dabei aber auch die Wirtschaftlichkeit beachten.
Da wir bei der Telekom Kunde sind und ganz bestimmt nicht 200 € für einen neuen Receiver einer anderen Firma zahlen wollen wollte ich wissen ob es ein Gesetz gibt,dass uns davor schützt unnütz abgezogen zu werden.
Das Ihr separate Verträge habt ist Euer Problem, Ihr müsst trotzdem die Kosten tragen, wenn vertraglich vereinbart, z.B. durch den Hinweis auf die BetrKV.
§ 556 Abs. 3 Satz 1 Hs.2 BGB bindet den Vermieter an das Gebot der Wirtschaftlichkeit.
Der Grundsatz
Das Wirtschaftlichkeitsgebot legt den Vermieter darauf fest, den Mieter nur mit solchen Nebenkosten zu belasten, die angemessen und vertretbar sind. Der Grundsatz verlangt dabei umfassend Beachtung und wirkt nicht nur auf die Höhe der jeweiligen Umlage ein, sondern stellt schon die Frage nach ihrer Wirtschaftlichkeit dem Grunde nach.
Eine Legaldefinition des Wirtschaftlichkeitsgebotes enthält § 20 Abs. 1 Satz 2 der Neubaumietenverordnung. Danach dürfen nur solche Kosten umgelegt werden, die bei gewissenhafter Abwägung aller Umstände und bei ordentlicher Geschäftsführung gerechtfertigt sind. Der Vermieter muss demzufolge im Einzelfall sorgfältig prüfen, ob die von ihm erwogene Betriebskostenart unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten überhaupt zweckmäßig erscheint, und wenn er dies bejaht, zusätzlich die Höhe der Umlage auf ihre wirtschaftliche Zumutbarkeit kontrollieren.
MfG
Johnny
ME gilt der Mietvertrag. Dort ist nix uber einen Kabelanschluss bzw eine Gebühr vereinbart nehme ich an. Der Vermieter kann das nicht einseitig ändern.
In den künftigen Vertragen kann er das einfließen lassen.
ME gilt der Mietvertrag. Dort ist nix uber einen Kabelanschluss bzw eine Gebühr vereinbart nehme ich an.
In der Regel wird auf die Betriebskostenverordnung hingewiesen:
§ 2 Aufstellung der Betriebskosten
15.
die Kosten a)
des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage, hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft oder das Nutzungsentgelt für eine nicht zu dem Gebäude gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen,
oder b)
des Betriebs der mit einem Breitbandnetz verbundenen privaten Verteilanlage; hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a, ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandanschlüsse;
EDIT! : Wir leben in einem Einfamilienhaus. Wir haben bereits einen Kabelanschluss den wir auch mit der Miete bezahlen. Diese neuen Kosten die hinzukommen,sind für das empfangen der Programme mit einem extra Receiver. Da wir bei der Telekom Kunde sind und ganz bestimmt nicht 200 € für einen neuen Receiver einer anderen Firma zahlen wollen wollte ich wissen ob es ein Gesetz gibt,dass uns davor schützt unnütz abgezogen zu werden.
Der Vertrag mit der Telekom ist mit Sicherheit nicht unbefristet und spätestens nach 2 Jahren Laufzeit kündbar. Dein Mietvertrag hat in Bezug auf TV-Empfang vermutlich eine Klausel, die dir verbietet, eine Sat.-Antenne am Haus anzubringen und dafür KabelTV zu nutzen. Die Aufstellung der BK kann aber eine Formulierung haben, wo nicht jede einzelne Kostenstelle aufgeführt ist, sondern auf die die Kosten nach 2. BtrKV abgestellt wird. Wie sieht es also im MV aus?
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/kabelfernsehen.html
Klingt eher so das der Vermieter den Kabelanschluss als Modernisierungsmaßnahme beschließen kann, ohne das der Vermieter sich dagegen wehren kann, und sogar noch 11% der anfallenden Kosten auf die Miete umlegen pro Jahr. So eine gute Rendite gibt es sonst nirgendwo. Allerdings hattet ihr ja schon Kabel, dadurch wirds ja nicht wirklich moderner, aber bei Mehrfamilienhäuser vielleicht ja schon wenn andere das nicht hatten...
Der Vertrag mit der Telekom ist vielleicht kündbar, wenn sie euch nicht mehr beliefern können. (Sonderkündigung bei Verträgen, wenn eine Gegenleistung unmöglich wird).
Andere Mieter wissen vielleicht mehr.
Danke für deine ausführliche Antwort. Oh das hätte ich hinzufügen sollen: Wir wohnen in einem Einfamilienhaus :)