Kann der Wasserversorger den Vertragspartner ändern ohne dessen Zustimmung ?

2 Antworten

Hallo,

was die Firma gerne hätte und was rechtliche Fakten sind liegt häufig weit auseinander. Generell gilt: Keine Unterschrift, Kein Geld!

Wenn Sie weder für den Anbieterwechsel, beim neuen Anbieter einen Vertrag oder als Bürge unterzeichnet haben, können Sie die Forderung getrost ignorieren oder besser noch an den Mieter weiterleiten - mit bitte um Zahlung.

Gruß,
SebTM

Ichmagblumen75 
Beitragsersteller
 09.05.2016, 08:58

Danke schön :-)

Genau das habe ich getan. Mittlerweile ist die nächste Mahnung da- mit Sperrandrohung. Ich denke, ich werde es drauf ankommen lassen :-)

SebTM  09.05.2016, 17:58
@Ichmagblumen75

Ist ja nicht Ihr Wasser das gespeert wird ;)

Es wird grundsätzlich ein Grundstück mit Wasser versorgt, ergo ist der Grundstückseigentümer der Kunde. Ich würde da nicht so einen bohei drum machen sondern mit dem Versorger sprechen, dass die Mahngebühren aufgehoben werden und dann die Rechnung bezahlen und über die Nebenkosten vom Mieter zurückholen. Das Absperren des Wasseranschlusses und späteres wieder öffen wird teuer und das musst Du dann bezahlen.  Wird nur noch komplizierter.