darf der vermieter eine FIrma zur reparatur bestimmen wenn Mieter zahlt
also wenn ich einen schaden in der wohnung habe die durch meine katze entstanden ist und ich den schaden selbstverständlich zahlen muss, darf der vermieter einfach die firma seiner wahl beauftragen und mir das dann in rechnung stellen..oder darf ich eine firma meiner wahl beauftragen
9 Antworten
Wer die Musiker bestellt kann sich die Musik aussuchen .Dein Vermieter kann nicht über dein Geld verfügen.Such dir einen Günstigen Handwerker,und sag deinem Vermieter der Auftrag wird durch dich Erteilt.
Wer zahlt schafft an!
Wenn du zahlst beauftragst du auch die entsprechende Firma.
Für den Vermieter ist dann nur wichtig dass die arbeiten sorgfältig und fachmännisch ausgeführt wurden.
Mein Vorschlag:
Schon ausgezogen: der Vermieter bestimmt...
Noch in der Wohnung: der Mieter bestimmt...
Vor der Kündigung wegen so einer Lapalie brauchst du keine Angst zu haben, denn damit würde er nie durchkommen! Hilfe bekommst du vom Mieterschutzbund! Da es sich bei dem Schaden wohl um Kratzspuren am Rahmen handelt, wird die Funktionstüchtigkeit des Fensters nicht beeinträchtigt und somit auch keine Garantiekriterien verletzt. Wenn es die Gummidichtung betrifft, dann würde ich mich von einem Fachmann beraten lassen.
Mutwillig ist das sicher nicht! Er muss dir ja erlaubt haben eine Katze zu halten, damit muss auch klar sein, dass Katzen mal solche sachen machen und kleinere Schäden verursachen können.
Von dem her hat er keinen Rechtlich standfesten Kündigungsgrund.
Falls die Katzenhaltung nicht ausdrücklich verboten ist, fällt die "übermäßige Abnutzung" bei Haustieren unter die "normalen Verschleißerscheinungen".
Ist aber die Katze nicht genehmigt, musst du die Renovierung zahlen.
Ich denke wenn du schon ausgezogen bist (d.h. Mietverhältnis ist beendet) dann darf der Vermieter das nach seinem Gutdünken machen und das ganze von der Kaution abziehen.
Wenn du noch drinnen wohnst dann würde ich eher sagen nicht. Zumindest musst du ja die Firma nicht reinlassen und der Vermieter DARF die auch nicht in deine Wohnung lassen ohne deine Erlaubnis! (Sonst kannst du klagen!)
ich wohne noch in der wohnung..... ich war mir eigentlich auch sicher das weenn ichs fachgerecht machen lasse selbst entscheide welche firma..er meint jedoch das das die firma sein muss zwecks seiner garantie
Das ist meines Erachtens nach nicht zulässig.
Du kannst höchstens mit ihm ausmachen, dass die nen Kostenvoranschlag machen sollen. Dann lässt du noch 1-2 andere Firmen deiner Wahl einen machen und schaust wer dir am meisten zusagt. Wenn er drauf besteht, dass es "seine " Firma macht soll er die Differenz zum günstigsten aus eigener Tasche zahlen.
Die Differenz würde in dem Fall wohl ca, 100% betragen^^
Hallo SamamY, der Schaden muß auf jeden Fall von dir bezahlt werden. Du kannst, wenn du dazu in der Lage bist, den Schaden selbst beheben oder ihn von einem Fachmann deiner Wahl beheben lassen. Wenn du aus der Mietwohnung ausziehst und der Schaden wurde nicht behoben, dann kann der Vermieter dies in Auftrag geben und du mußt die Rechnung tragen. Ich hoffe, das hilft dir weiter! elli6493
ja das ich dafür aufkommen muss das weiss ich ja ist ja auch selbstverständlich....er diskutierte aber gestern bis aufs messer das SEINE firma da was macht und an SEIN eigentum nicht IRGENDEINER handanlegt auch wegen seiner garantie...
weil ich vorher meinte das mein Schwager ja tischler ist und er das schon weiss wie es zu machen ist oder ich mir eine firma holen werde
du bestimmst wer den Schaden - fachmännisch - behebt.
ich wohne noch da..und hab auch nicht vor so schnell auszuziehen.. er kam mir jedoch jetzt mit androhungen zwecks kündigung und so weiter.. weil ja mutwillige zerstörung seines eigentums und so