Kosten für Wasser NICHT in Nebenkosten enthalten?

4 Antworten

Also im Mietvrtrag steht drin, Bertiebskosten Vorauszahlung 50 euro monatlich, drin enthalten auch die Wasserversorgung. Auf der vorletzten seite des Mietvertrags stehlt allerdings mit kugelschreiber hingeschrieben, wortlaut: 3 euro für wasser sind in den Bertiebskosten enthalten. Wasseruhr wird jährlich abgerechnet.

Die grundsätzliche Frage ist, was überhaupt vereinbart ist. Monatliche Vorauszahlungen mit der Folge jährlicher Abrechnung der Vorauszahlung oder eine monatliche Pauschale mit der Folge, dass es keine Abrechnung gibt.

Bitte schreib hier auf, was exakt im Mietvertrag überhaupt zu Betriebskosten vereinbart ist. Erst danach kann seriös dazu gepostet werde.

Sanguella74 
Beitragsersteller
 08.02.2015, 16:46

Es handelt sich um eine Vorauszahlung. Fusseltussi hat hierzu geschrieben: >>Also im Mietvrtrag steht drin, Bertiebskosten Vorauszahlung 50 euro monatlich, drin enthalten auch die Wasserversorgung. Auf der vorletzten seite des Mietvertrags stehlt allerdings mit kugelschreiber hingeschrieben, wortlaut: 3 euro für wasser sind in den Bertiebskosten enthalten. Wasseruhr wird jährlich abgerechnet.<<

albatros  09.02.2015, 13:41
@Sanguella74

Mich interessiert nicht was fusseltussi geschrieben hat. Mich interessiert , was wörtlich im Mietvertrag steht. Insbesondere auch, ob dort die umzulegenden Betriebskosten aufgelistet sind oder auf die Betriebskostenverordnung verwiesen wird. Wenn im MV tatsächlich nur steht "Betriebskosten Vorauszahlung 50 Euro monatlich" bräuchtest du überhaupt keine Betriebskosten bezahlen, es fehlt die Aufstellung der umzulegenden Betriebskosten. Also, schreib du endlich was im MV noch so steht bzw. nicht steht.

3 Euro werden vom Vermieter gezahlt.

Die 3 Euro werden wahrscheinlich vom Mieter gezahlt???

Zahlt deine Freundin eine Nebenkostenpauschale oder eine Nebenkostenvorauszahlung?

Nebenkostenpauschale wird nicht abgerechnet.

Nebenkostenvorauszahlungen werden nach dem vereinbarten Abrechnungszeitraum abgerechnet. Über- oder Unterzahlungen müssen ausgeglichen werden. Ist im Mietvertrag ein Abrechnungszeitraum angegeben?

Andrea1964  05.02.2015, 22:03

Grundsätzlich sind die Nebenkostenvorauszahlungen einmal jährlich abzurechnen (§ 566 Abs. 3 BGB). Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach dieser Frist sind Nachforderungen an den Mieter nicht mehr zulässig. Der Vermieter darf eine Abrechnung maximal über einen Zeitraum von zwölf Monaten erstellen.

Es gibt Ausnahmen für eine verspätete Abrechnung, aber der Vermieter muss nachweisen, dass die Verspätung nicht durch ihn verschuldet wurde, z. B. der Vermieter hat die Rechnung vom Versorgungsunternehmen unverschuldet zu spät bekommen - aber das liegt ja im Fall deiner Freundin nicht vor, denn wenn der Vermieter zu spät abliest, ist es ja nicht Schuld deiner Freundin bzw. des Versorgungsunternehmens.

Falls er also 3 Jahre abrechnen will, dann denke ich, muss deine Freundin nur die letzten 12 Monate nachzahlen. Aber in dem Fall würde ich zum Mieterschutz oder zu einer Beratung zum Anwalt gehen.

Sanguella74 
Beitragsersteller
 05.02.2015, 22:11
@Andrea1964

Darf der Vermieter denn die Wasserkosten EXTERN, also ausserhalb der Nebenkosten vom Mieter kassieren? Bzw., darf er eine Klausel im Mietvertrag einbauen, die so lautet wie Oben erwähnt? Eigentlich sind doch die gesamten Kosten für Wasserverbrauch in den NK enthalten...?

Sanguella74 
Beitragsersteller
 05.02.2015, 22:19
@Andrea1964

Es sieht also so aus, als würden die Kosten für Wasserverbrauch ebenso abgerechnet werden wollen, wie die Strom- bzw. Gaskosten. Nur dass der VERmieter "gnädigerweise" 3 Euro davon übernehmen würde... kopfkratz

Andrea1964  05.02.2015, 23:21
@Sanguella74

Die Wasser-/Abwasserkosten sowie die Gaskosten (Heizkosten) gehören in die Nebenkostenabrechnung und somit einmal pro Jahr, wie oben erwähnt, abgerechnet.

Die Stromkosten werden, nehme ich mal an, von deiner Freundin direkt an das Versorgungsunternehmen bezahlt. Damit hat der Vermieter normalerweise nichts zu tun.

Wenn der Vermieter nun aber tatsächlich für 3 Jahre die Nebenkosten rückwirkend abrechnen sollte, würde ich wirklich zum Mieterschutz gehen und die Abrechnung prüfen lassen. Meiner Meinung nach kann er nur für die zurückliegenden 12 Monate abrechnen.

Wieso der Vermieter 3 Euro pro Monat von den Wasserkosten übernimmt, kann ich nicht nachvollziehen. Wohnt er denn auch im Haus und verwendet irgendwo das Wasser, das auf den Zähler der Mietwohnung läuft (evtl. Keller, Gartenwasser o. dgl.)?

Ich kenne mich nicht so gut aus aber 3 € ist ja wohl ein Witz. Die Nebenkostenabrechnung MUSS jedes Jahr abgerechnet werden also auch Wasser. Vllt sollte sich deine Freundin mal erkundigen bevor sie irgendwas Zahlt. Mieterschutzbund vielleicht