Badezimmerspiegel..Sache des Mieters oder des Vermieters?
Wir ziehen in Kürze in eine Wohnung mit Bad und Gäste WC, die Vermieterin ist bereit, die Kosten für e i n e n der Spiegel zu übernehmen, die fehlen.. (die waren angelaufen nehme ich an, bei der Besichtigung hingen keine..)
Müssen wir als Mieter die Kosten für einen der beiden Spiegel übernehmen???
14 Antworten
Zur Ausstattung eines Badezimmers gehört über dem Waschbecken ein Spiegel. Im Gäste-WC muss nicht unbedingt ein Spiegel sein. Erkennt man aber, dass auch da ein Spiegel war, die VM um Erneuerung ersuchen.
Wenn sie sich nicht überzeugen läßt im Mietvertrag aufnehmen oder die Rechnung aufbewahren, dass ihr den Spiegel gekauft habt.
Ich glaube nicht, dass man ein Anrecht auf einen Spiegel hat. Der Mieter kann ja frei wählen, ob es ein flacher Spiegel oder ein Spiegelschrank werden soll.
Ich habe mir in meiner jetztigen Wohnung auch einen Alibert selbst gekauft.
Ich sehe da kein Problem drin, sich mal eben ein Stück nach eigenem Geschmack zu kaufen. Sei doch froh, und sehe das mal positiv. Das kannst du ja bei Auszug dann auch wieder mitnehmen.
Geht es eigentlich immer nur darum alles umsonst haben zu wollen? ich finde das echt schade. Es gibt wichtigeres.
Anders sähe es aus, wenn ein Spiegel im Mietvertrag steht und er ihn dann nicht drin hat. Aber das wirst du nicht finden.
Naja, ich denke, dass du mit meiner Antwort sachlich gesehen etwas anfangen kannst. Man liest hier eben immer sehr viele Fragen wo es nur darum geht, wie man anderen Leuten Geld aus dem Kreuz leiern kann. Entschuldige meine vorgefasste Meinung. :-)
diese vorgefasste Meinung entspricht oft der Realität, daher gibt es hier nichts zu entschuldigen. Wenn ein Mieter einen bestimmten Spiegel haben möchte, so muss er sich den selbst bezahlen. Der Vermieter darf den billigsten anbringen.
Danke Padi. Und wieder war die beste Antwort die, die der TE hören WOLLTE, ob es sachlich korrekt ist oder nicht. Ich habe übrigens im Mietrecht noch keinen Paragraphen dazu gefunden. Auch in einigen Foren nicht.
Ich muss dazu sagen, dass ich mal ein ähnliches Problem hatte. Ich hab in meiner vorigen Wohnung versehentlich den Alibert mit rausgeschleppt, weil ich dachte ich hätt ihn selbst gekauft. Ich hatte aber nur den vorhandenen Alibert tiefer gesetzt, daher hatte ich noch in Erinnerung, dass ich ihn selbst angebracht habe. Aber der Vormieter war größer als ich und hatte ihn höher als ich ihn gebrauchen konnte. Sprich ich hatte ihn zu Beginn nur etwas tiefer "gebohrt" und musste ihn wieder zurückgeben, weil er tatsächlich dem Vermieter gehörte. :-) Gott, hab ich lang die Quittung gesucht. Hatte natürlich keine ;-.)
Ich seh das weder positiv noch negativ. Das ist eine ganz einfache sachliche Frage, kein Streit... Ich will einfach nur wissen, wer was bezahlt...zu zahlen hat....
Sei froh, dass wenigstens die Kosten für einen Spiegel übernommen werden!
Da das Badezimmer wohl nicht möbliert respektive voll ausgestattet vermietet wird, gehen den Vermieter die Spiegel eigentlich gar nichts an.
"Müssen wir als Mieter die Kosten für einen der beiden Spiegel übernehmen???" Normalerweise ja. Spiegel oder Spiegelshrank gehören nicht zur Standartausstattung von Badezimmern. Manche Vermieter (ich auch) statten aber von sich aus das Bad mit einem Schiegel oder Spiegelschrank aus. Das vermeidet unnötige und hässliche Bohrlöcher.
Wenn der Spiegel erkennbar zur Ausstattung gehört (Halterungen) aber nicht mehr da ist, muss nachgebessert werden und das zu Lasten des Vermieters.
Ich seh das weder positiv noch negativ. Das ist eine ganz einfache sachliche Frage, kein Streit... Ich will einfach nur wissen, wer was bezahlt...zu zahlen hat....