Kann der Wasserversorger den Vertragspartner ändern ohne dessen Zustimmung ?
Ich habe seit einiger Zeit ein Haus vermietet. Gemäß Mietvertrag hat der Mieter das Wasser auf sich selbst angemeldet. Letztes Jahr ist die Wasserversorgung wohl von den Stadtwerken an eine andere Gesellschaft übergegangen. Das habe ich aber erst erfahren, als ich neulich plötzlich eine Mahnung bekam, weil das Wasser seit einigen Monaten nicht bezahlt worden war. Als ich nachfragte hieß es, die neue Gesellschaft rechne nur mit dem Eigentümer ab. Ich frage mich jetzt, ob das zulässig ist. Ich habe weder den Wasseranschluss angemeldet, noch die Wasserlieferung in Auftrag gegeben, noch je irgendetwas unterschrieben. Ich bin also nicht Vertragspartner des Wasserversorgung. Wie kann es dann sein, dass ich trotzdem als Schuldnerin herangezogen werde für die Versäumnisse des MietersWeiß jemand, wie das rechtlich aussieht?
2 Antworten
Hallo,
was die Firma gerne hätte und was rechtliche Fakten sind liegt häufig weit auseinander. Generell gilt: Keine Unterschrift, Kein Geld!
Wenn Sie weder für den Anbieterwechsel, beim neuen Anbieter einen Vertrag oder als Bürge unterzeichnet haben, können Sie die Forderung getrost ignorieren oder besser noch an den Mieter weiterleiten - mit bitte um Zahlung.
Gruß,
SebTM
Ist ja nicht Ihr Wasser das gespeert wird ;)
Es wird grundsätzlich ein Grundstück mit Wasser versorgt, ergo ist der Grundstückseigentümer der Kunde. Ich würde da nicht so einen bohei drum machen sondern mit dem Versorger sprechen, dass die Mahngebühren aufgehoben werden und dann die Rechnung bezahlen und über die Nebenkosten vom Mieter zurückholen. Das Absperren des Wasseranschlusses und späteres wieder öffen wird teuer und das musst Du dann bezahlen. Wird nur noch komplizierter.
Danke schön :-)
Genau das habe ich getan. Mittlerweile ist die nächste Mahnung da- mit Sperrandrohung. Ich denke, ich werde es drauf ankommen lassen :-)