Ersuche um Meinung zu dem Brief (Mietrecht)?
Habe ein Haus mit Garten vermietet, der Mieter muss laut Vertrag die Hecke schneiden oder schneiden lassen. Normale Termin wäre 2020 gewesen, wegen Covid wurde er einvernehmlich auf Februar 2021 verlegt.
Sehr g.. herrr .... x
Da der späteste Termin für den Heckenschnitt wie im Mietvertrag vereinbart näher rückt, teile ich Ihnen mit dass ich ein Angebot von der Firma Y eingeholt habe, ( siehe Anhang) es steht Ihnen aber frei eine andere auszusuchen. Hier handelt es sich um den Schnitt der hohen Hecke . Wenn sie die vordere niedrigere nicht selbst schneiden wollen müßten sie das mit der Firma vereinbaren. mfg...
Das wäre der erste Brief. Und wenn nicht reagiert wird noch:
Da Sie bisher nichts unternommen habe werde ich die Firma beauftragen und die Kosten auf die Betriebskosten umlegen.
passt?
3 Antworten
Sehr geehrter Herr xx,
bezüglich des Heckenschnitts, welcher vertraglich geregelt bis spätestens Februar 2021 vollzogen sein sollte, habe ich Ihnen ein Angebot der Firma xy eingeholt. Hierbei handelt es sich nur um ein Angebot, Sie dürfen jedoch selbst entscheiden, ob Sie eine andere Firma beauftragen möchten oder die Hecken selbst schneiden. Bitte informieren Sie mich bis spätestens xxx über Ihre Entscheidung.
Das Angebot der besagten Firma befindet sich im Anhang.
Mit freundlichen Grüßen
Du weißt das der Mieter zu solche speziellen Gartenpflegearbeiten nicht wirksam verpflichtet werden kann?
Hecken schneiden ist nichts Spezielles. Hohe Bäume auslichten oder gar fällen, wäre so etwas Spezielles.
Wenn der Mieter um das Hecken schneiden laut Vertrag weiß, verstehe ich nicht ganz, was du dich da reinhängst.