Ist der Vermieter verpflichtet dafür zu sorgen, dass sich der Mieter mit der Wohnungsgeberbestätigung bei der Behörde anmeldet?
Nach den gesetzlichen Vorschriften in Deutschland muss der Mieter seinen Wohnsitz anmelden. Damit er diesen nicht einfach vortäuschen kann, verpflichtet das Bundesmeldegesetz den Vermieter, dem Mieter den neuen Wohnsitz durch eine Wohnungsgeberbestätigung zu bestätigen. Der Mieter muss diese Bescheinigung des Vermieters dann bei der Ummeldung der Gemeinde oder Stadt vorlegen.
Die Frage ist nun:
Ist der Vermieter auch verpflichtet dafür zu sorgen, dass sich der Mieter mit der Wohnungsgeberbestätigung bei der Meldebehörde anmeldet oder ist seine Pflicht nur auf die Ausstellung dieser Wohnungsgeberbestätigung beschränkt?
11 Antworten
Nein. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, es zu überwachen, ob sich der Mieter anmeldet. Allerdings hat er das Recht, auf Anfrage Auskünfte vom Einwohnermeldeamt zu bekommen, ob sich ein Mieter angemeldet hat, bzw. wer unter seiner Adresse angemeldet ist.
Der Vermieter hat eine Mitwirkungspflicht, die sich nicht nur auf das Ausstellen der Wohnungsgeberbestätigung bezieht. Falls er zufällig davon erfährt, dass sich ein Mieter doch nicht angemeldet hat, müßte er das dem Einwohnermeldeamt mitteilen, oder auch wenn er durch oben genannte Anfrage Umstimmigkeiten feststellt.
Der Vermieter kann bei Bedarf nachhören, wer so alles bei ihm gemeldet ist.
Irgendwelche Meldeverpflcihtungen, die dem Mieter obliegen, bestehen da keine.
Nein, dazu ist er nicht verpflichtet, und das könnte er auch gar nicht. Er darf den Vermieter ja nicht hinprügeln.
Ja, mein Fehler, ich meinte natürlich den Mieter.
Nein, er muss nur die Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen und dem Mieter geben; das ist sein Pflicht.
Der Vermieter ist nicht das Kindermädchen seines Mieters. Der ist nur verpflichtet, die Wohnungsgeberbestätigung zu erstellen. Er muss ihn nicht ans Händchen nehmen, zur Meldebehörde bringen und aufpassen, dass der sich auch ja ummeldet. Dazu muss ein erwachsener Mensch selbst in der Lage sein.
Ich lasse mir daher auf einer Kopie der Bestätigung von meinen Mietern unterschreiben, dass und wann sie diese erhalten haben - nicht, dass es hinterher heißt, sie hätten nie eine bekommen oder ich hätte mich geweigert.
Er darf den Vermieter ja nicht hinprügeln.
????????????????